15.10.2025
INVESTMENT

Scopri: St. Pöltner-KI-Startup erhält sechsstelliges Investment von Angels United

Das Business-Angel-Konsortium Angels United, das 2024 von Karl Büche, Markus Ertler, Hermann Futter, Niki Futter und Michael Edtmayer ins Leben gerufen wurde, investiert einen sechsstelligen Betrag in das Dokumenten-Analyse-Startup Scopri.
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Scopri
© Scopri

Das von den Gründern Georg Arnold, Tobias Reitmayr und Mateo Primorac in St. Pölten gegründete Unternehmen Scopri hat eine Plattform entwickelt, die mit ihrer selbst entwickelten adaptiven KI-Technologie komplexe technologische Dokumente analysiert und damit einen zentralen Engpass in Forschung und Entwicklung lösen möchte.

Scopri: Neuer Zugang zu Wissen

Das niederösterreichische Startup beschleunigt nach eigenen Angaben Prozesse, die bisher wochenlange Recherchen benötigt und enorme Ressourcen verschlungen haben. Und möchte damit Unternehmen einen völlig neuen Zugang zu Wissen ermöglichen.

In forschungsintensiven Branchen – von Automotive über High-Tech bis Pharma und Biotechnologie – gelte die Patentrecherche als unverzichtbar, gleichzeitig aber als mühsam und teuer. Anwälte und spezialisierte Tools seien kostspielig, klassische Datenbanken zu starr.

„In meinem ersten Entwicklungsprojekt musste ich 386 Patente im Bereich der elektrischen Antriebstechnik analysieren. Es hat über zwei Monate gedauert um die Patente zu verstehen, Wissen zu extrahieren und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Diese Zeit fehlte für Technologieentwicklung, für Prototypenbau, für Kundengespräche – für die wirklich relevanten Tätigkeiten“, so Mateo Primorac, Co-Founder und CEO von Scopri.

Über 170 Millionen Patente in Echtzeit untersuchen

Mit der Lösung des KI-Startups soll es nun möglich sein, mit adaptiver KI-Technologie, die vom AWS Preseed Deep Tech Programm gefördert wird, Millionen von Dokumenten in Sekundenbruchteilen zu durchsuchen, relevante Zusammenhänge zu erkennen und Ergebnisse so aufzubereiten, dass Forscher:innen und Ingenieur:innen unmittelbar damit arbeiten können. Statt Wochen oder gar Monaten dauere die Analyse nur wenige Minuten, so das Versprechen der Niederösterreicher. Aktuell ließen sich mehr als 170 Millionen Patente von offiziellen Quellen in Echtzeit durchsuchen.

Die Architektur der Plattform ist von Beginn an darauf ausgelegt, auch komplexe Dokumenttypen zu erschließen – von wissenschaftlichen Publikationen über technische Standards bis hin zu juristischen Texten. Damit adressiere Scopri ein Problem, das weit über Forschung und Entwicklung hinausreiche: Wissensfülle sei vorhanden, werde aber oft nicht genutzt. Individuelle KI-Assistenten wie jene von Scopri sollen dieses Potenzial heben.

„Wir beginnen mit Patenten, doch unser Anspruch ist viel weiter: Wir wollen eine holistische Software-Plattform schaffen, mit der Forscher:innen und Ingenieur:innen, sowie Innovationsabteilungen, Universitäten und Technologietransfer-Büros automatisch aus jedem hochkomplexen Dokument relevante Erkenntnisse extrahieren. Und das in Minuten, nicht in Monaten“, präzisiert Primorac.

Expansion geplant

Karl Büche von Angels United sieht in Scopri einen breiten Hebel für intelligente Dokumentenanalyse: „Nicht nur Patente, sondern alle Arten von technischen und juristischen Dokumenten lassen sich künftig mit individueller KI erschließen. Das ist ein enormer Zukunftsmarkt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit dem Scopri-Team ein möglichst großes Stück vom Kuchen abzuknabbern.“

Mit dem Investment will Scopri konkret seine Produktentwicklung beschleunigen, weitere Märkte erschließen und den Ausbau der Plattform für zusätzliche Dokumenttypen vorantreiben. Parallel dazu soll das Team gestärkt werden, um die wachsende Nachfrage aus Forschung und Industrie zu bedienen. Erste Testkunden arbeiten mit dem Prototypen von Scopri seit August 2024.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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