22.03.2018

Schramböck stellt budgetäre Weichen und kündigt fast-lane für Startups an

Wirtschaftsministerin Schramböck präsentiert ihr Budget: Lohnnebenkosten-Förderung bei Startups und Risikokapitalprämie werden gestrichen. Im Gegenzug ist eine Ausweitung der aws Garantien und die Einrichtung einer fast-lane für Antragsstellungen der Startups geplant.
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Wirtschaftsministerin Schramböck präsentiert ihr Budget: Lohnnebenkosten-Förderung bei Startups und Risikokapitalprämie werden gestrichen. Im Gegenzug ist eine Ausweitung der aws Garantien und die Einrichtung einer fast-lane für Antragsstellungen der Startups geplant.
(C) BKA. Wirtschftsministerin Margarete Schramböck, Bundeskanzler Sebastian Kur z,Verkehrsminister Norbert Hofer

„Es wurden sinnvolle Schwerpunkte gesetzt, Zukunftsthemen gesichert und wir sparen im System“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) und ist naturgemäß voll des Lobes für das neue Budget –  sowohl im Gesamten als auch für das doch geschrumpfte Wirtschaftsressort, das im Zuge des Regierungswechsels Agenden wie den Tourismus, Energie und Wissenschaft verlor.

+++Once Only – Prinzip soll Unternehmen helfen+++

Fünf Prozent Einsparung

Das Ministerium heißt mit vollem Namen seit der neuen Regierung „Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW)“. Wie alle anderen Ministerien sollen quer über die Materie fünf Prozent eingespart werden. Vergleichbar mit dem Wirtschaftsministerium der letzten Legislaturperiode, ist es wegen der Aufgabenstellungen nur noch bedingt. Es verfügt über ein Budget von 722,1 Mio. Euro (2019: 760,4 Mio. Euro). Dazu gehören die Sachaufwände genauso wie, durchaus überraschende und teils historisch bedingte Budget-Teile, darunter das Beschussamt, das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, historische Gebäude, die Burghauptmannschaft und der Tiergarten Schönbrunn.

100 Millionen Budget für angewandte Forschung

Vom gesamten Ressortbudget entfallen gut 620 Millionen Euro auf die Wirtschaft und Sachaufwände. Dazu kommt ein Budget für (angewandte) Forschung in Höhe von rund 100 Millionen. „Angewandte Forschung ist ein wichtiger Innovationsmotor. Wir dürfen nicht zurückfallen. Daher wurde das Budget in diesem Punkt praktisch gehalten“, so die Ministerin.

+++Abgeschickt und nie angekommen? Sendungsverfolgung des Startup-Pakets der Bundesregierung+++

Forcierung von Digitalisierungsprojekten: „Once Only“

Für die Digitalisierung hat das Ministerium zusätzliche Mittel von 100 Millionen Euro für die kommenden fünf Jahre im Wirtschaftsteil des Ressortbudgets. „Wir werden entsprechend Digitalisierungsprojekte forcieren“, sagte Schramböck. Hier geht es um die Digitalisierung von Behördenwegen für Bürger und das „once-only“-Prinzip für Unternehmen: Sie sollen Informationen an Behörden nicht immer wieder geben müssen und so zeitlich und finanziell entlastet werden.

Lohnnebenkosten-Förderung bei Startups und Risikokapitalprämie fallen

Gespart werden soll vor allem bei Förderungen, die laut Schramböck keinen Sinn ergeben. Als Beispiel nannte sie Förderungen von Lohnnebenkosten bei Startups. Der Großteil der Jungunternehmen greife zum Beschäftigungsbonus. Die Förderung wurde zu weniger als 50 Prozent ausgenutzt und wird beendet. „Der Beschäftigungsbonus in Höhe von 900 Mio. Euro fließt in nächster Zeit“, so Schramböck. Ein weiteres Beispiel für eine Förderung, die abgeschafft wird, ist die Risikokapitalprämie. Diese war auch nur zu 55 Prozent ausgenutzt worden, der Rahmen betrug 15 Millionen Euro. „Hier braucht es eine Gesamtstrategie. Diese wird ausgearbeitet“, kündigte Schramböck an. Ausgeweitet werden unter anderem dahingehend die Garantien der staatlichen Förderbank AWS, so Schramböck. „Wir tun, was in der Hochkonjunktur richtig ist.“ Die Garantien seien ein sinnvolles Instrument, „besser als die kurzfristige Gießkanne“.

+++ “Achse Wien-Berlin stärken” +++

Welches Feedback hat BM Schramböck aus der Startup Szene zu den angekündigten Maßnahmen bekommen? Der Brutkasten hat nachgefragt:

„Ich habe mich in den letzten Wochen mit zahlreichen Gründerinnen und Gründern sowie Vertretern aus der Startup-Community getroffen. Der Tenor war immer: Wir haben nicht zu wenige Förderungen, aber es ist für junge Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern schwer diese abzurufen. Unser System ist zu komplex und zu bürokratisch. Daher prüfen wir bei der aws eine Ausweitung der Garantien und die Einrichtung einer fast-lane für Startups und kleine Unternehmen, um die Antragsstellung zu vereinfachen. In Zeiten der Hochkonjunktur ist diese Unterstützung sinnvoller als Gießkannenförderung mit vielen kleinen Instrumenten. Außerdem wollen wir Startups einen leichteren Zugang zu Forschungseinrichtungen und Hochschulen geben, hier sind wir in Gesprächen mit der FFG“, so Bundesministerin Margarete Schramböck, die vorher Chefin von A1 war.


⇒Zur Website des Ministeriums

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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