02.08.2018

Crowdfunding: Schramböck zur Novelle des Alternativfinanzierungsgesetz

Eine Novelle im Alternativfinanzierungsgesetz, die seit gestern in Kraft ist, soll es Unternehmen und Startups durch die Absenkung von Schwellenwerten für Informationspflichten erleichtern, an Crowdfunding zu kommen. Wir holten dazu Statements von Ministerin Margarete Schramböck ein.
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Die Novellierung des Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) ist nun in Kraft. Insbesondere kleinere Unternehmen und Startups, für die Crowdfunding und Crowdinvesting wichtige Finanzierungsmöglichkeiten seien, bringe die neue Regelung Vorteile, heißt es von Margerete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

Mittels Crowdfunding könne man „auf relativ einfachem Weg eine große Zahl potenzieller Investoren und Kunden eines Produkts ansprechen. Wir haben die Situation, dass es durch die Finanzkrise zu einem Rückgang im Risikokapitalbereich kam. Alternative Finanzierungsmodelle wie Crowdfunding wurden daher sehr populär und haben an Bedeutung gewonnen. Sie helfen den Unternehmen das notwendige Kapital aufzustellen, das sie für Investitionen, für Wachstum und für das Schaffen von Arbeitsplätzen dringend benötigen“, hebt Schramböck die Bedeutung des Crowdinvestings hervor. Statistiken zeigten jedoch zuletzt einen Rückgang der Bedeutung in der Unternehmensfinanzierung. Derzeit herrschen auf den heimischen Plattformen Immobilien-Projekte vor.

Alternativfinanzierungsgesetz: Neue Schwellenwerte für Informationspflichten

Neu sind die Schwellenwerte für Informationspflichten. Die untere Schwelle, unter welcher gar keine Informationspflichten bestehen, wird von 100.000 auf 250.000 Euro angehoben, das obere Limit steigt von 1,5 auf 2 Millionen Euro. „Mit dieser Novelle berücksichtigen wir Rückmeldungen aus der Anwender-Praxis und die entsprechenden EU-Vorgaben“, so Schramböck. Zwischen 250.000 und weniger als zwei Millionen Euro ist sowohl für Wertpapiere als auch für Veranlagungen das Informationsblatt nach AltFG zu erstellen. Die Ausweitung der Schwellenwerte solle eine Erleichterung der Kapitalisierung der österreichischen Unternehmen bewirken, meint Schramböck. Weiters muss der Emittent künftig nicht mehr unter die KMU-Definition fallen und die Novelle zielt nicht mehr auf einzelne Finanzierungsinstrumente ab, sondern allgemein auf Wertpapiere und Veranlagungen.
Eine Ausnahme besteht für Veranlagungen, deren aushaftender Betrag binnen sieben Jahren fünf Millionen Euro übersteigt. Solche unterliegen der Prospektpflicht gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG), da in dieser Größenordnung eine Inanspruchnahme des Kapitalmarktes zu sehen ist, die angemessene Informationen für Anleger erfordert. Bei Emissionen zwischen zwei Millionen und weniger als fünf Millionen Euro wird ein vereinfachtes Prospekt verlangt. Ab einem Emissionsvolumen von fünf Millionen Euro ist der volle Kapitalmarktprospekt notwendig. Das Limit für Anleger in der Höhe von 5000 Euro – samt der Möglichkeit für höhere Investitionen – bleibt aus Anlegerschutzgründen erhalten.

„Win-win-Situation“ für CrowdinvestorInnen und Unternehmen

Auf unsere Nachfrage, ob durch die Novelle im Alternativfinanzierungsgesetz nicht das Risiko für CrowdinvestorInnen steige, antwortete Schramböck: „Nein, es ist vielmehr eine Win-win-Situation. Beim Anlegerschutz gibt es Erleichterungen, beispielsweise durch die 5.000 Euro Grenze pro Anleger und 12 Monate. Außerdem gibt es ein Verbot weitgehender Ratenvereinbarungen. Weitere Maßnahmen sind ein Verbot von Gebühren, die Registrierungspflicht und Haftungsbgrenzungsklauseln gegenüber Investoren auf den Plattformen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch Information, diese wird verständlicher und übersichtlicher gestaltet.“ 
Seit Bestehen der ersten österreichischen Plattformen (2013) konnten hierzulande 199 Projekte mit insgesamt 53,6 Millionen Euro finanziert werden. 21 Projekte haben die Fundingschwelle nicht erreicht. Derzeit gibt es 14 Crowdinvesting-Plattformen, die sich zur Einhaltung der Standes- und Ausübungsregeln für österreichische Crowdinvesting-Plattformen verpflichtet haben und daher das Gütesiegel des Fachverbands führen dürfen.

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Beyond Gravity Austria, verdoppelt seine Produktionsfläche in Berndorf (Niederösterreich). © Beyond Gravity, Martin Steiger

Der globale Space-Sektor verzeichnet starkes Wachstum und die heimische Industrie profitiert. Der Weltraumzulieferer Beyond Gravity Austria, reagiert auf die steigende internationale Nachfrage mit einem Kapazitätsausbau am Standort Berndorf (Bezirk Baden). Der Österreichische Arm des internationalen Unternehmen mit Sitz in Zürich ist bereits am Ariane-6-Programm beteiligt, das Amazon-Internetsatelliten ins All bringt.

Verdoppelte Fläche, neuer Maschinenpark

Für insgesamt 4,5 Millionen Euro wird ausgebaut.Beyond Gravity mietet eine Nachbarhalle der Berndorf AG und verdoppelt die eigene Produktionsfläche auf rund 5.000 Quadratmeter, inklusive neuem Maschinenpark. Die Fertigstellung ist für Frühjahr 2027 geplant. Bis dahin soll in Berndorf laut Unternehmensangaben der größte Weltraum-Reinraum Österreichs entstehen.

Fertigung von Steuermechanismen kommt nach Berndorf

Bisher lag der Fokus des Standorts auf Thermalisolation für Satelliten und Trägerraketen. Künftig wird dort auch die Serienfertigung von Steuermechanismen für elektrische Triebwerke von Telekommunikationssatelliten angesiedelt. Geschäftsführer Wolfgang Pawlinetz erklärt: „Wir haben im vergangenen Jahr einen bedeutenden Auftrag erhalten, um Steuermechanismen für elektrische Triebwerke von Telekommunikationssatelliten zu bauen.“

Kleinere Serien sollen weiterhin im 2024 eröffneten Wiener Reinraum gefertigt werden. Entwicklung und Design verbleiben am Hauptsitz in Wien-Meidling.

50 neue Jobs, 20 Prozent Wachstum

Aktuell beschäftigt Beyond Gravity Austria in Berndorf rund 30 Personen. Mit dem Ausbau sollen in den nächsten drei Jahren 50 neue Industriearbeitsplätze entstehen. „Wir wachsen in den nächsten drei Jahren um mehr als 20 Prozent“, so Pawlinetz und Co-Geschäftsführer Kurt Kober. Insgesamt beschäftigt Beyond Gravity Austria rund 250 Mitarbeitende und erwirtschaftete 2025 einen Umsatz von rund 57 Millionen Euro.

Weltraumminister Peter Hanke unterstreicht die strategische Bedeutung: „Die Raumfahrtindustrie zählt zu den am stärksten wachsenden heimischen Wirtschaftssektoren.“ Hanke erhöhte zuletzt den österreichischen ESA-Beitrag von 260 auf 340 Millionen Euro.

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