17.05.2024
SCALE ENERGY

Sechsstelliges Investment für Berliner Energy-Startup von Wiener Gründern

Das Berliner Startup Scale Energy vermeldet pünktlich zum Launch seines dezentralen Batteriespeicher-Netzwerks eine erste Finanzierungsrunde.
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v.l.n.r.: Die drei Founder von Scale Energy Christoph Kössler, Elias Aruna und Nikolas Fendel (c) Scale Energy
v.l.n.r.: Die drei Founder von Scale Energy Christoph Kössler, Elias Aruna und Nikolas Fendel (c) Scale Energy

Das Startup Scale Energy rund um die beiden Wiener Co-Founder Elias Aruna und Christoph Kössler sowie ihren deutschen Co-Founder Nikolas Fendel konnte ein sechsstelliges Investment an Land ziehen, wie das Unternehmen am Freitag gegenüber brutkasten bestätigt. Als Investor beteiligt sich der Berliner VC Antler sowie ein nicht namentlich genannter Business Angel.

Zu den neuen Eigentumsverhältnissen wollte das Startup noch keine Angabe machen. Auch im Firmenbuch sind diese noch nicht ersichtlich. Mit den derzeitigen finanziellen Mitteln sei man aber vorerst gut aufgestellt, so Elias Aruna zum brutkasten. Außerdem werde man mit dem Berliner Startup Stipendium gefördert.

Ambitionierte Ziele 

Das Startup Scale Energy nutzt leistungsfähige Netzanschlüsse von Industrieunternehmen, Gewerbeimmobilien und anderen Standortpartnern, um mit Batteriespeichern das Stromnetz zu stabilisieren. Bei der Energiegewinnung aus Erneuerbaren wie beispielsweise Wind und Sonne kommt es aufgrund der äußeren Umstände zu Schwankungen im Strommarkt. Diese Volatilität wirkt sich auf den Energiemarkt durch starke Preisschwankungen aus und erhöht die Gefahr von Blackouts. Hier setzt Scale Energy mit den Speicherungssystemen an, um die Schwankungen im Stromnetz auszugleichen. 

Dabei formuliert das Startup ambitionierte Ziele: Mit dem 15. Mai 2024 sei der Start zur Entwicklung des „größten dezentralen Batteriespeicher-Netzwerks Europas“ erfolgt, heißt es von Unternehmensseite. Bis zum Jahr 2030 wolle man dieses Ziel erreichen.

Im Fokus stehen bei Scale Energy der deutsche und der österreichische Markt. „Momentan ist unsere Aufteilung circa 60 Prozent Deutschland und 40 Prozent Österreich“, sagt Elias Aruna. „Vor allem bei den Industriebetrieben bei uns in der Pipeline haben wir aufgrund unseres persönlichen Netzwerks in Österreich viel gemacht.“

Gemeinschaftsprojekt

Das grundsätzliche Interesse an nachhaltigen Energien habe er schon seit Kindertagen, so Aruna. „Anfang letzten Jahres habe ich angefangen, mich Vollzeit mit den Problemen am Markt für erneuerbare Energien zu fokussieren und bin dann sehr schnell auf das Thema Energystorage gekommen. Über dieses Jahr habe ich auch meine beiden Co-Founder kennengelernt. Gemeinsam haben wir Ideen durchgespielt und so kamen wir dann schlussendlich zu Scale Energy.“ 

Neben den drei Foundern besteht das Team noch aus Yana Boyer-Telmer, welche sich um die Kommunikation und das Marketing kümmert.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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