12.01.2023

Schrankerl: Wiener Startup für nachhaltige Büroverpflegung sichert sich Millionen-Investment

Das Wiener Startup Schrankerl bietet über eigene Kühlschränke frische und nachhaltige Verpflegung direkt in Unternehmen an. Für das weitere Wachstum konnte das Startup nun eine Finanzierungsrunde in Höhe von einer Million abschließen und möchte 2023 seinen Umsatz verdreifachen.
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Schrankerl, Mittagessen, Kühlschrank, Bowle, Wraps, Kantine
Die Schrankerl-Founder Stephan Haymerle und Sara Mari | © Schrankerl

In wirtschaftlich äußerst herausfordernden Zeiten für Startup-Investments konnte das Wiener Startup Schrankerl rund um das Gründer-Duo Stephan Haymerle und Sara Mari eine Finanzierungsrunde in Millionenhöhe abschließen, wie das Startup am Donnerstag bekannt gab.

Zum Investorenkreis zählen eine Reihe an Angel-Investor:innen, die teilweise auch selbst Kund:innen des Startups sind. Unter ihnen befindet sich beispielsweise Lindt Deutschland CEO Michal Spiller oder AMEX CEO Edwin Kleiber. Zudem haben sich auch der Business Angel Peter Hoheneder und Rechtsanwalt Philip Vondrak sowie die TBA Tyrolean Business Angel GmbH an der Finanzierungsrunde beteiligt, wie Schrankerl Co-Founder und CEO Haymerle gegenüber brutkasten erläutert. „Wir haben den Fokus auf Angel Investoren gelegt, da wir gemerkt haben, dass institutionelle Investoren derzeit sehr zurückhaltend sind“, so Haymerle.

Auch die Bestandsinvestoren wie GoStudent-Gründer Felix Ohswald und die Familienstiftung von Alex Schütz sind mitgezogen, die sich im Zuge von „2 Minuten 2 Millionen” bereits zu einem früheren Zeitpunkt am Unternehmen beteiligten. Wie Haymerle anmerkt, könnte die derzeitige Finanzierungsrunde noch um weitere Investor:innen erweitert werden, somit auch noch zusätzliches Kapital hinzukommen.

Schrankerl auf Wachstumskurs

Wie Haymerle weiters ausführt, konnte sein Startup im vergangenen Jahr seine Netzwerk an Kühlschränken von 20 auf ingesamt 70 Kühlschränke erweitern und erzielte 2022 einen Umsatz von rund 1,35 Millionen Euro. Derzeit liefert das Unternehmen rund 18.000 Speisen pro Monat aus und kooperiert hierfür mit zahlreichen Partnern, die sich auf nachhaltiges Essen & Catering spezialisiert haben. Darunter befinden sich beispielsweise Rita bringt’s oder Karma Food.

Und das Startup möchte diesen Wachstumskurs 2023 fortsetzen. „Wir sind derzeit in Wien und Linz und gehen im März nach Salzburg sowie im zweiten Halbjahr nach Graz“, so Haymerle. Für 2023 strebt das Unternehmen eine Verdreifachung des Umsatzes an, wobei die Anzahl der Kühlschränke auf über 200 erweitert werden soll. Im Zuge der Expansion möchte sich das Startup zudem auf den heimischen Markt konzentrieren. „Alleine in Österreich schätzen wir das Potential auf über 1000 Kühlschränke“, so der Gründer über das Wachstumspotential.

Schrankerl Team
Das Schrankerl-Team wächst. | © Schrankerl

Investitionen in Sales & Marketing

Für das weitere Wachstum möchte das Startup nun verstärkt in die Bereiche Sales & Marketing investieren. Insbesondere der Marektingbereich wurde im Sommer komplett zurückgefahren, um sich voll und ganz auf die Finanzierungsrunde zu konzentrieren, wie Haymerle erläutert. Dies soll sich nun mit frischen Kapital ändern. Und auch technologisch möchte sich das Startup weiterentwickeln. So launchte es im vergangenen Jahr die zweite Generation seiner Kühlschränke, die nun auch Kartenzahlung akzeptieren. Zudem arbeitet das Startup mit zwei Entwicklern an einem eigenen FFG-geförderten Projekt im Bereich des „Meal Demand Forecasting“. Ziel sei es, künftig Foodwaste zu reduzieren. Zudem kooperiert das Startup auch mit der Caritas und spendet nicht verkaufte Speisen für den guten Zweck.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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