23.09.2022

Schlamassel, Fehler und keine Bahamas – So entstand die Mental-App Arcletic

Stefan Wimmer hat gemeinsam mit seinem Bruder Sebastian vor der Pandemie eine Freizeit-Plattform gegründet, die gut lief. Corona hat den Kundenstamm wegbrechen lassen und die Gründer auf neue Wege und zu einem neuen Startup geführt. Doch auch da gab es Anfangsschwierigkeiten. Eine Geschichte über Pech, Fehleinschätzungen und eine Entscheidung gegen die Bahamas.
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(c) Arcletic - Sebastian und Stefan Wimmer, Gründer von Arcletic.

Wien Naschmarkt. Zwei Brüder lassen vergangene Zeit Revue passieren. Alles hat unternehmerisch funktioniert. Sie haben nun den Punkt erreicht, wo die „Schäfchen im Trockenen“ sind und wo es gilt, die Zukunft zu planen. „Bahamas“, ruft einer aus. Ihre Agentur lasse sich mit einem guten Leben am Strand und bloß ein wenig Arbeit pro Tag weiterführen. Doch sie bemerken, dass sie das gar nicht reizt. Eigentlich wollten sie die Welt ein Stück besser machen. Und nach einigen Schwierigkeiten und Hürden können sie es jetzt. Also gründen sie Arcletic. Doch bis hierhin war es ein harter Weg gewesen, gekennzeichnet von Fehleinschätzungen und einer Pandemie, die beinahe alles zerstört hätte.

Vor Arcletic gab es ianu

Es war das Jahr 2019 als Stefan und Sebastian Wimmer ihr erstes Startup ianu aus dem Boden stampfen. Eine Plattform, die Freizeitplanungen mit AI unterstützt und Vorschläge macht, was man mit Freunden unternehmen kann. Quasi ein Gegenstück zur Social Media-Handelsware, die daheim im Stillen und allein vor dem Screen konsumiert wird. Die Brüder wollten User aus dem Haus holen und sie zu Aktivitäten wie Sport oder Restaurantbesuche bringen. Oder anders gesagt: Ein Connection-Tool anbieten.

Nach einiger Zeit ging es auf: Die ersten Kunden der Founder waren Restaurants, Fitnessstudios und Museen. Aber: „Alles, was mit Corona zusperren musste“, erinnert sich Stefan Wimmer.

Mehrere Monate statt zwei Wochen

Vor den ersten Lockdowns erlebten er und sein Bruder „eine gute Phase“, die darin gipfelte, dass ihr Freizeit-Startup begann, kostendeckend zu werden. Doch dann kam die Pandemie und, von einem Tag auf den anderen, viele Absagen. So starb das erste Projekt der Gebrüder.

„Wir haben uns anschließend eingelesen und überlegt, was zu tun ist“, erklärt Wimmer weiter. „Erste Einschätzungen von McKinsey und Co. sprachen von zwei Monaten Lockdown. Optimisten rechneten mit zwei Wochen. Wir aber haben uns an das ‚worst case-Szenario‘ gehalten und sind sogar von vier Monaten ausgegangen. Da wussten wir, unsere Plattform weiterzuführen, hat keinen Sinn mehr. Unsere Kunden werden dann kein Budget mehr haben.“

250 Jahre Schneiderskunst

Die Wimmers fragten sich, wie sie aus dem Schlamassel herauskommen, besannen sich auf ihre Fähigkeiten und wandelten ianu in eine Agentur um. Die Aufträge lagen sinnbildlich vor den Füßen, wussten sie. So fingen sie an Onlinedienste anzubieten – etwa Onlineshops aufsetzen, KI-Entwicklung, Online-Marketing.

Einen Push erlebte die Neuausrichtung der beiden im familiären Bereich. Der Vater der Brüder führt eine rund 250 Jahre alte Schneiderei. Da die Lehrlingslage eine wüste war und allgemein pro Jahr bloß ein bis zwei neue Schneidermeister angelehrt werden, fürchtete Vater Wimmer, dass das ganze Wissen dieser alten Kunst verloren geht.

So kam ihm die Idee zu einem Online-Kurs, den seine Söhne auf- und umsetzten. Jener wird jetzt in über 20 Ländern und aktuell in drei Sprachen angeboten.

Statt Strand Mental-Health-App

Nach diesem „proof of concept“ zeigte sich das Agenturwesen der beiden in weiterer Folge als derart lukrativ, sodass die Gebrüder Wimmer beinahe den Weg vom Naschmarkt auf die Bahamas angetreten hätten. Ihr Drang allerdings, den Strand Strand sein zu lassen, führte zu Arcletic, einer Mental-Health-App. Der brutkasten berichtete.

Stefan Wimmer und sein Bruder wussten bei ihrer Suche nach einem Projekt, dass viele Menschen durch Meditation nach Leistungssteigerungen streben. Sie aber dachten sich, es müsse effektivere Methoden geben, als „Stunden in einem Eck“ zu verbringen. Aus der Sportpsychologie etwa.

Arcletic
(c) Arcletic – Das Arcletic-Team änderte seine Zielgruppen-Ausrichtung.

So entstand mittels Kooperation mit der Uni Wien und einer FFG-Förderung intus die mentale App und der Markteintritt stand nach knapp zwei Jahren endlich bevor. Aber, der ging schief.

Arclectic und die falsche Zielgruppe

„Wir haben uns auf die falschen Zielgruppen fokussiert“, erklärt Wimmer. „Zuerst haben wir es über eine Kickstarter-Kampagne probiert, dann über Marketing- und Tech-Influencer. Nun wissen wir, dass wir konkrete Situationen lösen müssen. Die richtigen Leute erreichen. Menschen mit konkreten Ängsten, wie ’stage fright‘ oder Prüfungsangst.“

Den Gründern ist eigenen Worten nach zu diesem Zeitpunkt „ein Licht aufgegangen“. Damit meinen sie ihre Adjustierung der Zielgruppe, den Kontakt zu Experten der Branche und zu den „richtigen Personen“ mit hohen Reichweiten. Auch koalieren sie verstärkt mit Führungskräften aus Unternehmen. Es ist schlicht eine Zielgruppenschärfung, wie man aus Wimmers Worten heraushört.

Einer Schärfung mit klarem Fokus auf: mentales Training vor der Arbeit, die Erreichung von Team-Zielen, oder auch auf den Wellness-Gedanken nach einem Arbeitstag. „Ein Kunde möchte sogar, dass wir seine Mitarbeiter:innen innovativer machen, also ein Problemlösungs-Mindset kreieren“, erklärt Wimmer. „Ihnen beizubringen, in einen kreativen Zustand zu kommen, stressfrei zu sein. Das alles kann man trainieren.“

Die Angst vor dem Schuss

Der bisherige „Gamification-Ansatz“ ist weg, das Startup greift jetzt mehr auf eine sogenannte „Psychoregulation“ zurück. Als Beispiel dient hier das Vermögen, sich mental vorzustellen, dass etwas Gewünschtes funktioniert. So stark an „success“ zu glauben, sodass das Gehirn nicht mehr unterscheiden kann, ob es echt ist, oder nicht.

Es soll auf dem Weg zu diesem Ziel Dopamin ausschütten und die jeweilige Person mit Glücksgefühlen belohnen. Ähnlich einem Fußballer, der seine Angst vor dem Tormann beim Elfmeter bewusst steuert. Oder einer Person, die ihre Angst überwinden muss, vor anderen zu reden.

Firmencoaching und Unternehmens-Health

Um ihre mentale Hilfestellung weiter zu etablieren, planen die Gründer ihr Team, besonders in den Bereichen Marketing und Sales, zu erweitern und wollen die Zusammenarbeit mit potentiellen Partnern ausweiten, die einen Zugang zu Firmencoaching und Unternehmens-Health haben. Man sei sogar bereits mit Fußballvereinen in Kontakt gewesen. Der Fokus jedoch liege die nächste Zeit auf Firmen. Sowie auf der Zielstrebigkeit, Menschen mit mentalen Schwierigkeiten zu erreichen. Und ihnen zu helfen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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