24.01.2017

Seeanoli: Ein Tag jenseits des Tellerrands

Mit dem Wiener Startup Seeanoli kann man jemand anderem einen Arbeitstag lang über die Schulter schauen. Oder sich über die Schulter schauen lassen.
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(c) Seeanoli: Dirk Schwendt (r.) mit Ölmüller Georg aus Eggenburg (NÖ)

„Bewusstseinserweiternd“ soll es sein, „ein Blick über den Tellerrand“. Das sagt der gebürtige Deutsche Dirk Schwendt über sein Startups, das er gerade in Wien aufbaut. Seeanoli steht für „see another life“. Das Business-Modell: Man bezahlt dafür, jemanden anderen einen Arbeitstag lang zu begleiten. Dieser Andere legt den Preis dafür fest. Seeanoli behält dafür, unabhängig vom Preis, eine Pauschale von 25 Euro ein. Im Moment, einige Monate nach dem Launch, ist Schwendt noch primär damit beschäftigt, sein Angebot zu erweitern.

+++ Dossier: Hub Wien +++

Raus aus dem homogenen Umfeld

„Es gibt so viele Lebensentwürfe, die man gar nicht sieht. Von anderen hat man eine komplett verklärte Vorstellung“, sagt Schwendt. Er hatte, bevor er Seeanoli gründete, 20 Jahre lang als Unternehmensberater gearbeitet. Dabei habe das Privileg gehabt, mit unterschiedlichsten Menschen zu arbeiten. Und doch sei er dabei immer in einem relativ homogenen Umfeld geblieben – sowohl beruflich als auch im Bekanntenkreis. Mit der Zeit sei die Idee gereift, auch einmal ganz andere Lebensentwürfe anzusehen, beziehungsweise das anderen Menschen zu ermöglichen. Den Start machte er selbst: Er begleitete einen Tag lang einen befreundeten Archäologen. Und war begeistert.

Steuerberater und Foodbloggerin zeigen Alltag mit Licht- und Schattenseiten

Das Feedback, das er danach für seine Idee erhielt, war durchwegs positiv: „Jeder sagt, dass er schon immer einmal einen ganz anderen Berufsalltag miterleben wollte“, erzählt Schwendt. Bevor er sich jedoch verstärkt der Kundenakquise widmet, will er erst einmal das Angebot erweitern. Denn momentan bieten erst eine handvoll Menschen den Einblick in ihren Alltag an. Unter anderem kann man etwa einer Bildhauerin, einem Konditor, einem Steuerberater oder einer Foodbloggerin einen Tag lang über die Schultern schauen. Wichtig sei dabei, dass keine Show oder Folklore gezeigt werde, sondern der der Alltag mit allen Licht- und Schattenseiten.

„Life Scouts“ sollen interessante Gastgeber bringen

Um mehr Anbieter zu finden, arbeite er im Moment noch vorwiegend mit persönlicher Ansprache und über Mundpropaganda, erzählt Schwendt. Seit Kurzem setze er auch verstärkt auf Social Media. Zusätzlich bietet er auf seiner Website Interessenten an, „Life Scout“ zu werden: Wer Menschen mit spannenden Berufen kennt, kann diese für Seeanoli gewinnen und bekommt dafür einen Anteil der Einnahmen der ersten zwei Besuche. „Der Idealfall ist, wenn jeder Gastgeber auch zugleich als Scout aktiv wird“, sagt Schwendt. Denn jemand, der selbst gute Erfahrungen damit gemacht habe, könne andere natürlich besser dafür gewinnen.

Preise zwischen 65 und 390 Euro pro Tag

Die Preise, die die bisherigen Anbieter für einen Tag verlangen, sind sehr unterschiedlich. Zwischen 65 und 390 Euro muss man im Moment berappen. „Es gibt jetzt noch einen Preisfindungsprozess. Es wird sich wohl auf Dauer einpendeln, wenn klar ist, wie viel die Gäste bereit sind, zu zahlen“, sagt Schwendt. Er halte es auch für realistisch, dass es bald Gastgeber geben werde, die gar nichts dafür verlangen. Derzeit sind sämtliche Anbieter innerhalb Österreichs zu finden. Man kann sich aber auch in Deutschland bereits anmelden. Bei diesen zwei Ländern will es Schwendt einstweilen belassen, kann sich aber in Zukunft eine Expansion in weitere Staaten vorstellen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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