02.08.2018

Crowdfunding: Schramböck zur Novelle des Alternativfinanzierungsgesetz

Eine Novelle im Alternativfinanzierungsgesetz, die seit gestern in Kraft ist, soll es Unternehmen und Startups durch die Absenkung von Schwellenwerten für Informationspflichten erleichtern, an Crowdfunding zu kommen. Wir holten dazu Statements von Ministerin Margarete Schramböck ein.
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Die Novellierung des Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) ist nun in Kraft. Insbesondere kleinere Unternehmen und Startups, für die Crowdfunding und Crowdinvesting wichtige Finanzierungsmöglichkeiten seien, bringe die neue Regelung Vorteile, heißt es von Margerete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

Mittels Crowdfunding könne man „auf relativ einfachem Weg eine große Zahl potenzieller Investoren und Kunden eines Produkts ansprechen. Wir haben die Situation, dass es durch die Finanzkrise zu einem Rückgang im Risikokapitalbereich kam. Alternative Finanzierungsmodelle wie Crowdfunding wurden daher sehr populär und haben an Bedeutung gewonnen. Sie helfen den Unternehmen das notwendige Kapital aufzustellen, das sie für Investitionen, für Wachstum und für das Schaffen von Arbeitsplätzen dringend benötigen“, hebt Schramböck die Bedeutung des Crowdinvestings hervor. Statistiken zeigten jedoch zuletzt einen Rückgang der Bedeutung in der Unternehmensfinanzierung. Derzeit herrschen auf den heimischen Plattformen Immobilien-Projekte vor.

Alternativfinanzierungsgesetz: Neue Schwellenwerte für Informationspflichten

Neu sind die Schwellenwerte für Informationspflichten. Die untere Schwelle, unter welcher gar keine Informationspflichten bestehen, wird von 100.000 auf 250.000 Euro angehoben, das obere Limit steigt von 1,5 auf 2 Millionen Euro. „Mit dieser Novelle berücksichtigen wir Rückmeldungen aus der Anwender-Praxis und die entsprechenden EU-Vorgaben“, so Schramböck. Zwischen 250.000 und weniger als zwei Millionen Euro ist sowohl für Wertpapiere als auch für Veranlagungen das Informationsblatt nach AltFG zu erstellen. Die Ausweitung der Schwellenwerte solle eine Erleichterung der Kapitalisierung der österreichischen Unternehmen bewirken, meint Schramböck. Weiters muss der Emittent künftig nicht mehr unter die KMU-Definition fallen und die Novelle zielt nicht mehr auf einzelne Finanzierungsinstrumente ab, sondern allgemein auf Wertpapiere und Veranlagungen.
Eine Ausnahme besteht für Veranlagungen, deren aushaftender Betrag binnen sieben Jahren fünf Millionen Euro übersteigt. Solche unterliegen der Prospektpflicht gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG), da in dieser Größenordnung eine Inanspruchnahme des Kapitalmarktes zu sehen ist, die angemessene Informationen für Anleger erfordert. Bei Emissionen zwischen zwei Millionen und weniger als fünf Millionen Euro wird ein vereinfachtes Prospekt verlangt. Ab einem Emissionsvolumen von fünf Millionen Euro ist der volle Kapitalmarktprospekt notwendig. Das Limit für Anleger in der Höhe von 5000 Euro – samt der Möglichkeit für höhere Investitionen – bleibt aus Anlegerschutzgründen erhalten.

„Win-win-Situation“ für CrowdinvestorInnen und Unternehmen

Auf unsere Nachfrage, ob durch die Novelle im Alternativfinanzierungsgesetz nicht das Risiko für CrowdinvestorInnen steige, antwortete Schramböck: „Nein, es ist vielmehr eine Win-win-Situation. Beim Anlegerschutz gibt es Erleichterungen, beispielsweise durch die 5.000 Euro Grenze pro Anleger und 12 Monate. Außerdem gibt es ein Verbot weitgehender Ratenvereinbarungen. Weitere Maßnahmen sind ein Verbot von Gebühren, die Registrierungspflicht und Haftungsbgrenzungsklauseln gegenüber Investoren auf den Plattformen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch Information, diese wird verständlicher und übersichtlicher gestaltet.“ 
Seit Bestehen der ersten österreichischen Plattformen (2013) konnten hierzulande 199 Projekte mit insgesamt 53,6 Millionen Euro finanziert werden. 21 Projekte haben die Fundingschwelle nicht erreicht. Derzeit gibt es 14 Crowdinvesting-Plattformen, die sich zur Einhaltung der Standes- und Ausübungsregeln für österreichische Crowdinvesting-Plattformen verpflichtet haben und daher das Gütesiegel des Fachverbands führen dürfen.

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Christina Hirschl, Geschäftsführerin von Silicon Austria Labs | (c) Helge Bauer
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Laut internationaler Energieagentur wird sich der weltweite Stromverbrauch der Rechenzentren bis 2030 auf rund 945 Terawattstunden mehr als verdoppeln. Das entspricht etwas mehr als dem gesamten Stromverbrauch Japans heute. Während die EU ein verpflichtendes Nachhaltigkeits-Label entwirft, um den Energie- und Wasserverbrauch der Branche einheitlich bewerten zu können, arbeitet man in Österreich bei Silicon Austria Labs an energieeffizienter KI und Rechen-Hardware.

Stromsparen mittels Chip-Bausteinen und optimierten KI-Modellen

Bei Silicon Austria Labs arbeitete man schon 2025 an einer effizienteren KI, wie brutkasten berichtete. Nun soll Energie mittels Hardware-Beschleunigern gespart werden, also mit Chip-Bausteinen, die KI-Berechnungen mit wesentlich geringerem Energieaufwand ausführen als herkömmliche Prozessoren. So entwickelt das Silicon Austria Labs für das europäische Projekt ISOLDE im Rahmen des Chips Joint Undertaking energieeffiziente Beschleuniger.

„Unsere Stärke liegt darin, KI dort effizient zu machen, wo sie tatsächlich rechnet, im Chip und im Datacenter“, sagt Christina Hirschl, CEO von Silicon Austria Labs. „Wir entwickeln Hardware und Verfahren, die dieselbe Rechenleistung mit deutlich weniger Energie erbringen. Das ist die Grundlage, damit KI in Europa nachhaltig wachsen kann.“

Zudem optimiert Silicon Austria Labs KI-Modelle so, dass sie Daten nicht in große Rechenzentren senden, sondern direkt auf den jeweiligen Geräten laufen, wie etwa Haushaltsgeräten, Sensoren oder Satelliten. Auch an einem energieeffizienten „föderierten Lernen“ wird bei Silicon Austria Labs geforscht. Bei dem Prozess wird KI trainiert, ohne dabei sensible Daten zusammenzuführen.

Energiesparende Elektronik für ein unabhängiges Europa

Laut Silicon Austria Labs geht es bei der Forschung nicht nur um Nachhaltigkeit, sondern auch um die technologische Unabhängigkeit Europas. Durch selbst entwickelte energieeffiziente Chips und Verfahren sei man weniger abhängig von außereuropäischen Anbietern. „Energieeffiziente Elektronik ist ein Standortvorteil für Österreich und Europa“, sagt Hirschl. „Wer die sparsamste Technologie beherrscht, macht sich unabhängiger und verbindet Digitalisierung mit Klimazielen.”

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