11.08.2022

Ex-Kanzler Sebastian Kurz steigt bei Anti-Hautkrebs-Startup ein

Sebastian Kurz beteiligt sich am Grazer MedTech SkinScreener, hinter dem medaia GmbH steht. Die KI-gestützte Smartphone-App ermöglicht eine frühzeitige Erkennung von Hautkrebs.
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Kurz, Sebastian Kurz, Klimadebatte, Klimaschutz, Investitionen, Salzburg Summit,
Kurz soll künftig mit Ex-CEO des Pegasus Entwicklers arbeiten - zur Wahrung der Cyber Security in Europa. (c) Sebastian Kurz/FB

Bereits kurz nach dem Abgang aus der Politik streckte Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz seine Fühler in Richtung Startups und Unternehmertum aus. Neben seiner Tätigkeit als „Global Strategist“ für den US-Investor Peter Thiel geründete Kurz mit der „SK Management GmbH“ Anfang des Jahres eine eigene Firma. Laut Firmenbuch ist Kurz Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter des Unternehmens, das seinen Sitz im Bezirk Horn hat. Zudem wurde Anfang Juli bekannt, dass Kurz auch gemeinsam mit dem österreichischen Investor Alexander Schütz die Startup-Investment-Gesellschaft AS²K gegründet hat.

Startup entwickelt Hautkrebs-Vorsorge-App

Wie das Profil am Donnerstag berichtete, tätigte der Ex-Kanzler nun sein erstes Startup-Investment und stieg bereits am 14. Mai 2022 im Rahmen einer Kapitalerhöhung bei der medaia GmbH mit Sitz in Graz ein.

Das Startup entwickelt entwickelt die KI-gestützte Smartphone-App SkinScreener, die eine frühzeitige Erkennung von Hautkrebs ermöglichen soll. Derzeit steht das EU-weit zertifizierte Medizinprodukt in Österreich und Deutschland sowie in Großbritannien und Irland in den Stores von Apple als auch Google zum Download zur Verfügung. Der nächste Zielmarkt soll unter anderem die USA sein.

Insgesamt stecken mehr als fünf Jahre Entwicklungszeit in der App, die gemeinsam mit Dermatolog:innen entwickelt wurde.  Auch die Österreichische Krebshilfe befürwortet den SkinScreener, allerdings ersetze die App nicht die hausärztliche Untersuchung, die einmal pro Jahr empfohlen wird.

Sebastian Kurz hält rund zwei Prozent am Unternehmen

Erst im September letzten Jahres erfolgte eine Finanzierungsrunde in sechsstelliger Höhe. Damals beteiligte sich die Valnon Holding, die derzeit rund zehn Prozent der Unternehmensanteile hält. Hinter ihr stehen Mitglieder der Familie Lichtenstein und Thun-Hohenstein. Laut Firmenbuch hält Kurz aktuell zwei Prozent an der medaia GmbH. Wie viel Geld der Ex-Kanzler im Zuge der letzten Kapitalerhöhung in das Startup investierte, ist allerdings nicht bekannt.

Zum größten Gesellschafter des Unternehmens zählt aktuell Co-Founder Michael Tripolt, der zugleich Oberarzt für Dermatologie und Venerologie an der Universitätsklinik Graz ist. Wie das Profil weiters berichtet, besteht auch in ÖVP-Konnex, da Tripolt dem steirischen Landesvorstand des ÖAAB angehört.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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