04.11.2021

Schrankerl erhält FFG-Förderung für „Meal Demand Forcasting“

Das Wiener Startup Schrankerl erhielt frisches Kapital und möchte sich damit noch besser auf Kundenbedürfnisse einstellen.
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Schrankerl, Mittagessen, Kühlschrank, Bowle, Wraps, Kantine
Die Schrankerl-Founder Stephan Haymerle und Sara Mari | © Schrankerl

Interne Chatdienste. Die Kolleg:innen, die man gerade erwischt. Oder der klassische Schrei durch das Büro. Wenn es um das Mittagessen geht, bedarf es in vielen Unternehmen beinahe eine eigene Organisationsstruktur, um sich den Bauch zu füllen. Mit Schrankerl, dem Startup von Sara Mari und Stephan Haymerle, sollen Mitarbeiter auch in kleineren Unternehmen ab 50 Personen die Möglichkeit haben, ein stressfreies und gesundes Mittagessen zu konsumieren.

Zugang erhalten sie über eigene Kühlschränke, die das Startup in den Unternehmen aufgestellt, und eine App. Über diese können die Speisen auch bargeldlos bezahlt werden. Zudem können die Nutzer Feedback über das gelieferte Essen geben.

20 Schrankerl verkauft

Das Startup wurde vor rund einem Jahr gegründet und konnte im Februar seine erste Firma als Kunden gewinnen. Mittlerweile wuchs man mit 20 Schrankerl in 17 Unternehmen und hat sich zum Ziel erkoren bis Jahresende sieben weitere Kühlschränke zu vertreiben.

Für diese Pläne gab es von15 Kleininvestoren (darunter auch drei Kunden) 230.000 Euro Kapital. „Aktuell laufen über unsere Schrankerl monatlich 3000 Speisen. Wir möchten uns 2022 auf 80 Standorte ausdehnen und bereiten alles vor“, sagt Hamyerle. „Es geht um den richtigen Einsatz von Ressourcen, um mehr zu schaffen, auch um das ‚Onboarding‘, sowie die Essensqualität und -menge zu intensivieren. Zudem möchten wir anfangen eigene Rezepte zu entwickeln und haben dafür mittlerweile eine Ernährungswissenschaftlerin im Team.“

Das Mittagessen in den ausgestellten Kühlschränken ist zwischen zwei und fünf Tage haltbar, das Frühstück fünf bis zehn. Je nach Konsum wird das Schrankerl nach zwei bis fünf Tagen gefüllt. „Wir kontrollieren, welche Produkte abgelaufen sind und versuchen Speisen direkt am Ablauftag zu spenden“, erklärt Haymerle. „Dafür arbeiten wir mit der Caritas und Frauenhäusern zusammen. Denn nur weil etwas abläuft, heißt es nicht, dass es schlecht wird.“

FFG-Förderung erhalten

Neben der Investment-Runde gab es für das Startup auch eine FFG-Förderung. Über die genaue Höhe möchte der Gründer nicht näher sprechen, lässt sich aber entlocken, dass es sich um eine mittlere sechsstellige Summe handelt.

Dieses Kapital wird unter anderem für „Meal Demand Forecasting“ eingesetzt: „Wir entwickeln ein eigenes Programm, das uns hilft Foodwaste zu reduzieren und den Geschmack unserer Kunden besser zu treffen. Denn, wir wollen besser vorhersagen was für Essen in welcher Menge wir an welchem Standort brauchen. Mit dem Zielen weniger ‚Foodwaste‘ zu haben, nachhaltiger und profitabler zu sein“, so Haymerle weiter.

Er weiß, dass es zwischen den Kunden große Unterschiede gibt. Manche brauchen eine Abendverpflegung, andere haben wenig Zeit und greifen lieber auf Bowlen und Wraps zurück, andere bräuchten eine richtige Kantine. Auch das Wetter und Urlaubszeiten spielen da eine große Rolle, wie der Founder erklärt.

Ex-Runtastic-Mitarbeiter bei Schrankerl

Für dieses Unterfangen konnten bisher Simon Lasselsberger, der zehn Jahre bei Runtastic tätig war und TU Wien Professor Peter Filzmoser gewonnen werden. 2020 soll das Team um zwei weitere Developer wachsen, die Erfahrung im Data Analytics-Bereich mitbringen.

„Wir sind ja die einzigen ‚im ultrafrisch-Bereich‘, die ohne Vorbestellung an kleine Zielgruppen liefern“, so Haymerle. „Rewe und Spar haben auch frische Produkte, aber einen Durchlauf der 100 Mal höher ist. Sie locken damit die Kunden an, auch um sie dazu zu bringen profitablere Produkte zu kaufen. Wir aber sind die einzigen, die hier versuchen ein Geschäftsmodell damit zu bauen.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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