01.03.2022

Schramböck: Russland-Sanktionen „kein Grund zur Panik“ für Wirtschaft in Österreich

Wirtschaftsministern Schramböck rechnet nur mit "überschaubaren" Auswirkungen, will aber ein Unterstützungspaket schnüren.
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Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck © der brutkasten - Rot-weiß-rot-karte - aba
Margarete Schramböck | © der brutkasten

„Die Sanktionen werden Russland ins Mark treffen“, sagte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck am Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz. Die Auswirkungen für den österreichischen Wirtschaftsstandort bleiben aus jetziger Perspektive aber „überschaubar“. Die EU hat gemeinsam mit internationalen Partnern vor allem zwei harte Maßnahmen gegen Russland in Reaktion auf den Einmarsch in die Ukraine gesetzt: Russische Banken sollen aus dem internationalen System für Finanztransaktionen, Swift, ausgeschlossen werden. Noch stärker dürfte die Wirkung des Einfrierens der Auslandsreserven der russischen Zentralbank in Europa sein. Auch Schramböck sieht das als „wirksamste Maßnahme“: ein großer Teil der 630 Millionen Dollar an russischen Reserven sei damit eingefroren.

Unterstützungspaket für Unternehmen kommt

In Österreich rechnet die Ministerin mit einem BIP-Einbruch um 0,4 bis 0,5 Prozent. „Das ist kein Grund zur Panik“, so Schramböck. Für betroffene Unternehmen kündigte sie dennoch ein Unterstützungspaket an, das vor allem aus Überbrückungsgarantien bestehen soll. Ein konkretes Volumen konnte sie noch nicht nennen, man warte noch auf Zahlen zu den Effekten der jüngsten Sanktionen. Wirtschaftsforscher Christian Helmenstein vom Economica Institut, der Schramböck bei der Pressekonferenz unterstützte, meinte, das fallweise auch die Kurzarbeit für diesen Zweck weiterentwickelt werden könnte. In Russland sind 650 Unternehmen aus Österreich tätig, davon habe nur ein sehr kleiner Teil eine Produktion in Russland – vor allem in der Papierindustrie, sagte Schramböck. In der Ukraine sind es 200 Unternehmen, von denen etwa 20 auch vor Ort produzieren.

Die 0,4 bis 0,5 Prozent BIP-Rückgang berücksichtigen alleine die Effekte aus dem Export österreichischer Unternehmen. Mit Auswirkungen ist allerdings auch auf Importe zu rechnen. Der kritischste Faktor sind dabei die russischen Gaslieferungen. Derzeit sei der Gashahn noch offen und die Lieferungen sogar höher als üblich. Noch offen ist, ob Gaslieferungen nach Umsetzung der Swift-Sanktion noch unkompliziert bezahlt werden können, da noch unklar ist, welche Banken genau aus dem System ausgeschlossen werden. Die Wirtschaft in Österreich werde hier Auswirkungen spüren.

Biogas aus Österreich als Ersatz

Schramböck verwies darauf, dass für den erneuerbaren Ausbau dringend schnellere Verfahren notwendig seien. Als Akutmaßnahme solle vor allem Biogas gefördert werden. „Biogas kann wettbewerbsfähig sein und sorgt für geschlossene Kreisläufe in der Landwirtschaft bei Methangas“, erklärte Helmenstein, der damit rechnet, das bis zu 22 Prozent der Gasimporte durch heimisches Biogas ersetzt werden könnte. Das generiere zudem Wertschöpfung im ländlichen Raum. Auch durch Wärmepumpen könne ein Teil des Gasbedarfs in der Industrie ersetzt werden.

Schwierigkeiten in den Lieferketten können laut Helmenstein einzelne Branchen in Österreich stärker betreffen. Er nannte vor allem Stahl, die Landwirtschaft (Düngemittel) und Banken. Ein Rettungsschirm sei aber auch da nicht notwendig. Am Montag hatte Wirtschaftsforscher Gabriel Felbermayr einen Rettungsschirm für die RBI in den Raum gestellt, ist später aber zurückgerudert. „Das österreichische Bankensystem ist sicher“, sagte Schramböck. Nur 4 Prozent der Forderungen seien in Russland verbucht. Für Russland rechnet Helmenstein für dramatische volkswirtschaftliche Auswirkungen der Sanktionen mit einem möglichen Einbruch des BIPs um 10 bis 20 Prozent.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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