04.06.2018

Schramböck: Geburt wird erster komplett digitaler Behördenweg

Beim brutkasten birthday bash verriet Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck weitere Details zur Digitalisierungsstrategie der Republik.
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Schramböck - Geburt als digitaler Behördenweg
(c) Marko Kovic

Knapp nach ihrem Antritt als Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hatte Margarete Schramböck ihre Pläne für die neue Plattform oesterreich.gv.at präsentiert. Über diese sollen Behördenwege in Österreich Schritt für Schritt komplett digitalisiert und über eine App abgebildet werden. Das „große Baby“ nannte Schramböck die Plattform beim brutkasten birthday bash und verriet welcher Behördenweg bereits im Sommer, zunächst mit einer Testgruppe von 1000 Personen, den Anfang machen soll: Es ist, ganz getreu der zuvor genutzten Baby-Metapher, die Anmeldung von Kindern nach der Geburt.

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„Ist das gescheit, was wir da machen, oder nicht?“

„Das heißt, du brauchst nirgends mehr hinrennen, wenn das Baby geboren wird. Du kannst das komplett über die App machen, oder über die Plattform. Du kannst es in deinen digitalen Tresor legen und immer dabei haben“, erklärt die Ministerin. Dabei betont sie die Geschwindigkeit, in der die Plattform aufgesetzt wurde. „Wir haben oesterreich.gv.at in sechs Monaten entwickelt mit Methoden, die das Ministerium und das Bundesrechenzentrum davor noch nicht gesehen haben. Wir haben einen Projektraum eingerichtet, wo alle Beteiligten zusammengekommen sind, und haben mit Rapid Prototyping gearbeitet“. Zusätzlichen Input habe man sich auch über Bürgerkonferenzen geholt: „Wir haben gefragt: Ist das gescheit, was wir da machen, oder nicht?“, erzählt Schramböck.

„Wir haben genügend Budget, genügend Ressourcen – wir können das umsetzen und setzen es um.“

Das „Startup unter den Ministern“

Sie wolle in ihrem Ressort Maßnahmen setzen, die noch nie gesetzt wurde. Denn: „Ich bin das Startup unter den Ministern. Und das Digitalisierungsministerium ist das Startup unter den Ministerien“. Ob sie nun also jene Wünsche umsetze, die sie als CEO von A1 an die Politik gerichtet hat, will Brutkasten-CEO Dejan Jovicevic wissen. „Wir haben genügend Budget, genügend Ressourcen – wir können das umsetzen und setzen es um. Das motiviert mich besonders“, antwortet Schramböck.

Margarete Schramböck u.a. beim brutkasten birthday bash:

Zwei neue Lehrberufe schon ab September

Dazu nennt sie eine weitere „Herzensangelegenheit“. Es soll einen „Pakt für digitale Kompetenzen“ geben. Input dafür habe sie sich unter anderem beim „Startup-Frühstück“ geholt – der Brutkasten berichtete. So denke man etwa daran, IT-Bootcamps einzurichten. Insgesamt ginge es darum, die gesamte Gesellschaft mitzunehmen. Abermals betont die Ministerin die Wichtigkeit von Startups für den Wirtschaftsstandort. Es brauche aber in der Bevölkerung entsprechende Skills für sie. So stünde Coden ganz oben auf ihrer Liste, sagt die Ministerin. Nachdem sie es erst kürzlich angekündigt hatte, seien bereits ab September zwei neue Lehrberufe verfügbar: E-Commerce Kaufmann/Kauffrau und Applikationsentwickler und Coder.  „Es hat das noch nie so schnell gegeben, dass ein Lehrberuf entstanden ist“, sagt Schramböck. Eine weitere Idee, die man verfolge, seien Coding-Akademien. Auch wolle man viel mehr Frauen in den Software-Bereich bringen.

Neun „Innovation Hubs“ und der internationale Wettbewerb

Weitere Insights gab es von der Ministerin auch zu den drei ersten „Leuchtturmprojekten“ der neuen Digitalisierungsagentur DIA. Mit dem Programm DIAlog wolle man die gesamte Bevölkerung erreichen und im Thema Digitalisierung Möglichkeiten, aber auch Ängste besprechen. Von den angekündigten Innovation Hubs soll es genau neun geben – einen pro Bundesland. Man wolle damit auch KMU und Startups, die keinen Zugang zu Infrastruktur haben, einen solchen ermöglichen. Schramböck nennt als Beispiel Artificial Intelligence: „Da brauchst du Zugang zu bestimmten Ressourcen“. Das dritte Projekt, die „5G-Labors“ seien ein Schwerpunkt des Infrastrukturministeriums.  „Wir wollen hier Vorreiter in Europa und der Welt sein“, sagt Schramböck, um einzuschränken: „Natürlich sind wir im Wettbewerb und man kann sagen: Das tun alle“. Genau deswegen brauche es die Labors: „Es geht darum, der Community Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, damit alles rascher geht“.

Die neue Plattform oesterreich.gv.at ist noch im Entstehen

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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