22.05.2024
INSOLVENZ

4,2 Mio. Euro Schulden: Kärntner Ex-2Min2Mio-Startup insolvent

Das Kärntner Startup Scubajet hat einen portablen E-Antrieb für Wassersportgeräte entwickelt und damit sogar einen Auftrag für den zweiten Teil des Hollywood-Blockbusters Avatar ergattert. Nun musste das Unternehmen aber Konkurs anmelden.
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Scubajet
(c) Scubajet

Mit seinem E-Antrieb für Wassersportgeräte sorgte das Kärntner Startup Scubajet in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen. Besonders herausstechend: Ein Einsatz der Technologie beim zweiten Teil des Hollywood-Blockbusters Avatar. Der erste Teil war damals zum Film mit dem höchsten Einspielergebnis aller Zeiten geworden.

Scubajet überzeugte bei „2 Minuten 2 Millionen“ Haselsteiner und Altrichter

Überzeugen konnte Scubajet auch in der vierten Staffel der Puls4-Show „2 Minuten 2 Millionen“ mit Ausstrahlung im Jahr 2017, ein Jahr nach der formellen Gründung. Nach einem Investment damals sind Hans Peter Haselsteiner und Michael Altrichter mit ihren Investmentgesellschaften nach wie vor zweit- und drittgrößter Anteilseigner beim Startup nach Gründer Armin Kundigraber.

2017 musste Gründer bereits einmal Insolvenz anmelden

Ebenfalls 2017, kurz nach Ausspielung der Sendung, musste Scubajet-Gründer Kundigraber allerdings mit seinem vorigen Unternehmen Insolvenz anmelden. Er führte das damals gegenüber der „Kleinen Zeitung“ auf „Altlasten“ zurück. Scubajet war dadurch nicht direkt beeinträchtigt und lief weiter.

Edit: Auf Basis eines Berichts der Kleinen Zeitung aus 2017 stand hier zunächst fälschlicherweise, dass Scubajet selbst damals bereits einmal Insolvenz anmelden musste.

Insolvenz mit 4,2 Mio. Euro Passiva

Nun musste aber auch Scubajet aber erneut Insolvenz anmelden. Laut KSV1870 hat das Unternehmen 4,2 Millionen Euro Schulden. Gegengerechnet mit 1,6 Millionen Euro Aktiva ergibt sich eine Überschuldung von 2,6 Millionen Euro. Zwölf Dienstnehmer sind betroffen. Es handelt sich zwar um einen Konkursantrag, der üblicherweise in die Liquidation des Unternehmens mündet, das Unternehmen will aber laut Kreditschutzverband noch einen Sanierungsplan einbringen.

Scubajet sucht Investor für Sanierung

„Ein Marktdurchbruch wurde bis heute nicht erreicht“, heißt es im Insolvenzantrag des Unternehmens unter anderem. Dazu seien Faktoren wie die Coronakrise und die Nicht-Verfügbarkeit bestimmter Bauteile gekommen. Für die Entwicklung einer neuen Produktserie wären weitere Investitionen nötig. Nun soll laut Plan auch ein Investor gefunden werden, um das Unternehmen zu entschulden und die angestrebte Sanierung umzusetzen.

Edit: Scubajet übermittelte brutkasten nach erscheinen dieses Artikels ein Pressestatement, in dem sich auch Gründer Armin Kundigraber zur Insolvenz äußert:

„Der kontinuierliche Anstieg der Beschaffungskosten und der generelle Verkaufsrückgang im maritimen Markt, haben uns vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Es ist klar, dass wir die Weichen neu stellen müssen“, so der CEO. „Die Entscheidung zur Sanierung wird als notwendiger Schritt zur Umstrukturierung und damit zur Sicherung der Zukunft des Unternehmens und der Arbeitsplätze erachtet.“

„Intensive Gespräche mit einem strategischen Investor“

„Die letzten Monate waren für uns eine Zeit der Reflexion und strategischen Neubewertung. Seit längerem führen wir daher auch intensive Gespräche mit einem strategischen Investor, um eine Neuausrichtung erfolgreich zu realisieren. Diese Verhandlungen stehen nun kurz vor dem Abschluss. Durch die geplante Partnerschaft erwarten wir eine Vielzahl von Synergien, die ein wichtiger Aspekt sind, um die Stabilität des Unternehmens wieder herzustellen zu können“, schreibt Kundigraber weiter.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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