02.08.2018

Crowdfunding: Schramböck zur Novelle des Alternativfinanzierungsgesetz

Eine Novelle im Alternativfinanzierungsgesetz, die seit gestern in Kraft ist, soll es Unternehmen und Startups durch die Absenkung von Schwellenwerten für Informationspflichten erleichtern, an Crowdfunding zu kommen. Wir holten dazu Statements von Ministerin Margarete Schramböck ein.
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Die Novellierung des Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) ist nun in Kraft. Insbesondere kleinere Unternehmen und Startups, für die Crowdfunding und Crowdinvesting wichtige Finanzierungsmöglichkeiten seien, bringe die neue Regelung Vorteile, heißt es von Margerete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

Mittels Crowdfunding könne man “auf relativ einfachem Weg eine große Zahl potenzieller Investoren und Kunden eines Produkts ansprechen. Wir haben die Situation, dass es durch die Finanzkrise zu einem Rückgang im Risikokapitalbereich kam. Alternative Finanzierungsmodelle wie Crowdfunding wurden daher sehr populär und haben an Bedeutung gewonnen. Sie helfen den Unternehmen das notwendige Kapital aufzustellen, das sie für Investitionen, für Wachstum und für das Schaffen von Arbeitsplätzen dringend benötigen”, hebt Schramböck die Bedeutung des Crowdinvestings hervor. Statistiken zeigten jedoch zuletzt einen Rückgang der Bedeutung in der Unternehmensfinanzierung. Derzeit herrschen auf den heimischen Plattformen Immobilien-Projekte vor.

Alternativfinanzierungsgesetz: Neue Schwellenwerte für Informationspflichten

Neu sind die Schwellenwerte für Informationspflichten. Die untere Schwelle, unter welcher gar keine Informationspflichten bestehen, wird von 100.000 auf 250.000 Euro angehoben, das obere Limit steigt von 1,5 auf 2 Millionen Euro. “Mit dieser Novelle berücksichtigen wir Rückmeldungen aus der Anwender-Praxis und die entsprechenden EU-Vorgaben”, so Schramböck. Zwischen 250.000 und weniger als zwei Millionen Euro ist sowohl für Wertpapiere als auch für Veranlagungen das Informationsblatt nach AltFG zu erstellen. Die Ausweitung der Schwellenwerte solle eine Erleichterung der Kapitalisierung der österreichischen Unternehmen bewirken, meint Schramböck. Weiters muss der Emittent künftig nicht mehr unter die KMU-Definition fallen und die Novelle zielt nicht mehr auf einzelne Finanzierungsinstrumente ab, sondern allgemein auf Wertpapiere und Veranlagungen.
Eine Ausnahme besteht für Veranlagungen, deren aushaftender Betrag binnen sieben Jahren fünf Millionen Euro übersteigt. Solche unterliegen der Prospektpflicht gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG), da in dieser Größenordnung eine Inanspruchnahme des Kapitalmarktes zu sehen ist, die angemessene Informationen für Anleger erfordert. Bei Emissionen zwischen zwei Millionen und weniger als fünf Millionen Euro wird ein vereinfachtes Prospekt verlangt. Ab einem Emissionsvolumen von fünf Millionen Euro ist der volle Kapitalmarktprospekt notwendig. Das Limit für Anleger in der Höhe von 5000 Euro – samt der Möglichkeit für höhere Investitionen – bleibt aus Anlegerschutzgründen erhalten.

“Win-win-Situation” für CrowdinvestorInnen und Unternehmen

Auf unsere Nachfrage, ob durch die Novelle im Alternativfinanzierungsgesetz nicht das Risiko für CrowdinvestorInnen steige, antwortete Schramböck: “Nein, es ist vielmehr eine Win-win-Situation. Beim Anlegerschutz gibt es Erleichterungen, beispielsweise durch die 5.000 Euro Grenze pro Anleger und 12 Monate. Außerdem gibt es ein Verbot weitgehender Ratenvereinbarungen. Weitere Maßnahmen sind ein Verbot von Gebühren, die Registrierungspflicht und Haftungsbgrenzungsklauseln gegenüber Investoren auf den Plattformen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch Information, diese wird verständlicher und übersichtlicher gestaltet.” 
Seit Bestehen der ersten österreichischen Plattformen (2013) konnten hierzulande 199 Projekte mit insgesamt 53,6 Millionen Euro finanziert werden. 21 Projekte haben die Fundingschwelle nicht erreicht. Derzeit gibt es 14 Crowdinvesting-Plattformen, die sich zur Einhaltung der Standes- und Ausübungsregeln für österreichische Crowdinvesting-Plattformen verpflichtet haben und daher das Gütesiegel des Fachverbands führen dürfen.

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(c) O+ GMBH - Neuausrichtung von Typs (Original+) nach Konkurs.

Das Startup Typs aus dem Salzburger Bergheim produzierte seit 2016 unter der Marke Original+ einen individuell angepassten Ski – und zwar mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz. Kund:innen mussten ein paar biometrische Daten eingeben und Angaben zu ihrem Fahrstil machen, dann sollte der AI-Algorithmus den perfekten Ski errechnen, der danach gefertigt wurde. Es ging dabei laut Gründer Siegfried Rumpfhuber um nicht weniger als 1.800 mögliche Kombinationen.

Original+ holte nach 2Min2Mio berühmte Investoren

Mit diesem Konzept sorgte das Startup nicht nur in der Ski-Nation Österreich für Aufsehen. 2018 und 2019 holte es sich mit den Original+-Skiern jeweils internationale Sportartikel-Awards von ISPO. 2021 wurde das Startup von der Wirtschaftskammer (WKO) als “Born Global Champion” ausgezeichnet. Schon im Jahr davor, 2020, brachte ein Auftritt in der Show 2 Minuten 2 Millionen Florian Gschwandtner und seine Runtastic-Co-Founder mit der Beteiligungsgesellschaft 8eyes als prominente Investoren an Bord. Zu diesen gesellte sich damals auch Tractive-Gründer Michael Hurnaus mit seiner Hornet Ventures – der brutkasten berichtete damals von der letztlich 250.000 Euro großen Kapitalrunde. Dann aber folgte im Juni 2023 der Konkurs.

“Wir sind im Frühsommer 2023 finanziell nicht mehr in der Lage gewesen weiterzumachen”, sagt Rumpfhuber. “Im Spätsommer sind allerdings zwei Investoren über den Masseverwalter mit mir in Kontakt getreten.”

Gemeinsam hat man dann eruiert, ob es Sinn ergibt ein “Unternehmen 2.0” zu gründen. Dies tat es. Nach der Ursachenforschung wurde ein Strategieplan entwickelt, Ursachenforschung betrieben und einen Businessplan erstellt.

Neue Eigentümer

“Nach einem Monat war klar, die (Anm.: Investoren) wollen ein neues Unternehmen aufbauen und haben das Patent zur seriellen Einzelfertigung, unseren Konfigurator und Markenrechte herausgekauft und neue Schwerpunkte gesetzt”, erklärt Rumpfhuber. Konkret wurde Mitte September 2023 schließlich die O+ GmbH gegründet und am 1. Oktober gestartet. Aktuell produziert sie zwei Eigenmarken mit den jeweiligen Web-Auftritten www.original.plus und www.downskis.com.

Heute halten die zwei neuen Gesellschafter aus Slowenien und Norwegen jeweils 44,5 Prozent: “Facilitated hat den Deal Reilly McGlashan, der als deren Privatcoach die Eigentümer kannte und für Original+ als Test- und Entwicklungsfahrer tätig ist (er hält nunmehr auch zwei Prozent Anteile). Meine Rolle ist CEO bzw. Minderheitsgesellschafter mit neun Prozent Beteiligung”, sagt Rumpfhuber.

Die neue Eigentümerseite stammt zum Teil aus dem IT-Bereich und hat im Software-Development “mit großen Häusern” sehr viel Erfahrung gesammelt. Im Detail wurden nun bei dem neuen Unternehmen die Konfigurationssoftware stark ausgebaut, verschiedene Shopping-Seiten und Commerce- wie auch Marketing-Tools integriert, die nun alle zentral betreut werden. Auch die UX wurde verbessert.

Original+ und Down Skis

“Wir haben Original+ als Marke extrem spitz mit Custom-Ski für hochwertige Preislagen positioniert. Das ist eine klar definierte Nische und hat ein Größenlimit”, präzisiert Rumpfhuber die Neuausrichtung. “Down Skis hingegen ist als jüngere Marke auf TikTok unterwegs, mit einer gänzlich anderen Zielgruppe. Für beide Marken gibt es jeweils gezielte E-Commerce-Schienen.” Eine dritte ist in Planung. Daneben produziert man im White-Label Bereich mittlerweile auch Eigenmarken für andere Unternehmen.

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