24.05.2024
FEEDBACK-TOOL

Seedback: Wiener Startup verspricht bessere Feedback-Kultur mit Geld-Zurück-Garantie

Das Wiener Startup Seedback machte als erste FlexCo des Landes auf sich aufmerksam. Mit seiner Kombination aus Software und Dienstleistung kann es schon große Referenzkunden nennen.
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Seedback-Gründer Gabriel Heiml | (c) Seedback
Seedback-Gründer Gabriel Heiml | (c) Seedback

„Feedback ist das Frühstück der Champions“, lautet ein bekanntes und relativ abgedroschenes Zitat des US-amerikanischen Managament-Experten Ken Blanchard. Wahr ist es natürlich trotz seiner Abgedroschenheit – und keineswegs überall erfolgreich umgesetzt. Im Gegenteil, meint Gabriel Heiml, Gründer des Wiener Startups Seedback: „Unternehmen rühmen sich oft mit ihrer Unternehmenskultur, die auf Powerpoint-Folien oder irgendwo steht. Die Realität sieht aber häufig anders aus. Für Mitarbeiter:innen, aber auch für Führungskräfte ist das frustrierend.“

„Wie können Feedback-Trainings nachhaltiger gestaltet werden?“

Dabei werde durchaus versucht, die Feedback-Kultur zu verbessern. „Unternehmen zahlen viel Geld für Feedback-Trainings. Nach wenigen Wochen fallen die Mitarbeiter:innen und Führungskräfte aber meist wieder in die alten Muster zurück und das Investment war umsonst. Der Ausgangspunkt für uns war daher die Frage: Wie können solche Trainings nachhaltiger gestaltet werden?“, so Heiml.

Feedback geben und erhalten

Seedback entwickelte dazu eine Software-Lösung. „Zentral ist dabei, dass das Feedback nicht einseitig passiert, wie etwa bei Mitarbeiter:innenbefragungen. Jeder Beteiligte gibt und erhält regelmäßig Feedback und kann seine Entwicklung mitverfolgen“, erklärt Heiml. Das passiert sowohl zwischen Führungskräften und Mitarbeiter:innen als auch zwischen Mitarbeiter:innen untereinander. Zudem bekommen alle Beteiligten ein „Werkzeugset“ mit Übungen, um auf Basis der Ergebnisse entsprechende Maßnahmen setzen zu können.

Geld-Zurück-Garantie bei Seedback

Die Fragen im Seedback-Tool sind individuell an die Kultur-Ziele des Unternehmens angepasst und so gestaltet, dass das tatsächlich gelebte Verhalten abgefragt wird. „In anderen Culture-Tools werden oft abstrakte Fragen gestellt. Wir vermeiden das, um herauszufinden, ob die Kultur nicht nur gewünscht, sondern auch tatsächlich gelebt wird“, so der Gründer. Die Ergebnisse werden nicht nur individuell ausgegeben, sondern fließen auch aggregiert in ein „Culture Tracking“ – eine USP von Seedback, wie Heiml betont. Um seinen Claim der nachhaltigen Veränderung zu unterstreichen, bietet Seedback dabei auch eine Geld-Zurück-Garantie.

Anonymität

Ein weiterer wichtiger Punkt sei Anonymität, sagt Heiml: „Viele Kündigungen passieren ja bekanntlich wegen Führungskräften. Die erfahren das aber meist nicht. Mitarbeiter:innen sagen so etwas wie ‚ich möchte mich umorientieren‘, um ein unangenehmes Gespräch zu vermeiden“. Die Anonymität bringe ehrliches Feedback mit sich – „und darauf kann man rechtzeitig reagieren, bevor es zu spät ist.“

Nicht nur Software

Das Software-Tool ist aber nur ein Teil des Seedback-Angebots. „Wir wollten am Anfang wegen der Skalierbarkeit nur auf die Software setzen, haben aber schnell gemerkt, dass das nicht reicht“, sagt Heiml. Kunden bekommen daher zum Start ein halbtätiges Kickoff-Feedback-Training und später einen Check pro Quartal. Dieser Nicht-Software-Teil, der aktuell etwa 20 Prozent der Gesamtleistung ausmache, wird teilweise bereits von Partnern übernommen, was zukünftig verstärkt passieren soll.

Umdasch-Gruppe mit mehr als 8.000 Mitarbeiter:innen als Seedback-Referenzkunde

Kundenseitig kann das Startup, das Anfang des Jahres zur offiziell ersten FlexCo wurde, bereits einige starke Referenzen aufweisen. Eine davon ist die Umdasch-Gruppe mit mehr als 8.000 Mitarbeiter:innen inklusive ihrer Tochter Doka. „Sie haben einen Kulturentwicklungsprozess für die gesamte Gruppe eingeleitet und nutzen seit Mitte letzten Jahres Seeback als Tool, damit es zum gelebten Verhalten wird“, erzählt Heiml.

Fixpreise statt Abo-Modell – und damit komplett eigenfinanziert

Obwohl die Arbeit mit dem Seedback-Tool ein laufender Prozess ist, setzt das Startup in seinem Geschäftsmodell übrigens nicht auf ein monatliches Abo-Modell, wie so viele, sondern auf fixe Pakete oder Package Pricing. Und das – wie auch die genannte Referenz nahelegt, erfolgreich. Bislang ist das Unternehmen komplett eigenfinanziert und das soll auch so bleiben. „Wir wollen ein natürlich-organisches Wachstum und streben auch keinen Exit an“, sagt Heiml.

Seedback will Mitarbeiter:innen beteiligen

Die FlexCo, die im Vergleich zur GmbH vor allem Vorteile bei der Anteilsübertragung bietet, sei dennoch die richtige Rechtsform. „Wir wollen Mitarbeiter:innen beteiligen, um Talenten und motivierten Personen auch einen wirtschaftlichen Anreiz zu geben“, erklärt der Gründer. Zudem stehe die neue Rechtsform für einen Veränderungsprozess. „Ich bin der festen Überzeugung, dass es für den Wirtschaftsstandort Entwicklungen und Veränderungen braucht. Wir wollen Innovation nicht nur mit unserem Tool, sondern auch mit den Rahmenbedingungen leben“, so Heiml.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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