13.10.2020

Last Call: Einreichfrist für Austrian SDG-Award geht ins Finale

Die Einreichfrist des SDG-Award 2020 geht diese Woche ins Finale. Einreichungen für Projekte sind noch bis Freitag, den 16. Oktober, 23:59 Uhr möglich.
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SDG-Award
(c) AdobeStock
kooperation

Der Austrian SDG-Award, eine Initiative des Ethik-Beirates des Senat der Wirtschaft, hat sich zum Ziel gesetzt, Pioniere bei der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) einem breiteren Publikum bekannt zu machen.

Senat der Wirtschaft vergibt Preis seit 2017

Der Preis wird seit 2017 vom Senat der Wirtschaft an österreichische Unternehmen, die die UN-Nachhaltigkeitsziele in ihre Prozesse umfassend integriert haben, verliehen. Seit 2019 wird der Austrian SDG-Award zusätzlich in den Kategorien Jugend/Bildung, Medien/Journalisten sowie Städte und Gemeinden vergeben.

„Unser Ziel ist es, nicht nur bemerkenswerte Aktivitäten und Best Practice-Vorreiter gebührend auszuzeichnen, sondern gleichzeitig ein Bewusstsein und Anreize für Alle zu schaffen, sich in Zukunft die SDGs als Kompass für Ihr Handeln vorzugeben“, betont Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender des Senat der Wirtschaft.

Einreichungen bis 16. Oktober möglich

Die Einreichfrist zum Austrian SDG-Award 2020 läuft bis 16. Oktober 2020, 23:59 Uhr. Nach der anschließenden, finalen Jurysitzung wird die Shortlist aus den vier Kategorien veröffentlicht.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, Medien/Journalisten und Herausgeber, alle Initiativen von und für junge Menschen sowie alle Städte, Gemeinden bzw. Gemeindeverbünde – unabhängig von ihrer Größe.

Der Austrian SDG-Award findet voraussichtlich Anfang Dezember im Dachfoyer der Wiener Hofburg statt. Neben der Präsentation und Auszeichnung innovativer Projekte, dürfen sich Teilnehmer auf ein feierliches Event mit anschließendem Get-together freuen.

Die Kategorien des Austrian SDG-Award

Folgende Kategorien können für den Austrian SDG-Award einreichen:

  • Unternehmen

Unternehmen werden für ihre Vorbildwirkung ausgezeichnet, wenn Sie die SDGs in Ihren Prozessen und Produkten maßgeblich integrieren und so in ihren Branchen zu Vorreitern werden.

  • Jugend/Bildung

Junge Menschen sind die treibende Kraft – nicht zuletzt zur Sicherung ihrer eigenen Zukunft. Es gibt großartige Initiativen von und für Jugendliche, die es verdienen, vor den Vorhang geholt zu werden. Durch die Auszeichnung mit dem Austrian SDG-Award in der Kategorie Jugend/Bildung bekommen sie die ihnen zustehende Aufmerksamkeit.

  • Medien/Journalisten

Ob im Hörfunk und TV, im digitalen oder Print-Bereich – Medien spielen für die Bewusstseinsbildung eine essentielle Rolle, und es gibt Journalisten, die hier die Verantwortung dieser Rolle übernehmen. Sie werden für ihre Bemühungen ausgezeichnet, ein bisher nicht allgemein bekanntes Thema einer breiteren Öffentlichkeit zuzuführen.

  • Gemeinde & Städte

In vielen Fällen sind Bürgermeister mit ihren Gemeinderäten bereits sehr aktiv, wissen aber mitunter gar nicht, dass sie damit bereits viele UN-Nachhaltigkeitsziele aktiv fördern. Herausragende Beispiel-Gemeinden werden daher für ihre Bemühungen und ihre Vorbildwirkung ausgezeichnet.

Ehrenschutz durch Bundeskanzler

Wie der Senat der Wirtschaft nun in einer Aussendung bekannt gegeben hat, übernimmt Bundeskanzler Sebastian Kurz den Ehrenschutz des SDG-Award 2020. Zudem hat auch Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, der auch bereits im Vorjahr den Ehrenschutz übernommen hatte, für heuer ebenfalls seine Unterstützung ausgesprochen.

Senats-Vorstandsvorsitzender Hans Harrer über die Entscheidung von Bundeskanzler Kurz: „Nachdem Österreich gemeinsam mit 192 weiteren Staaten die UN-Nachhaltigkeitsziele aus der Agenda 2030 zur nachhaltigen Entwicklung beschlossen hatten, war es uns ein besonderes Anliegen, die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Ziele zu unterstützen. Umso mehr freue ich mich jetzt, dass Sebastian Kurz den Ehrenschutz übernimmt.“


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Last Call: Einreichfrist für Austrian SDG-Award geht ins Finale

  • Der AUSTRIAN SDG-AWARD, eine Initiative des Ethik-Beirates des Senat der Wirtschaft, hat sich zum Ziel gesetzt, Pioniere bei der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele einem breiteren Publikum bekannt zu machen.
  • Der Preis wird seit 2017 vom Senat der Wirtschaft an österreichische Unternehmen, die die UN-Nachhaltigkeitsziele in ihre Prozesse umfassend integriert haben, verliehen.
  • Seit 2019 wird der Austrian SDG-Award zusätzlich in den Kategorien Jugend/Bildung, Medien/Journalisten sowie Städte und Gemeinden vergeben.
  • Die Einreichfrist zum Austrian SDG-AWARD 2020 läuft bis 16. Oktober 2020, 23:59 Uhr.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, Medien/Journalisten und Herausgeber, alle Initiativen von und für junge Menschen sowie alle Städte, Gemeinden bzw. Gemeindeverbünde – unabhängig von ihrer Größe.
  • Der Austrian SDG-AWARD findet voraussichtlich Anfang Dezember im Dachfoyer der Wiener Hofburg statt.

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  • Die Einreichfrist zum Austrian SDG-AWARD 2020 läuft bis 16. Oktober 2020, 23:59 Uhr.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, Medien/Journalisten und Herausgeber, alle Initiativen von und für junge Menschen sowie alle Städte, Gemeinden bzw. Gemeindeverbünde – unabhängig von ihrer Größe.
  • Der Austrian SDG-AWARD findet voraussichtlich Anfang Dezember im Dachfoyer der Wiener Hofburg statt.

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