30.05.2023

Schlabberstuhl: OÖ-Gründerin lässt Hunde aus bunten Kindersesseln trinken

Wie sieht der optimale Hunde-Napf aus? Wie ein Kinder-Nachtstuhl, meint Schlabberstuhl-Gründerin Alexandra Köttstorfer.
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Hund trinkt aus
Hund trinkt aus "Schlabberstuhl" | (c) Schlabberstuhl

Es gibt verschiedene Variationen von Hunde-Fressnäpfen, von einfachen Schüsseln bis hin zu ganzen Fress- und Trink-Stationen. Was sie im Normalfall gemeinsam haben: Sie bieten Futter und Wasser in Bodenhöhe. Dabei ist das gar nicht optimal für die Vierbeiner, meint die oberösterreichische Gründerin Alexandra Köttstorfer. Sie produziert einen an die Höhe der Tiere angepassten Fress-Platz. Und zwar in Form eines mit „Deko-Patch“ tapezierten und mit Bootslack versiegelten Kinder-Sessels, der in der Formsprache an einen klassischen Nachtstuhl erinnert: der Schlabberstuhl.

Höherer Fress- und Trinkplatz soll Bänder schonen

„Der Hund trinkt und frisst in seiner geraden Linie, die flexiblen Magenbänder werden geschont, die Nahrung oder das Wasser wird besser aufgenommen. Kein Abknicken der Bänder. Je größer der Brustkorb und je älter Deine Fellnase wird, um so länger und instabiler sind die Bänder. Tierärztlich bestätigt“, schreibt Köttstorfer auf ihrer Website. Zudem verhindere die hochgelegene Form das versehentliche umschütten der Schüsseln.

Alexandra Köttstorfer mit Schlabberstuhl in unterschiedlichen Höhen | (c) Schlabberstuhl
Alexandra Köttstorfer mit Schlabberstuhl in unterschiedlichen Höhen | (c) Schlabberstuhl

Schlabberstuhl wird individuell handgefertigt

Jeden Schlabberstuhl fertigt Köttstorfer individuell selbst an. „Zu Beginn kaufte ich alle Kindersessel die ich finden konnte über Willhaben, Ebay oder Flohmärkte in der Nähe meines Wohnorts. Schnell musste ich feststellen, dass es schier unmöglich war die nötigen Mengen zu beschaffen“, erklärt die Gründerin. Mittlerweile arbeitet sie zusätzlich mit einem Tischler aus der Nähe zusammen.

Kund:innen können sich überraschen lassen

Kund:innen können aus verschiedenen Farben und Mustern auswählen. Die Gründerin bietet aber auch an, auf Basis eines Fotos jenes Orts, an dem der Schlabberstuhl stehen soll, selbst eine Überraschungs-Auswahl zu treffen. „Ich weiß, das ist ein bisschen gewagt, doch […] der Stuhl [wird sich] perfekt in Dein Mobiliar einfügen“, versichert Köttstorfer. Standardmäßig nutzt sie zum Tapezieren Papier aus Österreich, Frankreich und Italien. Kund:innen bekommen aber auch individuelle Wünsche erfüllt. Und: „Falls Dir ein Papier im großen World Wide Web gefällt, sende mir die Artikelnummer zu!“, so die Gründerin.

Schlabberstuhl ist heute bei „2 Minuten 2 Millionen“ zu sehen. Weiters dabei: ZellrebellZirp, und Wildkraut Energy Sniff.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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