30.01.2024

Schlaft gut! Techniker-Krankenkasse übernimmt Kosten für Schlaftracking-App Nukkuaa

Nukkuaa ist eine Schlaftracking- App. Sie hilft dabei, den individuellen Schlaf zu beobachten und zu verbessern. Nun soll die Nutzung des Trackers für Versicherte in Deutschland gratis sein.
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(c) unsplash

Wer schlechter schläft, lebt kürzer, ist häufiger krank, verliert Lebensqualität. Immer wieder liefern Studien ähnliche Ergebnisse über die Relevanz von gutem Schlaf. Wie zuletzt auch Untersuchungen aus den USA gezeigt haben, leben Männer bis zu fünf Jahre kürzer, wenn sie schlecht schlafen, Frauen bis zu 2,5 Jahre, wie brutkasten im Sommer berichtete.

Eine Studie aus Tschechien wiederum belegte, dass sich Qualität und Dauer des Schlafs stark auf die Gesundheit auswirkt. Versicherte, die Bezüge von der größten gesetzlichen Krankenversicherung Deutschlands – das sind rund 11,4 Millionen Nutzer:innen – erhalten, können ab sofort wohl wirklich ruhig schlafen: Nicht nur wegen der Nutzung einer Schlafverbesserungs-App, sondern, weil das Qualitätsplus ihres Schlafs ab sofort gratis ist.

Guter Schlaf ist legitim

Rund 30 Prozent der Deutschen leiden unter gelegentlichen Schlafstörungen, sechs Millionen unter chronischer Insomnie – also dauerhaften Schlafstörungen. Und das sollte nicht unterschätzt werden: Ein höheres Risiko für Herzkreislauf-Erkrankungen, Fettleibigkeit und Depressionen sind laut Studien die häufigsten Folgen von gestörtem oder unruhigem Schlaf. Zudem neigen Betroffene zu höherem Alkoholkonsum, was sich nicht nur negativ auf die Gesundheit auswirkt, sondern auch die Produktivität am Arbeitsplatz mindert.

Die Schlaftracking-App Nukkuaa soll mittels Analyse, evidenzbasiertem Schlaftraining und Tipps Abhilfe bieten. Das Angebot soll auch die Akzeptanz für Gesundheitsapps erhöhen. Guter Schlaf, sagt Manuel Schabus, Nukkuaa-Gründer und Leiter der Schlaflabore der Universität Salzburg, könne nicht über die Einnahme von Tabletten herbeigeführt werden. Medikamente würden nur zur Chronifizierung der Schlafprobleme führen. Sie „wirken sedierend und betäuben praktisch das Gehirn“, erklärt er. „Was es braucht, sind nicht-pharmakologische Therapieangebote, die der großen Prävalenz des Problems entsprechen.“

Eine kleine Revolution

„Ich denke wir erleben gerade eine kleine Schlafrevolution“, sagt Schabus. „Bis jetzt wussten die meisten Menschen gar nicht, wie zentral Schlaf für ihre Gesundheit und das Wohlbefinden ist. Nun erhält das Thema zunehmend Aufmerksamkeit. Das ist gut so, denn Schlafstörungen sind ernste Erkrankungen und Schlafprobleme eine Volkskrankheit, gegen die wir mehr tun müssen.“ Nicht nur der Schlaf erlebt in Sachen Aufmerksamkeit seine kleine Revolution, auch Gesundheitsapps im Allgemeinen sind stark im Kommen. Allein zwischen 2013 und 2018 stieg laut Statista die Anzahl der weltweiten Downloads von 1,7 auf 4,1 Milliarden, heißt es in der Aussendung.

Nukkuaa auf dem Prüfstand

Dass die Analysen der Schlafapp tatsächlich nicht für Lau sind, musste die deutsche Versicherungsanstalt erstmal prüfen. Das Ergebnis ist für alle TK- Versicherten erfreulich: Nukkuaa konnte sowohl die Präzision seiner Schlafanalyse – ein Polar-Sensor misst den Herzschlag in der Nacht, ein Algorithmus wertet aus, das Ergebnis in der Früh zeigt die Schlafphasen an und bewertet Schlafeffizienz und Schlafqualität – als auch die Wirksamkeit seines Schlaftrainings, basierend auf der kognitiven Verhaltenstherapie für Insomnie (CBT-I), mit Studien belegen. Vier Publikationen in Fachjournalen untermauern. Zudem ist die Schlafapp auch Teil der europäischen Richtlinien zur Insomnie-Behandlung – also der Behandlung bei chronischen Schlafstörungen.

Mal richtig entspannen

Die Analysen zeigen außerdem: Schon Kleinigkeiten können Schlafstörungen lindern. „Die Menschen sollten wissen, dass bereits kleine Änderungen viel bewirken können. Sich vor dem Schlafengehen richtig entspannen zu lernen ist so eine Maßnahme – oder die Schlafumgebung optimal zu gestalten und zumindest 7,5 Stunden im Bett einzuplanen. Mit fundierter Aufklärung ist oft schon viel gewonnen.“

Für TK-Versicherte steht Nukkuaa ein Jahr lang kostenfrei zur Verfügung. Der reguläre Abo-Preis beträgt 24,90 Euro monatlich oder 239,90 Euro jährlich.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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