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Wie sind Gewinne aus Security Token Offerings (STO) steuerlich zu behandeln? Das hängt von der konkreten Ausgestaltung im Einzelfall ab.
Generell können Einkünfte aus Security Token beim Investor Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27 EStG darstellen. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, aus der realisierten Wertsteigerung von Kapitalvermögen und aus Derivaten. Zu den Einkünften aus der Überlassung von Kapital zählen zum Beispiel auch Gewinnanteile aus Aktien oder Substanzgenussrechten. Werden Security Token also so gestaltet, dass Gewinnansprüche wie bei Aktien oder Substanzgenussrechten ausbezahlt werden, liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor.
+++Überblick: Die Vor- und Nachteile von Security Tokens+++
Bezüglich des anzuwendenden Steuersatzes muss unterschieden werden, ob der besondere Steuersatz von 27,5 Prozent anwendbar ist oder die Einkünfte dem progressiven Einkommensteuertarif unterliegen. Im Fall von Security Token, die Gewinnansprüche wie bei Aktien und Substanzgenussrechten vorsehen, ist laut Chris Miess, Präsident der Digital Asset Association Austria (DAAA), in der Regel der besondere Steuersatz von 27,5 Prozent anwendbar.
Handelt es sich hingegen um ein nicht verbrieftes, beziehungsweise nicht öffentlich angebotenes obligationsähnliches Genussrecht oder eine Darlehensgewährung, werden Einkünfte daraus mit dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert.