04.05.2022

Scalable Capital: Deutsches Unicorn startet Neobroker mit Krypto in Österreich

Mit Scalable Capital startet ein neuer Online-Broker mit einem breiten Trading-Angebot in Österreich. Das Angebot sticht mit einem Abo-Modell hervor.
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Florian Prucker und Erik Podzuweit teilen sich die Rolle des CEOs bei Scalable Capital © Scalable/Fabian Zapatka
Florian Prucker und Erik Podzuweit teilen sich die Rolle des CEOs bei Scalable Capital © Scalable/Fabian Zapatka

Scalable Capital wurde 2014 von Österreichern in Deutschland mitgegründet und 2021 mit der jüngsten Finanzierungsrunde zu einem Unicorn, einem Unternehmen mit Milliardenbewertung. 1,4 Milliarden Dollar ist der digitale Vermögensverwalter seither wert und nun wird das Geschäft in Österreich ausgebaut. Österreich gehört bereits seit 2016 zu den Kernmärkten des FinTechs – der 2020 gestartete Online-Broker war bisher jedoch dort noch nicht verfügbar.

Aktien-Trading im Abo-Modell

Das ändert sich jetzt und Scalable schaltet die Plattform inklusive des Krypto-Angebots „Scalable Crypto“ auch für Österreicher:innen frei. Damit können über den Neobroker auch in Österreich in über 6.000 Aktien, 1.500 ETFs und 2.000 Fonds investiert werden. Das Krypto-Angebot funktioniert über börsengehandelte Produkte. Scalable will vor allem mit einem einfachen Steuerreport punkten, der Kund:innen von KPMG geprüft zur Verfügung gestellt wird. In Deutschland seien vor allem die Sparpläne beliebt bei Einsteigern, erklärt Co-Founder Erik Podzuweit im Gespräch mit dem brutkasten: „Sparpläne sind ein gutes Anlageverhalten, weil automatisch auch dann investiert wird, wenn die Kurse fallen“.

Im Unterschied zu den Trading-Angeboten von beispielsweise Trade Republic oder Bitpanda bietet Scalable auch ein kostenpflichtiges Abo an. Nutzer:inne, die häufig traden profitieren dann von geringeren Gebühren. Um rund 3 Euro monatlich entfallen die Gebühren auf einzelne Trades, während im kostenlosen Plan jeder Trade rund einen Euro kostet – außer beim Handel einiger ETFs.

Kryptowährungen als Wertpapiere

Krypto-Investitionen funktionieren in Form von Wertpapieren über die Börsen Xetra (Deutsche Börse) und gettex (Börse München). Nutzer:innen halten die Kryptowährungen also nicht direkt und haben kein eigenes Wallet, über das sie die Kryptowährungen außerhalb des Neobrokers übertragen könnten. Die Kryptowährungen könne man sich aber trotzdem auszahlen lassen, sagt Podzuweit zum brutkasten. Zumindest theoretisch, denn dafür sei eine Anfrage beim Kundensupport notwendig. Die Kryptowährungen, die hinter den Wertpapieren stehen, hält Scalable gepoolt bei Coinshares.

ETFs in Italien beliebt, in UK weniger

Scalable Capital ist in Deutschland als Wertpapierinstitut lizenziert und in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Italien und Österreich aktiv. Nach eigenen Angaben verwaltet das Institut ein Vermögen von insgesamt rund sechs Milliarden Euro von mehr als 500.000 Kund:innen. Bisher hat das FinTech Standorte in München, Berlin und London mit insgesamt mehr als 380 Mitarbeiter:innen. Mit dem Broker ist Scalable in den Märkten außerhalb Deutschlands erst kürzlich gestartet. Podzuweit rechnet in Italien mit einer starken Entwicklung – schon alleine aufgrund der Größe des Marktes. In Italien seien aber auch ETFs sehr beliebt. Exchange Traded Funds gelten als Einstiegssegment beim Trading und gehören dementsprechend zu den Zugpferden von Scalable Capital. In Großbritannien sei diese Anlageklasse wenig beliebt, erzählt der Gründer. In UK ist das Startup nur im B2B-Bereich aktiv, indem es die digitale Vermögensverwaltung anderen Banken zur Verfügung stellt.

Robo Advisor automatisiert Geldanlage

In Österreich und Deutschland ist die digitale Vermögensverwaltung bisher nicht verfügbar. Dabei handelt es sich um einen „robo advisor“, der eine automatisierte Geldanlage ermöglicht. In der App werden unterschiedliche Vorlieben und die Risikobereitschaft von Kund:innen abgefragt und dann automatisch ETF-Portfolios zusammengestellt. „Die Software entscheidet, wie das Geld angelegt wird“, so der Co-Founder.

So kam es zur Gründung von Scalable Capital

Erik Podzuweit hat das Startups 2014 unter anderem mit dem Österreicher Florian Prucker und mit Adam French gegründet. Mit Prucker teilt er sich heute die Rolle des CEOs, wobei Prucker sich eher auf Produkt und Technik konzentriert und Podzuweit die Kommunikations-Aufgaben des CEOs übernimmt. Die Co-Founder hatten sich bei Goldman Sachs kennengelernt, wie der Co-CEO erzählt. Es habe unterschiedliche Ideen gegeben, mit denen sie im FinTech-Bereich hätten gründen können. Anfang 2014 entscheiden sie sich an einem Sonntag für eine und kündigten am Montag darauf ihre Jobs.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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