26.07.2018

Schramböck: siebenstelliges Förderungsvolumen für Kreativwirtschaft

Die Bundesministerin Margarete Schramböck setzt mit den Förderprogrammen der aws Kreativwirtschaft einen Schwerpunkt auf innovative Digitalisierungsprojekte.
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Startup-Paket
(c) Hörmandinger; Margarete Schramböck
Im Rahmen der Förderprogramme der aws Kreativwirtschaft setzt das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) heuer einen Schwerpunkt auf innovative Digitalisierungsprojekte. „Die Kreativwirtschaft in Österreich ist Triebfeder für den digitalen Wandel. Viele Technologien von morgen werden dort heute bereits angewendet und sind ausschlaggebend für den Erfolg der heimischen Branche. Daher stellen wir 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, um diese Vorreiterrolle weiter zu stärken und Impulse für neue Geschäftsmodelle zu setzen. Wir fördern Innovationen aus der täglichen Praxis und ermöglichen neue zukunftsweisende Projekte“, sagt Digitalisierungs- und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

Förderungsvolumen von 2,5 Millionen Euro

Im Rahmen der Förderungsprogramme aws impulse XS und aws impulse XL stellt das BMDW deshalb in der aktuellen Ausschreibungsrunde insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Unter dem Schwerpunkt „Digitalisierung“ werden dabei Projektanträge insbesondere in den Bereichen Big Data/Smart Data, Digitale Plattformen, IoT, Künstliche Intelligenz, Sprachsteuerung, Virtual Reality, 3-D Druck, Robotik, Blockchain, oder Gaming berücksichtigt. Dabei handelt es sich um eine Innovationsförderung für Projekte im Kontext der Kreativwirtschaft. Unterstützt werden somit Projekte, bei denen kreativwirtschaftliche Leistungen bzw. der kreativwirtschaftliche Beitrag im Projekt die Innovation definieren.

Kreativwirtschaft mit Wertschöpfung in Milliardenhöhe

Die Digitalisierung bietet dem Wirtschaftsstandort Österreich enorme Chancen. Für die Unternehmen bieten sich nicht nur neue Möglichkeiten durch die Digitalisierung in der Produktion, sondern zusätzlich auch ganz neue Geschäftsmodelle und neuartige Formen der Wertschöpfung. Die Kreativwirtschaft spielt in dieser Transformation eine ganz besondere Rolle. Sie hat die Veränderungen nicht nur selbst längst durchgemacht und damit Best-Practice-Ansätze für andere Branchen geschaffen, sondern liefert durch ihre Produkte und Services einen entscheidenden Mehrwert.
„Die Kreativwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag für den österreichischen Wirtschaftsstandort, ist ein Innovationstreiber für andere Branchen und wird als Differenzierungsmerkmal für die gesamte heimische Wirtschaft im internationalen Standortwettbewerb immer wichtiger“, betont auch aws Geschäftsführer Bernhard Sagmeister. Als Querschnittsmaterie ist die Kreativwirtschaft mit anderen Wirtschaftszweigen eng verflochten und bringt zusätzlich zur eigenen jährlichen Wertschöpfung von 8,6 Milliarden Euro allein in den vorgelagerten Branchen eine Wertschöpfung von rund 4,5 Milliarden Euro. Förderungen in diesem Sektor haben damit großes Potenzial für den gesamten Standort.

Über aws impulse XS und aws impulse XL

Förderanträge für die Förderungsprogramme aws impulse XS und aws impulse XL können von 16. Juli bis zum 24./03. September 2018 (17:00 Uhr) eingebracht werden. Dafür steht das Online-Portal der aws zur Verfügung. Die Programme sollen dabei helfen, die Entwicklung und Marktüberleitung von neuen, innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren durchzuführen. Je nach Programm können die Förderungen für Projekte mit bis zu 200.000 Euro bzw. mit bis zu 70 Prozent des Projektbudgets unterstüzt werden.
(PA/red)

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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