02.08.2018

Crowdfunding: Schramböck zur Novelle des Alternativfinanzierungsgesetz

Eine Novelle im Alternativfinanzierungsgesetz, die seit gestern in Kraft ist, soll es Unternehmen und Startups durch die Absenkung von Schwellenwerten für Informationspflichten erleichtern, an Crowdfunding zu kommen. Wir holten dazu Statements von Ministerin Margarete Schramböck ein.
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alternativfinanzierungsgesetz schramböck, crowdfunding
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Die Novellierung des Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) ist nun in Kraft. Insbesondere kleinere Unternehmen und Startups, für die Crowdfunding und Crowdinvesting wichtige Finanzierungsmöglichkeiten seien, bringe die neue Regelung Vorteile, heißt es von Margerete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

Mittels Crowdfunding könne man „auf relativ einfachem Weg eine große Zahl potenzieller Investoren und Kunden eines Produkts ansprechen. Wir haben die Situation, dass es durch die Finanzkrise zu einem Rückgang im Risikokapitalbereich kam. Alternative Finanzierungsmodelle wie Crowdfunding wurden daher sehr populär und haben an Bedeutung gewonnen. Sie helfen den Unternehmen das notwendige Kapital aufzustellen, das sie für Investitionen, für Wachstum und für das Schaffen von Arbeitsplätzen dringend benötigen“, hebt Schramböck die Bedeutung des Crowdinvestings hervor. Statistiken zeigten jedoch zuletzt einen Rückgang der Bedeutung in der Unternehmensfinanzierung. Derzeit herrschen auf den heimischen Plattformen Immobilien-Projekte vor.

Alternativfinanzierungsgesetz: Neue Schwellenwerte für Informationspflichten

Neu sind die Schwellenwerte für Informationspflichten. Die untere Schwelle, unter welcher gar keine Informationspflichten bestehen, wird von 100.000 auf 250.000 Euro angehoben, das obere Limit steigt von 1,5 auf 2 Millionen Euro. „Mit dieser Novelle berücksichtigen wir Rückmeldungen aus der Anwender-Praxis und die entsprechenden EU-Vorgaben“, so Schramböck. Zwischen 250.000 und weniger als zwei Millionen Euro ist sowohl für Wertpapiere als auch für Veranlagungen das Informationsblatt nach AltFG zu erstellen. Die Ausweitung der Schwellenwerte solle eine Erleichterung der Kapitalisierung der österreichischen Unternehmen bewirken, meint Schramböck. Weiters muss der Emittent künftig nicht mehr unter die KMU-Definition fallen und die Novelle zielt nicht mehr auf einzelne Finanzierungsinstrumente ab, sondern allgemein auf Wertpapiere und Veranlagungen.
Eine Ausnahme besteht für Veranlagungen, deren aushaftender Betrag binnen sieben Jahren fünf Millionen Euro übersteigt. Solche unterliegen der Prospektpflicht gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG), da in dieser Größenordnung eine Inanspruchnahme des Kapitalmarktes zu sehen ist, die angemessene Informationen für Anleger erfordert. Bei Emissionen zwischen zwei Millionen und weniger als fünf Millionen Euro wird ein vereinfachtes Prospekt verlangt. Ab einem Emissionsvolumen von fünf Millionen Euro ist der volle Kapitalmarktprospekt notwendig. Das Limit für Anleger in der Höhe von 5000 Euro – samt der Möglichkeit für höhere Investitionen – bleibt aus Anlegerschutzgründen erhalten.

„Win-win-Situation“ für CrowdinvestorInnen und Unternehmen

Auf unsere Nachfrage, ob durch die Novelle im Alternativfinanzierungsgesetz nicht das Risiko für CrowdinvestorInnen steige, antwortete Schramböck: „Nein, es ist vielmehr eine Win-win-Situation. Beim Anlegerschutz gibt es Erleichterungen, beispielsweise durch die 5.000 Euro Grenze pro Anleger und 12 Monate. Außerdem gibt es ein Verbot weitgehender Ratenvereinbarungen. Weitere Maßnahmen sind ein Verbot von Gebühren, die Registrierungspflicht und Haftungsbgrenzungsklauseln gegenüber Investoren auf den Plattformen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch Information, diese wird verständlicher und übersichtlicher gestaltet.“ 
Seit Bestehen der ersten österreichischen Plattformen (2013) konnten hierzulande 199 Projekte mit insgesamt 53,6 Millionen Euro finanziert werden. 21 Projekte haben die Fundingschwelle nicht erreicht. Derzeit gibt es 14 Crowdinvesting-Plattformen, die sich zur Einhaltung der Standes- und Ausübungsregeln für österreichische Crowdinvesting-Plattformen verpflichtet haben und daher das Gütesiegel des Fachverbands führen dürfen.

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© fonio/canva - Alexander Brix.

Das Scaleup fonio.ai von Daniel Keinrath und Matthias Gruber ist eines der aufstrebendsten Startups Österreichs. Im Juni sicherte man sich ein 14,6 Millionen Euro Seed-Investment und knackte rund zwei Monate später die 10-Mio.-ARR-Marke. Am AustrianStartups Summit verkündete CCO Alexander Brix gegenüber brutkasten die nächsten Ziele. Und die sind ambitioniert.

fonio: Globaler Rollout

Fonio.ai möchte im kommenden Jahr seine Präsenz global ausbauen. „Wir wollen 20 neue Märkte in Nord Amerika und Europa aufgreifen“, sagt Brix. „Wir streben aber auch Asien an, um auf der globalen Landkarte präsent zu bleiben und eine global führende Marke aus Wien heraus aufzubauen. Auch ein Büro in New York ist geplant. Das größte Risiko für uns ist momentan, langsamer zu werden und unsere schnelle Arbeitskultur zu verlieren.“

Mehr Arbeitskraft geplant

In diesem Sinne möchte das Wiener KI-Startup 2027 auch 300 neue Mitarbeiter:innen einstellen und schielt schon, zumindest peripher, auf einen Decacorn-Status hin. Eine genaue Timeline dafür hat das Team nicht, aber das Mindset dafür wohl bereits inhaliert, wenn Brix sagt: „Es ist kein Status, auf den man hinarbeitet, sondern man möchte einen guten Job machen und das Produkt in möglichst viele Unternehmen bringen. Dass man dann vielleicht Decacorn wird, ist ein Nebeneffekt. Einen Zeitrahmen, bis wir das schaffen, haben wir uns nicht gesetzt, aber es ist unsere Ambition einen Global Player zu bauen und sicherzustellen, dass der ‚AI Communication Layer‘ aus Europa kommt und nicht von amerikanischen oder vielleicht chinesischen Unternehmen besetzt wird. Wer die Kommunikation beherrscht, der hat sehr viel Macht. Und wir wollen diese Macht auf jeden Fall in Europa halten. Das heißt, um das zu schaffen, ist es der natürliche Weg, dass wir ein Decacorn werden.“

Series-A steht an

Auf diesem Weg habe man aktuell ein Angebot entwickelt, das mittlerweile sämtliche textbasierten Kommunikationskanäle sowie Telefonsysteme in Form von PBX umfasse. Damit könne man die gesamte „Communication Suite“ mittelständischer Unternehmen bereits vollständig abdecken, erzählt Brix von einer weiteren Neuerung. Eine andere Neuigkeit betrifft die Finanzierung. Zwar gibt sich Brix dazu etwas bedeckt, lässt aber fallen, dass man kurz vor einer Series-A-Finanzierung stehe. Details sollen im kommenden Jahr folgen.

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