05.04.2019

Security Tokens: Neue Geschäfte auf der Blockchain

Über Security Token Offerings (STO) wandern Finanzierungsformen auf die Blockchain. Die virtuellen Wertpapiere können gehandelt werden und Gewinnbeteiligung ausschütten - ähnlich wie bei Aktien. Experten erläutern die Hintergründe der Technologie.
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Security Token
(c) fotolia / LuckyStep

Nach den fallenden Bitcoin-Kursen im vergangenen Jahr und zahlreichen gescheiterten Initial Coin Offerings (ICO) lässt die Katerstimmung der Kryptoenthusiasten allmählich nach. Eine neue Investmentform gewinnt an Beliebtheit: Security Tokens.

Während herkömmliche, im Rahmen eines ICO ausgegebene Utility Tokens den Investoren den frühen Zugang zu einer Dienstleistung oder einem Produkt versprachen, fungieren Security Tokens als Anteil an einem Unternehmen. Oder, plastisch ausgedrückt: Utility Tokens sind eher mit Gutscheinen oder Eintrittskarten zu vergleichen, Security Tokens gelten als eine Art „digitale Aktie“, die im Rahmen eines Security Token Offerings (STO) ausgegeben wird.

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Ende 2018 hat die heimische Crowdinvesting-Plattform Conda die eigenen Aktien in Form von Security Tokens digitalisiert – um die Funktionsweise zu testen, wie Geschäftsführer Paul Pöltner sagt. Nun sollen weitere Unternehmen die Möglichkeiten ausprobieren. Unter anderem führt das Blockchain-Startup Blockpit derzeit ein Fundraising für die Ausgabe eines Security Tokens durch.

Alte Regeln, neue Technik

Der Token ist dabei in erster Linie eine technische Innovation, betont Pöltner: Die Emittenten nutzen bestehende rechtliche Möglichkeiten und stellen sie auf der Blockchain dar. Conda hat das Konzept des eigenen STO der Finanzmarktaufsicht (FMA) präsentiert und sich mit der Behörde abgestimmt: Nach Definition der FMA handelt es sich beim Conda-Token um einen Gewinnschein mit Beteiligung am Umsatz, der als Token auf der Blockchain dargestellt wird. Da es sich bei STO aber lediglich um eine technische Umsetzung bestehender Mittel handelt, ist die Bandbreite der Beteiligungsformen entsprechend groß.

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„Die genannten Finanzierungsformen sind prinzipiell sehr verschieden“, sagt Chris Miess, Präsident der Digital Asset Association Austria (DAAA). Sie verbriefen entweder – vergleichbar mit Aktien – gesellschaftsrechtliche Ansprüche, wie zum Beispiel Dividenden, Gewinnansprüche und Stimmrechte oder – vergleichbar mit Anleihen – schuldrechtliche Ansprüche, wie zum Beispiel Zinszahlungen und die Rückzahlung von Kapital.

„Das bedeutet, dass auch Security Token sämtliche damit zusammenhängende rechtliche Vorgaben einhalten müssen und dies auch von der FMA dementsprechend geprüft wird“, sagt Miess: „Werden sämtliche rechtliche Vorgaben eingehalten, gibt es von der FMA grünes Licht. Security Token bieten dann dieselbe Rechtssicherheit wie Aktien.“

Über Smart Contracts können außerdem Ausschüttungen an das jeweilige Wallet in Echtzeit getätigt werden. Das ist vergleichbar mit Aktiendividenden, geschieht laut Miess aber „mit minimalen Transaktions kosten und viel höherer Transparenz als zum jetzigen Zeitpunkt“. Ist das Wertpapier bzw. der Security Token kapitalertragsteuerabzugsberechtigt, so werden die jeweiligen Dividenden bereits abzüglich der KESt, also endbesteuert, an die Investoren gesendet, erklärt Miess.

Schwierig wird es laut Paul Pöltner jedoch, wenn hunderte via Security Token registrierte Kleininvestoren auch ein Stimmrecht bekommen sollen, wie es bei börsenotierten Unternehmen auf der Hauptversammlung üblich ist. „Investoren in Security Token wollen allerdings in der Regel nicht mitreden, sondern hauptsächlich an der Wertentwicklung partizipieren“, sagt Pöltner.

Security Tokens auf der Blockchain handeln

Auch die Übertragung der Unternehmensanteile von Wallet zu Wallet läuft über die Blockchain. Der Vorteil dabei: Gebühren, die bei Aktien und anderen klassischen Anlageformen von Banken und Online-Brokern verrechnet werden, entfallen hier. Dafür fallen für den Investor die Transaktionskosten der jeweiligen Blockchain an. Die Bezahlung erfolgt in der Kryptowährung dieser Blockchain: Liegt der Token zum Beispiel auf Ethereum, so wird die Transaktion in Ether bezahlt.

Derzeit wird der Handel noch von User zu User durchgeführt, künftig könnte dieser aber auch von Exchanges übernommen werden. Aktuell arbeitet zum Beispiel die Börse Stuttgart daran, eine regulierte Kryptobörse für Security Token zu ermöglichen. Security Token könnten dann wie Aktien auf einer solchen Security Token Exchange gehandelt werden.

Einzelne Hürden bei STOs

Das Problem ist laut Miess jedoch, dass es für die Exchanges noch ein paar offene regulatorische Fragen gibt. Er gibt sich aber zuversichtlich: „Die DAAA ist davon überzeugt, dass mit Einführung der ersten Security Token Exchanges der Durchbruch für STO gelingen wird, weil damit das aktuell noch bestehende Problem der Handelbarkeit gelöst wäre und Security Token damit auch Massentauglichkeit erlangen würden.“ Pöltner sieht die Hürde für STO auch darin, dass es sich dabei um ein technisch neues Instrument handelt, das für die breite Masse noch nicht greifbar ist.

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Auf rechtlicher Ebene sind auch für die Emittenten noch Abstimmungen mit dem Regulator nötig – in Österreich also mit der FMA. Es heißt zwar auch, dass STO vor allem für Startups und KMU interessant sind – als Alternative zum herkömmlichen Börsengang (IPO).

Allerdings sollte auch hier angepeilt werden, dass ein größerer Betrag eingesammelt wird: „Die Zielsumme sollte über einer Million Euro liegen“, sagt Pöltner. Für kleinere Beträge sei das Prozedere noch zu teuer, weil neben der technischen Implementierung des Smart Contracts unter anderem auch Kosten für Marketing sowie rechtliche und steuerliche Beratung anfallen würden.

Totalverlust auch bei Security Token nicht ausgeschlossen

Was passiert im Fall einer Insolvenz des ausgebenden Unternehmens? „Auch hier folgen Security Token den ganz normalen Regeln von Wertpapieren“, erläutert Chris Miess. „Je nach Ausgestaltung sind diese mehr oder weniger nachrangig. Das bedeutet, dass zunächst die meisten bzw. alle anderen Gläubiger befriedigt werden müssen, bevor die Investoren in Security Token noch einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Investments oder Teile davon bekommen.“

Trotz aller technischer Innovation gilt für STO also das Gleiche wie für andere Formen des Crowdinvestings: Die Idee ist gut und die technischen Möglichkeiten reizvoll – doch Investoren sollten sich bewusst sein, dass im schlimmsten Fall – wie bei allen Spielarten des Risikokaptals – ein Totalverlust droht.

Mitschnitt von einem brutkasten-meetup zu Blockchain und STO


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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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