19.02.2020

Second Nature: Uniqa Ventures und mySugr-Gründer bei 10 Mio.-Runde dabei

Second Nature (bis vor Kurzem OurPath), ein UK-Ernährungstipp-Startup mit Fokus auf Typ 2-Diabetes, schließt eine zehn Millionen US-Dolla Serie A-Runde ab. Unter den Neuinvestoren sind Uniqa Ventures und die mySugr-Gründer. Schon zuvor waren Speedinvest und Hansi Hansmann an Bord.
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Second Nature - Uniqa Ventures und mySufgr-Gründer steigen bei Diabetes-Startup ein
(c) Second Nature: Die Gründer Mike Gibbs und Chris Edson

Vordergründig ist die App des britischen Startups Second Nature (bis vor Kurzem OurPath) mit anderen Ernährungstipp-Produkten vergleichbar – es gibt auch namhafte Konkurrenten. Über Tracking des eigenen Ess-Verhaltens, Experten-Tipps und Rezept-Vorschläge sollen die User in kurzer Zeit zu einem nachhaltig gesünderen Lebensstil kommen. Dabei darf auch das Versprechen an die User, mit der App innerhalb von zwölf Wochen merkbar abzunehmen, nicht fehlen. Im Hintergrund stehen Erfahrungen der beiden Gründer im Medizinbereich.

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Second Nature: Diabetes-Startup überzeugt mySugr-Gründer und Uniqa Ventures

Sie fokussieren auf das Thema Typ 2-Diabetes (umgangssprachlich Altersdiabetes) und wollen Erkrankten mit der App effizienter helfen, so die Story des Startups. Diese könnte auch die mySugr-Gründer überzeugt haben, will doch ihr 2017 an Roche verkauftes Startup etwas ganz Ähnliches (bei mySugr geht es allerdings um Typ 1-Diabetes, die ein anderes Krankheitsbild aufweist und andere Maßnahmen erfordert). Sie steigen mit ihrer Beteiligungsgesellschaft Sweet.Fund im Rahmen einer zehn Millionen US-Dollar-Serie A-Runde, unter dem Lead des UK-VC-Fonds Beringea, bei Second Nature ein. Ebenfalls als Neuinvestor in dieser Runde dabei ist Uniqa Ventures, der Investment-Arm des heimischen Versicherungsriesen Uniqa.

Auch Bestandsinvestoren Speedinvest und Hansi Hansmann sind bei Serie A-Runde dabei

Daneben beteiligen sich mehrere Bestandsinvestoren an der aktuellen Runde, darunter Speedinvest und Hansi Hansmann. Außerdem dabei sind die Fonds Connect und Bethnal Green Ventures sowie mehrere weitere Business Angels, darunter TransferWise-Gründer Taavet Hinrikus. Sie alle waren bereits bei einer drei Millionen US-Dollar-Runde 2018 dabei. Im Fall von Hansi Hansmann war es sogar das einzige Investment, das er im Laufe des Jahres tätigte und damit die Ausnahme von seiner damaligen Investment-Stopp-Ansage.

Großes Ziel: Kampf gegen Übergewicht

Second Nature war (noch unter dem Namen OurPath) die erste Lifestyle-App, die vom NHS, dem staatlichen Gesundheitssytem-Betreiber im Vereinigten Königreich, als Maßnahme für den Umgang mit Diabetes anerkannt wurde. Co-Founder Mike Gibbs formuliert gegenüber dem US-Magazin TechCrunch aber ein noch größeres Ziel: „Unser Ziel bei Second Nature ist es, das Problem Übergewicht zu lösen. Wir müssen mit den verwirrenden Fehlinformationen im Gesundheitsbereich aufräumen, um Klarheit darüber zu schaffen, was wirklich wichtig ist: die Änderung von Gewohnheiten. Unsere neue Marke und das Investment werden uns dabei helfen, das zu schaffen.“


Disclaimer: Die Beteiligungsgesellschaft Sweet.Fund der mySugr-Gründer ist mit 2,66 Prozent an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.


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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Second Nature: Uniqa Ventures und mySugr-Gründer bei 10 Mio.-Runde dabei

Die UK-Ernährungstipp-App Second Nature fokussiert auf das Thema Typ 2-Diabetes. Dieser Fokus überzeugte auch die mySugr-Gründer. Sie steigen mit ihrer Beteiligungsgesellschaft Sweet.Fund im Rahmen einer zehn Millionen US-Dollar-Serie A-Runde, unter dem Lead des UK-VC-Fonds Beringea, bei Second Nature ein. Ebenfalls als Neuinvestor in dieser Runde dabei ist Uniqa Ventures, der Investment-Arm des heimischen Versicherungsriesen Uniqa. Unter den Bestandsinvestoren, die die Runde mitmachen, sind Speedinvest und Hansi Hansmann. Second Nature war die erste Lifestyle-App, die vom NHS, dem staatlichen Gesundheitssytem-Betreiber im Vereinigten Königreich, als Maßnahme für den Umgang mit Diabetes anerkannt wurde.

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