11.09.2024
TIKTOK

Schofrulade: Steirische Gründerinnen gingen mit schokolierten Früchten in Deutschland viral

Mit Schokolade überzogene Früchte aus der Tiefkühlabteilung haben in Deutschland einen kleinen Hype ausgelöst und gingen über TikTok viral. Co-Founderin Nicole Oswald erzählt, wie das passiert ist und was für Folgen das hatte.
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(c) Moni Fellner/Weiss&Lameraner/ Fritz Oswald GmbH - Daniela (l.) und Nicole Oswald von Schofrulade.

Die Fritz Oswald GmbH ist ein klassischer Familienbetrieb und wird heuer 60 Jahre alt. Das Unternehmen ist spezialisiert auf den Handel mit Frisch- und Kühlware im Einzel- und Großhandel und wird von der Familie Oswald geführt. Aus dieser entstammen die beiden Schwestern Nicole und Daniela. Beide hatten 2019 eine Idee und schokolierten plötzlich Früchte. Später wurde daraus Schofrulade.

„Es war eine neue Situation mit einem neuen Produkt“, erklärt Nicole Oswald heute. „Sie ist wie ein Startup eingezogen.“

Schofrulade: Andere Betreuung nötig

Beide Gründerinnen merkten zu dem Zeitpunkt, dass ihr neues Unternehmen eine andere Betreuung benötigte, als der Familienbetrieb, der mit klassischen Produkten wie frisches Obst arbeitet. Und jährlich 15 Millionen Kilogramm Äpfel und eine halbe Million Beeren an den zwei Standorten in Gleinstätten und in Ilztal im Bezirk Weiz vermarktet.

„Da es sich in unserem Familienbetrieb alles um Grundnahrungsmittel drehte, war kein Marketing nötig. 90 Prozent von unseren Produkten gingen in den Einzelhandel“, erinnert sich Oswald. „Wir haben mit Schofrulade dann ein Produkt erschaffen, bei dem bis dato kein ‚Need‘ da war. Die Konsumenten haben nicht gewusst, dass es so etwas im Tiefkühlregal gibt.“ Also gingen die Gründerinnen an die Sache anders heran.

Konkret fing alles vor zweieinhalb Jahren mit einer Eispraline an, es folgten nach sechsmonatiger Entwicklungsphase mit Milchschokolade überzogene Mangostückchen, Bananen, Erdbeeren und Himbeeren auf dem heimischen Markt. Dann ging man 2022 ins Re-Branding, entwickelte eine neue Verpackung und stellte den Namen um. Seitdem wird in kleinen, runden Cups verkauft. Und das fand Anklang.

Markteintritt in Deutschland führte zu viraler Verbreitung auf TikTok

„Beim heurigen Markteintritt in Deutschland haben wir schnell gemerkt, dass es ein ganz anderer Markt ist, als Österreich“, sagt Oswald. „Viel größer, andere Mengen, reagiert anders auf Trends und kreiert sie schneller.“

Mit der Listung in diversen Supermärkten im Nachbarland startete dann plötzlich der Hype. Schofrulade ging auf TikTok viral und wurde von immer mehr User:innen gepusht. Es entstanden Videos mit mehreren hunderttausend Klicks, eines sogar mit rund einer Million Ansichten. Und die Nachfrage stieg.

Diese Entwicklung kam für Oswald und ihre Schwester überraschend: „Unsere Vermutung ist, dass so etwas im Food-Bereich, wo man gut essen und genießen kann sehr modern ist und Videos sehr schnell viral gehen. Man bedenke nur die verschiedenen Rezepte auf TikTok oder den Gurkensalat, der zum Trend wurde (Anm.: Ein Influencer hatte Ende August ein Rezept für einen Gurkensalat geteilt und damit in Island und anderen Ländern für eine Gurkenknappheit in Supermärkten gesorgt).“

Schofrulade: Nachfrage überstieg Planung

Nicht ganz so drastisch, aber ähnlich erfolgreich wurde die Schofrulade mit ihren designten kleinen Cups gepusht, die man „gerne in die Kamera hält“, wie Oswald annimmt.

„Für uns war diese Entwicklung nicht vorhersehbar“, sagt sie. „Die Mengenplanung hat dann vorne und hinten nicht gestimmt, aber wir haben folglich sehr eng mit dem Handel zusammengearbeitet, um die Mengen zu produzieren, die sie benötigen. Es hat zwar etwas gedauert, aber mittlerweile haben wir alles gut abgearbeitet nach dem Trend. Und können weitere Partner im Einzelhandel beliefern.“

Weiter Märkte zeigen Interesse

Zu den Partnern zählen aktuell Kaufland, Edeka, Rewe und die Bünting-Gruppe in Deutschland. In Österreich ist die Schofrulade in diversen Spar-Filialen, bei Billa und Billa Plus, sowie bei M-Preis und Gurkerl erhältlich. Zudem zeigen sich erste Supermärkte in Bulgarien, in der Schweiz und in Litauen am Produkt interessiert. Auch neue Sorten und Schokoladearten, wie Zartbitter, sollen bald auf den Markt kommen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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