20.10.2017

„Schmutzkübelkampagne von Konkurrent“: Cointed wehrt sich gegen Vorwürfe

Nach Vorwürfen des Krypto-ATM-Herstellers General Bytes gegenüber seinem ehemaligen Großkunden Cointed, kommt nun die Stellungnahme des Startups.
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(c) Cointed: Die vier österreichischen Founder

Es seien haltlose Vorwürfe, General Bytes betreibe eine Schmutzkübelkampagne, sagt Jimi Aho von Cointed. Der Krypto-ATM-Hersteller hatte anlässlich des heute gestarteten Cointed ICO eine Reihe von Anschuldigungen erhoben. Zudem kamen Vorwürfe von Community-Mitgliedern im ICO-Forum. „Diese Leute gehören alle zu General Bytes“, vermutet Aho. Cointed war ein Großkunde des tschechischen Unternehmens gewesen. Dann sei der Wunsch entstanden, einen verbesserten Krypto-ATM zu entwickeln, erzählt Aho. Ein Grund dafür sei etwa, dass die Automaten mit einer Brechstange aufgebrochen werden können, was immer wieder passiert sei.

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„Seit Monaten gedroht“

„Wir haben General Bytes vorgeschlagen, ein neues Produkt mit ihnen gemeinsam zu entwickeln, was sie abgeschlagen haben. Daher kam die Entscheidung das in die eigene Hand zu nehmen“, erzählt Aho. Mit dieser drohenden Konkurrenz komme General Bytes scheinbar nicht zurecht und versuche es nun mit Rufmord. Cointed wandte sich inzwischen mit einer ausführlichen Stellungnahme an seine Kunden und Partner. Darin heißt es unter anderem: „Unser ehemaliger Partner war nicht bereit sein Produkt auf dem freien Markt mit unserem konkurrieren zu lassen und hat uns daher seit Monaten damit gedroht keine eigenen Maschinen zu entwickeln oder zu produzieren.“

+++ Cointed ICO: Schwere Vorwürfe von ehemaligem Geschäftspartner +++

Die gesamte Stellungnahme im Wortlaut:

Liebe Kunden, liebe Partner,

Cointed ist ein seit 2014 bestehendes, erfolgreiches Allround Dienstleistungsunternehmen im Kryptowährungs-Bereich. Wir haben als kleines österreichisches Startup als Bitcoin ATM und Crypto Exchange Provider begonnen und haben seitdem eine Vielzahl an Produkten in den Bereichen GPU-Mining, Crypto Hardware Entwicklung und Zahlungsbearbeitung für Crypto Transaktionen. Wir genießen das Vertrauen von Kunden und Partnern auf der ganzen Welt durch guten Kundenservice und indem wir von Anfang an direkt und transparent mit allen umgehen, mit denen wir zusammenarbeiten.

Das Cointed Mutterunternehmen „Cointed Ltd“ in Hong Kong startet nun seinen eigenen ICO. Das ist eine spannende Zeit für uns, da wir in den letzten Monaten nicht nur selber viel positiven Zuspruch bekommen haben, sondern auch die Krypto-Landschaft selbst sich sehr positiv entwickelt.

Da Cointed weiterhin rapide expandiert, beginnen wir die Einschränkungen existierender Produkte und Dienstleistungen in der Krypto Welt zu spüren. Wir sind überzeugt, dass die Krypto Community die bestmöglichen Produkte verdient.

Einer dieser Bereiche ist sind Krypto Automaten, welche Kunden erlauben Bargeld in Kryptowährungen zu tauschen und vice versa. Cointed ist nun der größte Krypto ATM Betreiber in Europa und hat durch Feedback aus der Community und die eigene Erfahrung eine gute Vorstellung davon wie diese Automaten verbessert werden können – sowohl Hardware- als auch Softwareseitig. Wir wollen allen Mitgliedern der Krypto Szene ermöglichen das hochwertigste Produkt zu benutzen.

Bedauerlicherweise hat einer unserer ehemaligen Lieferanten und Partner, General Bytes, sich entschieden uns öffentlich zu denunzieren, da wir versucht haben uns als Unternehmen weiterzuentwickeln und eigene ATMs zu produzieren. Wir haben uns entschieden eine lange und produktive Geschäftspartnerschaft auf freundliche Weise zu beenden und neue Herausforderungen zu suchen indem wir überlegt haben wie wir existierende Produkte für alle Beteiligten verbessern können. Die Reaktion unseres Partners war es, uns haltlose und leicht widerlegbare Anschuldigungen an den Kopf zu werfen.

Wir sind sehr unzufrieden damit, wie diese Situation entfalten hat. Unser ehemaliger Partner war nicht bereit sein Produkt auf dem freien Markt mit unserem konkurrieren zu lassen und hat uns daher seit Monaten damit gedroht keine eigenen Maschinen zu entwickeln oder zu produzieren, die er als Risiko zu seinem eigenen Geschäft betrachten würde – was den fundamentalen Prinzipien des offenen Markts widerspricht. Unser ehemaliger Partner hat Brücken zerschlagen, mit einem Unternehmen das ehemals zu seinen besten Kunden gehört hat. Schlichtweg weil er Angst davor hatte etwas weniger Profit zu machen.

Obwohl es hierfür keine vertragliche Verpflichtung gibt hat die österreichische “Cointed GmbH”, welche der Vertragspartner unseres ehemaligen Partners ist, auch die Wünsche unseres ehemaligen Partners respektiert in bestimmten Ländern keine Automaten aufzustellen – entgegen unserer eigenen Wirtschaftsinteressen.

Wir waren überzeugt, dass eine saubere Trennung unserer Geschäftsbeziehung möglich sein würde. Wir bedauern dass unser ehemaliger Partner sich zu diesen Schritten entschieden hat und sind überzeugt dass sie nur dazu dienen seinem eigenen Ruf zu schaden.

Wir bei Cointed werden weiterhin unserem entschlossenem Weg folgen die bestmöglichen Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Wir freuen uns auf die kommende Zeit und laden Sie alle ein uns auf unserem Weg zu begleiten und mitzuhelfen die unabhängige und progressive Finanzwelt der Zukunft zu schaffen!

Update

+++Livestram Interview der Geschäftsführung zu den Vorwürfen+++

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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