26.07.2018

Schramböck: siebenstelliges Förderungsvolumen für Kreativwirtschaft

Die Bundesministerin Margarete Schramböck setzt mit den Förderprogrammen der aws Kreativwirtschaft einen Schwerpunkt auf innovative Digitalisierungsprojekte.
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Startup-Paket
(c) Hörmandinger; Margarete Schramböck
Im Rahmen der Förderprogramme der aws Kreativwirtschaft setzt das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) heuer einen Schwerpunkt auf innovative Digitalisierungsprojekte. „Die Kreativwirtschaft in Österreich ist Triebfeder für den digitalen Wandel. Viele Technologien von morgen werden dort heute bereits angewendet und sind ausschlaggebend für den Erfolg der heimischen Branche. Daher stellen wir 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, um diese Vorreiterrolle weiter zu stärken und Impulse für neue Geschäftsmodelle zu setzen. Wir fördern Innovationen aus der täglichen Praxis und ermöglichen neue zukunftsweisende Projekte“, sagt Digitalisierungs- und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

Förderungsvolumen von 2,5 Millionen Euro

Im Rahmen der Förderungsprogramme aws impulse XS und aws impulse XL stellt das BMDW deshalb in der aktuellen Ausschreibungsrunde insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Unter dem Schwerpunkt „Digitalisierung“ werden dabei Projektanträge insbesondere in den Bereichen Big Data/Smart Data, Digitale Plattformen, IoT, Künstliche Intelligenz, Sprachsteuerung, Virtual Reality, 3-D Druck, Robotik, Blockchain, oder Gaming berücksichtigt. Dabei handelt es sich um eine Innovationsförderung für Projekte im Kontext der Kreativwirtschaft. Unterstützt werden somit Projekte, bei denen kreativwirtschaftliche Leistungen bzw. der kreativwirtschaftliche Beitrag im Projekt die Innovation definieren.

Kreativwirtschaft mit Wertschöpfung in Milliardenhöhe

Die Digitalisierung bietet dem Wirtschaftsstandort Österreich enorme Chancen. Für die Unternehmen bieten sich nicht nur neue Möglichkeiten durch die Digitalisierung in der Produktion, sondern zusätzlich auch ganz neue Geschäftsmodelle und neuartige Formen der Wertschöpfung. Die Kreativwirtschaft spielt in dieser Transformation eine ganz besondere Rolle. Sie hat die Veränderungen nicht nur selbst längst durchgemacht und damit Best-Practice-Ansätze für andere Branchen geschaffen, sondern liefert durch ihre Produkte und Services einen entscheidenden Mehrwert.
„Die Kreativwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag für den österreichischen Wirtschaftsstandort, ist ein Innovationstreiber für andere Branchen und wird als Differenzierungsmerkmal für die gesamte heimische Wirtschaft im internationalen Standortwettbewerb immer wichtiger“, betont auch aws Geschäftsführer Bernhard Sagmeister. Als Querschnittsmaterie ist die Kreativwirtschaft mit anderen Wirtschaftszweigen eng verflochten und bringt zusätzlich zur eigenen jährlichen Wertschöpfung von 8,6 Milliarden Euro allein in den vorgelagerten Branchen eine Wertschöpfung von rund 4,5 Milliarden Euro. Förderungen in diesem Sektor haben damit großes Potenzial für den gesamten Standort.

Über aws impulse XS und aws impulse XL

Förderanträge für die Förderungsprogramme aws impulse XS und aws impulse XL können von 16. Juli bis zum 24./03. September 2018 (17:00 Uhr) eingebracht werden. Dafür steht das Online-Portal der aws zur Verfügung. Die Programme sollen dabei helfen, die Entwicklung und Marktüberleitung von neuen, innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren durchzuführen. Je nach Programm können die Förderungen für Projekte mit bis zu 200.000 Euro bzw. mit bis zu 70 Prozent des Projektbudgets unterstüzt werden.
(PA/red)

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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