13.04.2026
AUFBAU

Schrankerl: Starkes Wachstum im ersten Quartal und Profitiabilität „in Sicht“

Der Monatsumsatz lag zuletzt bei mehr als einer halben Million Euro. Im Mai will Schrankerl erstmals einen Monat EBITDA-positiv abschließen.
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Das Schrankerl-Team | (c) Schrankerl
Das Schrankerl-Team | (c) Schrankerl

Frische, regionale Verpflegung direkt aus dem smarten Kühlschrank im Büro – mit diesem Konzept baut das Wiener Startup Schrankerl seit dem Start 2021 sein Geschäft auf. Und das nicht ohne den klassischen „Startup-Rollercoaster“ (wie brutkasten berichtete), aber durchaus erfolgreich: Auch für das erste Quartal dieses Jahres meldet das Unternehmen wieder starkes Wachstum. „Die Nachfrage wächst schneller als erwartet – und das Team arbeitet bereits am Anschlag seiner aktuellen Kapazitäten“, heißt es in einer aktuellen Aussendung.

Mehr als eine halbe Million Euro Monatsumsatz

Konkret habe man zuletzt im März 520.000 Euro Umsatz erzielt – zehn Prozent Wachstum gegenüber dem Vormonat. Im gesamten Geschäftsjahr 2025 hatte man 4,5 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet, wie brutkasten berichtete. Und in den Monaten April, Mai und Juni würde nun mehr als 20 neue Schrankerl bei österreichischen Unternehmen dazukommen, heißt es vom Startup. Im Vertrieb setzt man dabei auf „Testessen“, um Unternehmen direkt geschmacklich von einem Vertrag zu überzeugen.

Profitabilität im Tagesgeschäft für Mai erwartet

Damit will man auch den nächsten geschäftlichen Meilenstein erreichen: Die Profitabilität sei „in Sicht“, heißt es vom Unternehmen. Erstmals soll Schrankerl im Mai einen Monat EBITDA-positiv abschließen. Das bedeutet Profitabilität im Tagesgeschäft – bis zu schwarzen Zahlen im Jahresabschluss kann es freilich noch länger dauern. „Die Kombination aus steigenden Umsätzen, optimierten Prozessen und einer treuen, wachsenden Kundenbasis bildet das Fundament für die nächste Wachstumsphase“, heißt es dazu vom Startup.

Und CEO und Co-Founder Stephan Haymerle kommentiert: „Die Nachfrage nach Schrankerl übertrifft selbst unsere hohen Erwartungen. Dass wir im Mai erstmals EBITDA-positiv sein werden, ist ein Beweis dafür, dass unser Modell nicht nur geliebt wird – sondern auch funktioniert.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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