25.04.2025
DOLMETSCH-SERVICE

SAVD aus Wien übernimmt weiteren deutschen Mitbewerber

Weniger als ein Jahr nach der letzten Übernahme kauft SAVD aus Wien nun den Telefon-Dolmetsch-Anbieter Dolatel aus Köln.
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Gregory Heckl, CEO von SAVD | (c) SAVD
Gregory Heckl, CEO von SAVD | (c) SAVD

Während KI-basierte Übersetzungen immer besser und auch weiter verbreitet werden, bleiben auch klassische Dolmetsch-Dienstleistungen weiterhin nachgefragt. Das zeigt das 2014 gegründete Wiener Unternehmen SAVD. Sein Kernangebot liegt im Bereich Video-Dolmetschen mit einer zusätzlichen Spezialisierung auf den Medizinbereich. Seit der Übernahme des Münchner Telefon-Dolmetsch-Anbieters LingaTel Mitte vergangenen Jahres – brutkasten berichtete – ist auch Audio-Dolmetschen im Angebotsportfolio der Gruppe.

Marktführer in Deutschland und Österreich mit Medizinbereich, Gerichten und Ämtern als Kunden

Nicht weniger als rund 30.000 Dolmetschungen in mehr als 60 Sprachen führt SAVD gruppenweit pro Monat durch, heißt es vom Unternehmen. Damit sei man bereits Marktführer in Deutschland und Österreich. Als Referenzen führt SAVD Krankenhäuser, Kliniken, Frauenhäuser und Gerichte, aber etwa auch das Wiener Jugendamt MA 11 an. Sie alle nutzen die Dienstleistung für wichtige Gespräche mit Personen, die kein Deutsch sprechen. Laut Unternehmen stehen die professionellen Übersetzer:innen „innerhalb von Minuten“ bereit, sofern man über eine stabile Internetverbindung verfügt.

SAVD kauft Dolatel aus Köln mit 650 Dolmetscher:innen

Nun wird die Zahl der monatlichen Dolmetschungen sprunghaft weiter ansteigen. Denn SAVD gab bekannt, einen weiteren deutschen Telefon-Dolmetsch-Anbieter übernommen zu haben: Dolatel aus Köln. Das Unternehmen verfügt über ein Netzwerk an rund 650 Dolmetscher:innen mit mehr als 120 Sprachen, heißt es in einer Aussendung. Ein Kaufpreis wird nicht genannt. Wie auch bei LingaTel zuvor, soll die Marke bestehen bleiben. Der bisherige CEO Oliver Hautmann scheidet jedoch aus dem Unternehmen aus.

„Übernehmen einen Player mit langfristigen Kundenbeziehungen“

„Mit Dolatel übernehmen wir einen Player mit langfristigen Kundenbeziehungen und einer sehr schlanken und effizienten Organisationsstruktur. Dadurch können wir schnell und ohne Reibungsverluste unsere Kapazitäten für weiteres Wachstum im Bereich Audio- und Telefondolmetschen erweitern“, kommentiert Gregory Heckl, CEO der SAVD Group.

Und der bisherige Dolatel-CEO Hautmann meint: „Beide Unternehmen, Dolatel und SAVD, haben in den vergangenen Jahren eigenständig dafür gesorgt, dass Dolmetschen per Telefon und Video am deutschsprachigen Markt als maßgebliche Größe etabliert wurde und nicht mehr wegzudenken ist. Mit vereinter Kraft kann dieser Service nun in der SAVD Group noch besser ausgebaut und innovativ weiterentwickelt werden.“

Impact Partners seit 2022 Mehrheitseigentümer von SAVD

SAVD hatte nach der Gründung 2014 bereits im Jahr 2016 erstmals eine Drei-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde abgeschlossen – brutkasten berichtete damals. 2022 folgte mit einer weiteren Kapitalrunde in gleicher Höhe die Mehrheitsübernahme durch die europäische Impact-Beteiligungsgesellschaft Impact Partners.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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