06.08.2020

SchuBu: Wiener EduTech erhält sechsstelliges Investment

Das Wiener EduTech SchuBu Systems konnte sich ein sechsstelliges Investment des privaten Investors Editors‘ Choice für die Entwicklung seiner digitalen Lernplattform sichern. Das Investment wurde über den Covid 19 Startup-Hilfsfonds der aws verdoppelt. Zudem erhielt das Startup eine Förderung der Wirtschaftsagentur Wien in der Höhe von 148.000 Euro.
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SchuBu
Das Gründerteam Lev Lumesberger, Stefan Prochaska, Hagen Wieshofer, Ulrich Müller-Uri und Paul Beyer Klinkosch | (c) Ewald Fohringer

Das Wiener EduTech SchuBu Systems wurde im März 2020 gegründet und hat sich zur Aufgabe gemacht Lehrplaninhalte der ersten Sekundarstufe digital aufzubereiten. Über eine intuitive Online-Plattform sollen Schüler und Lehrer künftig digital auf die Lehrinhalte zugreifen können. Die Entwicklung des Prototypen erfolgte unter anderem mit Software-Experten und Game Designern.

Investment und Förderung

Wie das Startup am Donnerstag in einer Aussendung bekannt gab, konnte SchuBu Systems für die Weiterentwicklung der Plattform und des Bildungsangebots ein Investment des privaten Investors Editors’ Choice GmbH im Umfang von bis zu 500.000 Euro sichern. Wie es in der Aussendung weiters heißt, konnte mit Hilfe des Covid 19 Startup-Hilfsfonds der aws die Investition verdoppelt werden.

Die Editors’ Choice GmbH rund um Gründer und Miteigentümer Christian Baumgartner wurde von vier Mobile-Games-Entrepreneuren gegründet und sieht sich laut eigenen Angaben als „Business Angel, Investor, Mentor und Publisher“ in einem. Im Jahr 2020 wurde von Editors’ Choice der Mobile Games Fund Austria (MGFA) als fünf Millionen Euro schwerer, eigenfinanzierter Fund aufgelegt. Dabei wird der Fokus auf die Stärkung und den Aufbau der österreichischen Mobile-Games-Entwickler-Szene gelegt.

Zudem konnte sich das Startup eine Förderung der Wirtschaftsagentur Wien im Rahmen der Initiative “creative_project 2001” in der Höhe von 148.000 Euro sichern.

SchuBu startet mit Pilotschulen

Ab dem kommenden Schuljahr soll die Plattform laut dem Startup österreichweit von ausgewählten Pilotschulen in der Praxis getestet werden. Nach dem Testbetrieb an den Pilotschulen sollen erste Inhalte ab Ende des Jahres für alle Schulen zur Verfügung stehen.

SchuBu funktioniert laut den Entwicklern ohne App und ist somit über jeden aktuellen Internetbrowser verfügbar. Die Plattform soll laut SchuBu Systems kostenlos angeboten werden. Zusätzlich soll es allerdings kostenpflichtige Services für Lehrer geben. Dazu zählen Tafelpräsentationen, Sprachförderung oder eine Lernfortschrittskontrolle.

Erster Service bereits während Corona

Einen ersten Service hat SchuBu bereits während der Schulschließungen im Zuge der Corona-Krise angeboten: Ab Ostern stand der sogenannte „SchuBulender“ zur leichteren täglichen Planung der Arbeitsaufträge kostenfrei zur Verfügung.

Laut dem Startup haben „hunderte Schulen“ das Angebot genutzt. Zudem wurde der SchuBulender vom BMBWF unter den „empfehlenswerten Plattformen“ gelistet. Der SchuBulender soll weiter kostenlos zugänglich sein.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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