12.05.2020

Schramböck: Plädoyer für EU im Wettbewerb mit USA und China

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Arbeitsministerin Christine Aschbacher sprach Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck von mehreren Maßnahmen, um Europa im Wettbewerb mit den USA und China zu stärken. Davon könnten auch Startups profitieren.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Eine sehr umfangreiche Zielsetzung präsentierte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Arbeitsministerin Christina Aschbacher. Die Krise habe gezeigt, dass Europa seine Resilienz erhöhen und seine Autarkie stärken müsse. Die globalen Märkte hätten sich als weniger krisenresistent „als immer gewünscht“ herausgestellt. „Es ist jetzt wichtig, uns auf allfällige weiter Krisen – wie auch immer die aussehen mögen – vorzubereiten. Dazu müssen wir Wertschöpfungsketten nach Europa zurückholen – auch für Zukunftstechnologien“, so die Ministerin.

+++ Alles rund um die Coronakrise +++

„Motivieren statt Regulieren“ für Digitalisierung und Dekarbonisierung

In Anbetracht der „zwei Megatrends“ Digitalisierung und Dekarbonisierung gelte es, bei Produkten wie Halbleitern, Batterien und Wasserstoff mehr Unabhängigkeit für Europa zu schaffen. Die Wirtschaftsministerin sprach dabei auch von „mehreren Maßnahmen“, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. So wolle man Unternehmen in der Forschung noch stärker unterstützen und administrativ entlasten. Das Motto sei „Motivieren statt Regulieren“.

Wettbewerbsrecht: EU gegen China und USA statt gegen sich selbst

Konkret nannte Schramböck auch drei Rechtsbereiche – großteils auf EU-Ebene – in denen es tätig zu werden gelte. „Wir müssen das Wettbewerbsrecht neu denken“, meint die Ministerin. Denn der Wettbewerb sei nicht innerhalb Europas gelagert, sondern verlaufe zwischen Europa, USA und China. Daher brauche es ein neues europäisches Wettbewerbsrecht. „Das aktuelle wurde nach dem zweiten Weltkrieg entwickelt. Es entspricht nicht mehr der jetzigen Realität“, so Schramböck.

Beihilfenrecht: Förderanträge im Nachhinein und höherer Maximalbetrag

Auch im Beihilfenrecht brauche es im Hinblick auf den Wettbewerb mit China und den USA Änderungen – ein Punkt der für Startups besonders relevant ist. Sie habe dazu konkrete Vorschläge an EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager geschickt, meint die Ministerin. So wolle man etwa auch bei Förderungen, ähnlich wie bei Naturkatastrophen, eine ex post Berichts- und Genehmigungspflicht – sprich, Förderanträge sollen auch im Nachhinein eingebracht und genehmigt werden können. Zudem will Schramböck eine Heraufsetzung der Obergrenze bei direkten Förderungen – derzeit liegt diese bei 800.000 Euro (wie etwa beim Covid-Startup-Hilfsfonds). Die Ministerin wünscht sich eine Anhebung auf den „realistischen Betrag“ von zwei Millionen Euro.

Beschaffungsrecht: Innovation und Regionalität im Fokus

Ebenfalls abändern will Schramböck das Beschaffungsrecht, das stärker auf Regionalität ausgerichtet sein soll. So sei es etwa auch Aufgabe von Bund und Ländern, nicht nur im Lebensmittel-Bereich regional zu beschaffen und damit heimische KMU und Mittelständler zu unterstützen. „Wir müssen auf Innovation und Regionalität achten – unsere KMU haben das verdient. Damit können wir den Rahmen bieten, damit sie wieder gut wirtschaften können“, sagt Schramböck.

Leicht positive Entwicklung am Arbeitsmarkt

Mit verhältnismäßig guten Nachrichten zum Arbeitsmarkt konnte heute Arbeitsministerin Christine Aschbacher vor die Presse treten. Bereits seit dem Höhepunkt Mitte April gebe es wieder eine Abflachung bei den Arbeitslosenzahlen, der sich weiter fortsetze. Demnach sind noch rund 550.000 Personen arbeitslos oder in Schulungen – fast 40.000 weniger als Mitte April. Laut Arbeitslosigkeits-Prognose der EU-Kommission erreiche Österreich dieses Jahr mit 5,8 Prozent den dritten Platz in der Union. Auch beim Eingang der Kurzarbeits-Anträge gebe es eine klare Abflachung. Nun gelte es für die Unternehmer – am besten online – abzurechnen, appelliert die Ministerin. Ein Drittel der Unternehmen habe die Auszahlung bereits erhalten.

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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz

Schon seit mehr als einem Jahr ist Reploid nun an der Wiener Börse (und plant bereits den Wechsel in den prime market, wie brutkasten berichtete). Eine große Aktienemission gab es bislang aber nicht. Stattdessen nutzte das Welser Insektenzucht-Scaleup auch nach dem Listing andere Finanzierungsformen, wie eine umsatzbasierte Finanzierung, Crowdinvesting und einen großen Wachstumskredit.

Darlehen werden 2027 verpflichtend in Aktien umgewandelt

Nun kündigte Reploid in einer verpflichtenden Meldung an, bis 31. 12. bis zu 30 Millionen Euro aufnehmen zu wollen und macht dies abermals nicht via Aktienemission, aber mit einem Instrument, das dieser schon recht nahe kommt: Das Scaleup emittiert eine Wandelschuldverschreibung. Dabei wird das nun aufgenommene Kapital verpflichtend zwischen 15. August und 9. September 2027 in Aktien umgewandelt.

Das passiert zum dann aktuellen Aktienkurs bzw. zu einem Durchschnittskurs, allerdings mit einem Discount von 20 Prozent. Bis dahin bekommen die Zeichner:innen auf das formell unbesicherte und nachrangige Darlehen zudem einen Zinssatz von 2,5 Prozent p.a.. Das Angebot richtet sich allerdings nur an einen geschlossenen Kreis. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100.000 Euro.

Vorteile im Vergleich zu Aktienemission

Die Vorteile für Reploid bei dieser Vorgehensweise liegen indessen auf der Hand. Erstens ist die Wandelschuldverschreibung, im geschlossenen Kreis platziert, regulatorisch deutlich einfacher handzuhaben als eine Aktienemission. So muss etwa kein öffentlicher Prospekt erstellt werden und es gibt keinen aufwändigen Zulassungsprozess. Zweitens hat das Scaleup die Chance, die Unternehmensbewertung bis zur Wandlung so weit zu steigern, dass das aufgenommene Kapital vergleichsweise günstiger wird.

Zweiteres könnte wiederum durch die erfolgreiche Aufnahme des Kapitals als Erfolgsmeldung begünstigt werden. Generell muss sich Reploid nach wie vor beweisen: Der zuletzt veröffentlichte Jahresabschluss 2025 weist zwar an der Oberfläche beachtliche Gewinne aus, bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber eine durchaus komplexe Situation, wie brutkasten analysierte.

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Schramböck: Plädoyer für EU im Wettbewerb mit USA und China

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  • Die Krise habe gezeigt, dass Europa seine Resilienz erhöhen und seine Autarkie stärken müsse.
  • Die globalen Märkte hätten sich als weniger krisenresistent „als immer gewünscht“ herausgestellt.
  • Konkret wünscht sich die Ministerin Änderungen im Wettbewerbsrecht, Beihilfenrecht und Beschaffungsrecht.
  • Im Beihilfenrecht könne solle man etwa Förderanträge im Nachhinein ermöglichen und den Maximalbetrag von 800.000 Euro auf zwei Millionen Euro erhöhen.
  • Mit allen Maßnahmen soll die EU im Vergleich zu den USA und China gestärkt werden.

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