16.03.2018

Bluttest-Startup: Schwere Strafe für Theranos-Gründerin Elizabeth Holmes

Bluttest-Startup: Theranos Gründerin Elizabeth Holmes entgeht Klage wegen möglichen Investorenbetruges mittels Vergleich mit der Börsenaufsicht (SEC). Die Strafe: 500.000 US-Dollar und zehn Jahre lang keine Manager-Position mehr in börsennotierten Unternehmen.
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Theranos
(C) Theranos - Elizabeth Holmes ist der Star in Sachen größter Startup-Cons der Geschichte.

Das gescheiterte Bluttest-Startup Theranos wurde 2003 von der damals 19-jährigen Elizabeth Holmes gegründet. Das Ziel: Ein innovatives Bluttest-Gerät zu entwickeln, dass Blut auf Krebs und Cholesterin untersuchen könne; und dabei nur auf ein paar Tropfen Blut aus den Fingerspitzen zurückgreife. Am Höhepunkt ergatterte das Unternehmen mehr als 700 Millionen Dollar an Förderung. Es wurde mit einem Marktwert von neun Milliarden Dollar taxiert.

+++ US-Starinvestor Tim Draper im Interview: „Europäer müssen mutiger werden“ +++

Wie Theranos Investoren täuschte

Doch die Erfolgsgeschichte der Selfmade-Milliardärin, die mit 19 ihr Stanford-Studium abbrach, um die Welt zu erobern, kam zu einem jähen Ende. Der investigative Reporter des Wall Street Journals, John Carreyrou, deckte auf, dass die Technologie von Theranos nicht funktioniert und die Firma für Blutproben konventionelle Geräte der Konkurrenz einsetzte. Zudem habe Holmes vor Investoren fälschlicherweise behauptet, dass Technologie ihres Unternehmens in Kampfeinsätzen in Afghanistan und in Rettungshubschraubern von der US-Army eingesetzt werden würde. Auch ein Umsatz von 100 Millionen Dollar wurde potentiellen Geldgebern für 2014 in Aussicht gestellt – tatsächliche Einnahmen: 100.000 Dollar.

Theranos
(c) Theranos

Pitches: Reihe von Falschinfos

Die US-Börsenaufsicht hat auch den früheren Präsidenten Ramesh „Sunny“ Balwani angeklagt und plant auch hier einen Fall aufzubauen. „Theranos, Holmes und Balwani haben eine Reihe von falschen und irreführenden Aussagen in Investor-Pitches, Produktdemonstrationen und Interviews getätigt“, heißt es seitens der SEC. „Hier,“ so Jina Choi, Direktorin der SEC San Francisco, „gilt es für das Sillicon Valley eine wichtige Lehre zu ziehen. Visionäre, Macher und Entwickler, die versuchen einen Industriezweig zu revolutionieren, müssen den Förderern die Wahrheit darüber sagen, was deren Technologie heute kann – nicht bloß das, was sie hoffen eines Tages zu können.“

Auch Rupert Murdoch unter geschädigten Financiers

Wie berichtet wird, befindet sich unter den getäuschten Geldgebern auch Medienmogul und Wall Street Journal Besitzer Rupert Murdoch, der rund 100 Millionen Dollar verloren haben soll. Holmes Vermögen dagegen wurde vom Forbes Magazin 2014 auf 4.5 Milliarden Dollar geschätzt und soll mit Juni 2016 auf 0 geschrumpft sein. Nun hat ihr der Vergleich mit der SEC zwar eine glimpfliche Strafzahlung von einer halben Million Dollar eingehandelt, das Berufsverbot von  zehn Jahren dagegen wirkt da schwerer.

⇒Theranos offizielle Page

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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