30.05.2023

Schlabberstuhl: OÖ-Gründerin lässt Hunde aus bunten Kindersesseln trinken

Wie sieht der optimale Hunde-Napf aus? Wie ein Kinder-Nachtstuhl, meint Schlabberstuhl-Gründerin Alexandra Köttstorfer.
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Hund trinkt aus
Hund trinkt aus "Schlabberstuhl" | (c) Schlabberstuhl

Es gibt verschiedene Variationen von Hunde-Fressnäpfen, von einfachen Schüsseln bis hin zu ganzen Fress- und Trink-Stationen. Was sie im Normalfall gemeinsam haben: Sie bieten Futter und Wasser in Bodenhöhe. Dabei ist das gar nicht optimal für die Vierbeiner, meint die oberösterreichische Gründerin Alexandra Köttstorfer. Sie produziert einen an die Höhe der Tiere angepassten Fress-Platz. Und zwar in Form eines mit „Deko-Patch“ tapezierten und mit Bootslack versiegelten Kinder-Sessels, der in der Formsprache an einen klassischen Nachtstuhl erinnert: der Schlabberstuhl.

Höherer Fress- und Trinkplatz soll Bänder schonen

„Der Hund trinkt und frisst in seiner geraden Linie, die flexiblen Magenbänder werden geschont, die Nahrung oder das Wasser wird besser aufgenommen. Kein Abknicken der Bänder. Je größer der Brustkorb und je älter Deine Fellnase wird, um so länger und instabiler sind die Bänder. Tierärztlich bestätigt“, schreibt Köttstorfer auf ihrer Website. Zudem verhindere die hochgelegene Form das versehentliche umschütten der Schüsseln.

Alexandra Köttstorfer mit Schlabberstuhl in unterschiedlichen Höhen | (c) Schlabberstuhl
Alexandra Köttstorfer mit Schlabberstuhl in unterschiedlichen Höhen | (c) Schlabberstuhl

Schlabberstuhl wird individuell handgefertigt

Jeden Schlabberstuhl fertigt Köttstorfer individuell selbst an. „Zu Beginn kaufte ich alle Kindersessel die ich finden konnte über Willhaben, Ebay oder Flohmärkte in der Nähe meines Wohnorts. Schnell musste ich feststellen, dass es schier unmöglich war die nötigen Mengen zu beschaffen“, erklärt die Gründerin. Mittlerweile arbeitet sie zusätzlich mit einem Tischler aus der Nähe zusammen.

Kund:innen können sich überraschen lassen

Kund:innen können aus verschiedenen Farben und Mustern auswählen. Die Gründerin bietet aber auch an, auf Basis eines Fotos jenes Orts, an dem der Schlabberstuhl stehen soll, selbst eine Überraschungs-Auswahl zu treffen. „Ich weiß, das ist ein bisschen gewagt, doch […] der Stuhl [wird sich] perfekt in Dein Mobiliar einfügen“, versichert Köttstorfer. Standardmäßig nutzt sie zum Tapezieren Papier aus Österreich, Frankreich und Italien. Kund:innen bekommen aber auch individuelle Wünsche erfüllt. Und: „Falls Dir ein Papier im großen World Wide Web gefällt, sende mir die Artikelnummer zu!“, so die Gründerin.

Schlabberstuhl ist heute bei „2 Minuten 2 Millionen“ zu sehen. Weiters dabei: ZellrebellZirp, und Wildkraut Energy Sniff.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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