02.08.2018

Crowdfunding: Schramböck zur Novelle des Alternativfinanzierungsgesetz

Eine Novelle im Alternativfinanzierungsgesetz, die seit gestern in Kraft ist, soll es Unternehmen und Startups durch die Absenkung von Schwellenwerten für Informationspflichten erleichtern, an Crowdfunding zu kommen. Wir holten dazu Statements von Ministerin Margarete Schramböck ein.
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alternativfinanzierungsgesetz schramböck, crowdfunding
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Die Novellierung des Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) ist nun in Kraft. Insbesondere kleinere Unternehmen und Startups, für die Crowdfunding und Crowdinvesting wichtige Finanzierungsmöglichkeiten seien, bringe die neue Regelung Vorteile, heißt es von Margerete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

Mittels Crowdfunding könne man „auf relativ einfachem Weg eine große Zahl potenzieller Investoren und Kunden eines Produkts ansprechen. Wir haben die Situation, dass es durch die Finanzkrise zu einem Rückgang im Risikokapitalbereich kam. Alternative Finanzierungsmodelle wie Crowdfunding wurden daher sehr populär und haben an Bedeutung gewonnen. Sie helfen den Unternehmen das notwendige Kapital aufzustellen, das sie für Investitionen, für Wachstum und für das Schaffen von Arbeitsplätzen dringend benötigen“, hebt Schramböck die Bedeutung des Crowdinvestings hervor. Statistiken zeigten jedoch zuletzt einen Rückgang der Bedeutung in der Unternehmensfinanzierung. Derzeit herrschen auf den heimischen Plattformen Immobilien-Projekte vor.

Alternativfinanzierungsgesetz: Neue Schwellenwerte für Informationspflichten

Neu sind die Schwellenwerte für Informationspflichten. Die untere Schwelle, unter welcher gar keine Informationspflichten bestehen, wird von 100.000 auf 250.000 Euro angehoben, das obere Limit steigt von 1,5 auf 2 Millionen Euro. „Mit dieser Novelle berücksichtigen wir Rückmeldungen aus der Anwender-Praxis und die entsprechenden EU-Vorgaben“, so Schramböck. Zwischen 250.000 und weniger als zwei Millionen Euro ist sowohl für Wertpapiere als auch für Veranlagungen das Informationsblatt nach AltFG zu erstellen. Die Ausweitung der Schwellenwerte solle eine Erleichterung der Kapitalisierung der österreichischen Unternehmen bewirken, meint Schramböck. Weiters muss der Emittent künftig nicht mehr unter die KMU-Definition fallen und die Novelle zielt nicht mehr auf einzelne Finanzierungsinstrumente ab, sondern allgemein auf Wertpapiere und Veranlagungen.
Eine Ausnahme besteht für Veranlagungen, deren aushaftender Betrag binnen sieben Jahren fünf Millionen Euro übersteigt. Solche unterliegen der Prospektpflicht gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG), da in dieser Größenordnung eine Inanspruchnahme des Kapitalmarktes zu sehen ist, die angemessene Informationen für Anleger erfordert. Bei Emissionen zwischen zwei Millionen und weniger als fünf Millionen Euro wird ein vereinfachtes Prospekt verlangt. Ab einem Emissionsvolumen von fünf Millionen Euro ist der volle Kapitalmarktprospekt notwendig. Das Limit für Anleger in der Höhe von 5000 Euro – samt der Möglichkeit für höhere Investitionen – bleibt aus Anlegerschutzgründen erhalten.

„Win-win-Situation“ für CrowdinvestorInnen und Unternehmen

Auf unsere Nachfrage, ob durch die Novelle im Alternativfinanzierungsgesetz nicht das Risiko für CrowdinvestorInnen steige, antwortete Schramböck: „Nein, es ist vielmehr eine Win-win-Situation. Beim Anlegerschutz gibt es Erleichterungen, beispielsweise durch die 5.000 Euro Grenze pro Anleger und 12 Monate. Außerdem gibt es ein Verbot weitgehender Ratenvereinbarungen. Weitere Maßnahmen sind ein Verbot von Gebühren, die Registrierungspflicht und Haftungsbgrenzungsklauseln gegenüber Investoren auf den Plattformen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch Information, diese wird verständlicher und übersichtlicher gestaltet.“ 
Seit Bestehen der ersten österreichischen Plattformen (2013) konnten hierzulande 199 Projekte mit insgesamt 53,6 Millionen Euro finanziert werden. 21 Projekte haben die Fundingschwelle nicht erreicht. Derzeit gibt es 14 Crowdinvesting-Plattformen, die sich zur Einhaltung der Standes- und Ausübungsregeln für österreichische Crowdinvesting-Plattformen verpflichtet haben und daher das Gütesiegel des Fachverbands führen dürfen.

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Gründer-Duo Josef Chen (l.) und Ivan Tregear (r.) mit dem Roboter Fusion. (c) Kaikaku

Im China-Restaurant seiner Eltern in Linz schälte Josef Chen bereits in seiner Kindheit Kartoffeln und half im Betrieb. Die Idee für sein Startup kam dem Oberösterreicher genau hier: Wiederkehrende Restaurantarbeit mit Robotik zu automatisieren. Über Chens Werdegang hat brutkasten bereits berichtet.

Nach einigen Gründungen verzeichnete Chen durch Kaikaku seinen bislang größten Erfolg: Innerhalb von drei Monaten nach der Gründung im April 2023 konnten dafür bereits 750.000 US-Dollar an Investments eingesammelt werden. Nun gibt der Founder die Übernahme durch das US-Unternehmen Reef, und damit einen erfolgreichen Exit bekannt.

„Kaikaku haben wir in London aufgebaut. Die Idee entstand aber im Restaurant meiner Eltern in Linz. Dass wir jetzt bei Reef daran weiterarbeiten können, macht mich stolz“, sagt Chen.

360 Bowls pro Stunde

Das Herzstück von Kaikaku heißt Fusion, ein modularer Roboter. Im eigenen Bowl-Restaurant Common Room, das bis November 2024 in London geöffnet hatte, wurde der Roboter getestet. Mittlerweile hat Kaikaku fünf Generationen von Fusion entwickelt. Der Roboter portioniert die Zutaten nach Bestellung. Nach Unternehmensangaben schafft die fünfte Generation je nach Konfiguration bis zu 360 Bowls pro Stunde.

30 Mio.-Dollar Bewertung

„Wir haben eine (bisher) unangekündigte Seed-Runde über 4 Millionen Dollar in einer Branche eingesammelt, die die meisten Investoren – ehrlich gesagt – als total unsexy abgeschrieben hatten“, kommentiert der Founder auf LinkedIn. Das Unternehmen wurde nach Angaben von Chen Ende 2025 mit 30. Mio.-US-Dollar bewertet.

Über den jetzigen Verkaufspreis an Reef wird geschwiegen. Was bekannt ist: Kaikaku bringt seine Technologie und sein Kernteam zu Reef.

SoftBank Vision Fund 1 als Investor

Das US-Unternehmen Reef – spezialisiert auf digitale Infrastruktur für Gastronomie und lokale Services – hat seit der Gründung über 1,5 Milliarden US-Dollar Kapital eingeworben. Zu den Investoren zählt unter anderem der 98,6 Milliarden US-Dollar schwere SoftBank Vision Fund 1. Details zur aktuellen Finanzlage, der Eigentümerstruktur oder der genauen Höhe einzelner Beteiligungen lässt Reef in seiner aktuellen Ankündigung allerdings offen.

„Reef ist die Skalierung“

Mit den Worten: „Wir sind nicht hier, um einfach nur einen beeindruckenden Roboter zu bauen. Wir sind angetreten, um zu beweisen, dass die Technologie reif ist, die Unit Economics funktionieren und das Einzige, was jetzt noch fehlt, Skalierung ist. Reef ist diese Skalierung. Bald mehr dazu“, lässt Chen die Zukunft des Unternehmens offen. Was nach Chen jedenfalls feststeht: Im Markt für Gastronomie-Infrastruktur und Kitchen-Tech würde sich derzeit eine Phase hoher Kapitalzuflüsse abzeichnen.

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