27.05.2025
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S&B Award 2025: Das sind die Sieger-Startups

Das Boku-Spin-off Rockfish Bio holt sich den Hauptpreis beim S&B Award 2025. Der brutkasten-Sonderpreis geht an das TU-Wien-Spin-off CompreVie.
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Siegerfoto des S&B Award 2025 | (c) Paul Gruber
Siegerfoto des S&B Award 2025 | (c) Paul Gruber

Schlaganfall, Herzinfarkt, Alzheimer – die Liste der Gesundheitsprobleme und Krankheiten, die vor allem im Alter auftreten, lässt sich lange fortsetzen. An einer Art Allheilmittel arbeitet das Wiener Startup Rockfish Bio, ein Spin-off der Universität für Bodenkultur (Boku). Wie das? Rockfish Bio hat eine Behandlung entwickelt, mit der gealterte Zellen gezielt entfernt werden können. Sie gelten als eine der entscheidenden Ursachen dieser Krankheiten.

Rockfish Bio holt als Sieger des S&B Award 2025 20.000 Euro

Der Weg von (erfolgreichen) präklinischen Studien mit Mäusen im Labor zu einer Anwendung beim Menschen dauert aber noch. Schon jetzt sicherte sich Rockfish Bio aber eine wichtige Anerkennung: Das Startup rund um die Forscher Ingo Lämmermann und Johannes Grillari holte sich den Hauptsieg beim S&B Award 2025 des Rudolf Sallinger Fonds und damit ein Preisgeld von 20.000 Euro.

Ingo Lämmermann (r.), Co-Founder von Rockfish Bio, bei der Preisverleihung | (c) Paul Gruber

Der Preis wurde heuer zum neunten Mal vergeben – wenn der Wettbewerb im Corona-Jahr 2020 nicht einmal ausgefallen wäre, hätte es dieses Jahr bereits das zehnte Jubiläum gegeben. „Groß gefeiert wird dann nächstes Jahr“, versicherte Elisabeth Mayerhofer, Gründerin des „What’s Next Institute“, die die Preisverleihung moderierte. Den Unternehmergeist im Zusammenspiel mit Forschung und Wissenschaft wolle man aber auch in diesem Jahr gebührend feiern, betonte sie. Dazu wurden unter anderem Stefan Fürnsinn und Philip Walther vom Vorjahressieger QUBO – Quantensichere digitale Zahlung auf die Bühne geholt.

Elisabeth Mayerhofer moderierte die Verleihung des S&B Award 2025 | (c) Paul Gruber

„Ein Jahr der Rekorde“

Der Jury-Vorsitzende Rudolf Dömötör, Geschäftsführer des WU Gründungszentrums, betonte dann in seiner Rede nicht nur die Qualität, sondern auch die Quantität und das breite Feld an Disziplinen bei den Einreichungen für den S&B Award 2025. „Das Ausschreibungsjahr 2025 war ein Jahr der Rekorde. Wir hatten 28 Einreichungen – so viel wie noch nie. Und die Einreichungen kamen von Forscherinnen und Forschern von 15 verschiedenen Unis, FHs und Forschungseinrichtungen – auch das ist ein neuer Rekord.“

Rudolf Dömötör auf der Bühne | (c) Paul Gruber

CompreVie holt brutkasten-Sonderpreis

Letztlich setzte sich Rockfish Bio unter zehn Finalisten-Startups durch. Auch brutkasten vergab im Rahmen des Awards einen Sonderpreis, der im Vorfeld per Online-Voting ermittelt wurde. Diesen holte sich das TU-Wien-Spin-off CompreVie rund um Ifigeneia Petrocheilou und Elizabeth Pavez Lorie. Das Haut-on-Chip-System des Startups kann menschliche Haut täuschend echt nachbilden – in Struktur, Funktion und Reaktion. Das soll sichere und nachhaltige Tests von Medikamenten, Kosmetika und Chemikalien ermöglichen.

Die CompreVie-Gründerinnen Elizabeth Pavez (m.) und Ifigeneia Petrocheilou (2.v.r.) nehmen den brutkasten-Sonderpreis entegegen | (c) Paul Gruber
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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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