11.04.2019

Blockpit: Die Details zu Österreichs erstem Security Token Offering

Das Linzer Unternehmen Blockpit startet mit dem ersten Security Token in Österreich. Alle Details zur Finanzierung via STO und zu den weiteren Plänen des Startups.
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(c) Blockpit

Der erste Security Token wurde in Österreich ausgegeben. blockpit.io, ein Linzer Startup für Compliance Lösungen für digitale Assets,  kooperierte dafür mit der Crowdinvesting-Plattform Conda. „Wir haben uns aus mehreren Gründen für dieses neue Finanzinstrument im Rahmen der Unternehmensfinanzierung entschieden. Gegenüber einer traditionellen Investitionsrunde, über beispielsweise die Ausgabe von Aktien oder über Venture Capital, kann man mit einem Security Token als Unternehmer ähnlich wie beim Crowdfunding eine breite Masse ansprechen und das Angebot flexibel gestalten“, sagt Florian Wimmer, CEO von blockpit.

Fünf Millionen Euro via STO

Am eigenen Security Token Offering (STO) hat Blockpit laut Wimmer über ein Jahr gearbeitet. Etwa fünf Millionen Euro möchte Blockpit mit dem STO einnehmen. Der Zielmarkt ist dabei aber nicht nur Österreich, sondern ganz Europa, beziehungsweise gibt es laut Wimmer auch Interessenten aus Japan und Korea.

Derzeit können allerdings nur einzelne Investoren, maximal 149 Personen pro EU-Land, in das STO investieren. Man arbeitet aber derzeit an einem Kapitalmarktprospekt, um den Token spätestens im Herbst auch einem breiteren Personenkreis anbieten zu können. Der Preis des Token wird sich für die Investoren der ersten Stunde und die späteren Investoren nicht unterscheiden, sagt Wimmer. Anders wird es dann, wenn das Security Token offiziell an einer Böse – etwa Gibraltar – gelistet wird, dann wird sich der Preis nach Angebot und Nachfrage richten, sowie nach dem Unternehemenserfolg, den Blockpit öffentlich kommunizieren wird. Mit einem Listing an der Börse rechnet Wimmer aber erst mit Ende des Jahres.

Im Gegensatz zu einem klassischen Wertpapier ist der Security Token ein flexibel gestaltbarer „Smart Contract“, der vom Ausgeber in seiner Art und seinem Umfang frei und flexibel definiert werden kann. Generell spricht man hier jedoch von einem klassischen Finanzprodukt, das auf einer Blockchain transparent verbrieft wird. Ein Security Token ist aufgrund seiner technologischen Natur frei gestaltbar. Es kann sich hierbei wie bei einer klassischen Aktie um tatsächliche Anteile an einer Firma handeln, aber auch um Umsatzbeteiligungen, Schuldverschreibungen oder vieles mehr.

+++Mehr Zum Thema: Was ist ein Security Token?+++

Die Vorteile, die solch eine Tokenisierung mit sich bringt, sind sowohl für Herausgeber als auch Käufer vielzählig. Der herausgegebene Security Token (TAX Token) von blockpit garantiert in diesem Fall eine Umsatzbeteiligung in Form eines Genussrechts und stellt ein durchaus außergewöhnliches Finanzinstrument dar. „Security Token Offerings verbinden die Vorteile der herkömmlichen Unternehmensfinanzierung über die Ausgabe von Wertpapieren mit der Blockchain-Technologie und stellen gerade für Startups und KMU eine innovative und günstige Art der Projekt- und Unternehmensfinanzierung dar“, so Rechtsanwalt Oliver Stauber, Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte, welcher die Emission der TAX Token im Rahmen des STO (Security Token Offering) von Blockpit rechtlich begleitet.

Wie das Security Token Offering von Blockpit funktioniert

Pöltner erklärt, wie das STO von Blockpit funktioniert: Der Investor zeichnet eine Blockpit-Beteiligung, Blockpit kümmert sich um Formalitäten wie den KYC-Prozess („Know Your Customer“). Der Investor überweist dann das Geld in Ether oder in Euro, woraufhin Blockpit den Security Token an den Investor überträgt. Dieser kann den Token in seinem Crypto Wallet oder Paper Wallet speichern und ihn jederzeit an andere Investoren übertragen – sofern diese ebenfalls den KYC-Regeln entsprechen.

Das STO selbst ist dabei bloß eine technische Lösung, welche bestehende Finanzinstrumente auf die Blockchain bringt – im Gegensatz zu ICOs, für die es oft keine rechtliche Basis gab. Verschiedene Finanzinstrumente können dabei, inklusive der Rechte und Pflichten, auf die Blockchain wandern und über diese auch übertragen werden. Bei Aktien könnten künftig zum Beispiel auch Stimmrechte und Hauptversammlungen über die Blockchain abgewickelt werden, sagt Stauber.

Auch aus steuerlicher Hinsicht werden über ein STO ausgegebene Wertpapiere wie herkömmliche Wertpapiere behandelt, sagt Michael Peritz von KPMG Austria: „Es bestehen also ganz klare steuerliche Regeln.“

Security Token könnten die Finanzwelt revolutionieren

Gerade im letzten Jahr boomten sogenannte ICOs (Initial Coin Offerings) als alternative Finanzierungsmöglichkeit unter Einsatz der Blockchain-Technologie. Doch das Konzept hatte Schwächen im Bereich der Sicherheit. Security Token Offerings wirken diesen Schwächen entgegen, indem umfassende Regulierungen und echte Vermögenswerte rechtlich gedeckt auf der Blockchain verbrieft werden.

„Während 2017 das Jahr der ICOs war und 2018 der Bärenmarkt die überhitzten Erwartungen unter Schmerzen wieder auf den Boden der Realität geholt hat, zeichnet sich 2019 als das Jahr des STOs ab“, sagt Christoph Kletzer, Senior Lecturer am King’s College London und Beirat der Digital Asset Association Austria (DAAA). Mit den STOs sind die großen Erwartungen, die von ICOs oft enttäuscht wurden gereift und in rechtlich gesicherter Form realisiert worden.

Unter den vielen Vorteilen lassen sich laut Kletzer drei hervorheben: Die gesteigerte Liquidität auch für kleinere Unternehmen, die Interoperabilität der Vermögensklassen und eine mögliche Innovation der Struktur der verbrieften Rechte. Außerdem ist ein STO laut Kletzer wie eine „durchsichtige Vending Machine“: Man könne jedezeit sehen, welchen Anteiil man am jeweiligen Unternehmen hat. Außerdem könne man die Rechte „kreativ miteinander verbinden“: Wer zum Beispiel Anteile länger hält, ,könnte mehr Voting Rights haben.

+++Mehr erfahren: Wie STOs steurlich behandelt werden+++

Prominente Beispiele für erfolgreiche STOs sind etwa Aspen Digital, die $ 18 M für Immobilienanteile an einem Luxus Ressort in Aspen aufgestellt haben oder der Technologie Wachstumsfond ANDRA Capital, der $ 1 Mrd im Auge hat. „Wer also in den USA seinem Portfolio ein Aspen-Ressort beimischen möchte, der kann sich ein Stück Aspen kaufen“, sagt Kletzer.

Während die USA bei der Gesamtzahl der STOs noch führen, ist die Schweiz bereits an zweiter Stelle. In Österreich und anderen europäischen Ländern gibt es laut Kletzer eine sichtbar gesteigerte Aktivität. Asien, bei ICOs führend, muss bei STOs jedoch noch aufholen. „STOs sind aber ein Phänomen, das definitiv bleiben wird“, sagt Kletzer,

Finanzielle Innovation in Österreich

„Die eigentliche Innovation an dem Security Token ist die Einfachheit der Gestaltung, die hohe Sicherheit und die schnelle technologische Umsetzung für beide Seiten“, sagt Paul Pöltner von der Conda AG. Conda ist für die technologische Infrastruktur zuständig und will mittelfristig einen Standard für STOs etablieren. Das österreichische Fintech-Unternehmen nutzte dabei gemeinsam mit blockpit die Infrastruktur des hauseigenen CRWD Networks um den STO durchzuführen.

Das Ziel von Conda : Anbieter für STO-as-a-Service werden. „Die harte Arbeit sowie die zahlreichen Abstimmungsrunden mit spezialisierten Rechtsanwälten und europäischen Regulatoren haben sich gelohnt, denn Conda hat letztes Jahr die weltweit erste technische Lösung für die einfache und mühelose Herausgabe von Security Tokens gelauncht“, sagt Pöltner. Durch eine Kooperation mit der Staatsdruckerei-Tochter youniqx Identity AG  integriert Conda eine Private-Key-Lösung: „Chainlock“ ermöglicht diverse Anwendungen, beginnend beim Schutz von Identitäten vor Hackern bis hin zum Schutz vor Kunstfälschern.

Warten auf die Börsenfreigabe

Für den Kauf eines Security Tokens ist allen voran kein klassisches Depot bei einer zentralisierten Entität nötig, beispielsweise einer Börse, die den Security Token handelt. Dazu ist nur ein Smartphone oder PC notwendig. Ab hier ist der Weg derselbe wie bei bereits bekannten Finanzprodukten. Während aktuell noch lizenzierte Börsen für den Handel mit Security Token auf sich warten lassen, wird es voraussichtlich erste Handelsplätze mit Ende des Jahres geben. Für die Vorläufer bei solch einem neuen Thema ist der Prozess natürlich noch mit vielen Hürden, sowie hohen finanziellen und zeitlichen Ressourcen verbunden.

Warum sich junge RegTech-Unternehmen wie blockpit trotzdem für ein Security Token entschieden haben? „Dieses Instrument passt perfekt zu uns als RegTech im Bereich von digitalen Assets auf Blockchain Basis. Es war von Anfang an klar, dass für uns als innovative Firma im Tech-Bereich eine klassische Finanzierung weniger interessant ist“, sagt Wimmer. Schon früh wurde laut Wimmer mit dem Gedanken eines Utility Token in Form eines ICOs gespielt, aber aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten schnell wieder verworfen. Der Security Token hat mit seinen zahlreichen Vorteilen alle Bedenken schnell eliminiert.

„Aus unserer Sicht wird der Security Token den Finanzmarkt der Zukunft stark prägen – hier wollen wir von Anfang an dabei sein“, sagt Wimmer. Das Ziel von Conda ist es darüber hinaus, einen kostengünstigen und effizienten Standardprozess für ein solches Token-Offering schon 2019 zu erschaffen. Auf einer solchen standardisierten Börse würden sich dann traditionelle Anleger mit dem neuen Segment der Digital Asset-Trader vereinen.

Die Börse von Gibraltar hat nun begonnen, Security Tokens anzubieten. Auch die Börse Stuttgart plant laut Wimmer derartiges. Laut Pöltner wird es noch vor dem Sommer den nächsten STO geben, weitere werden im Herbst folgen. Laut Stauber werden sich auch viele Unternehmen im Immobilienbereich auf diese Art Kapital verschaffen.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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