20.09.2023

Saubermacher verkauft Recycling-Tochterunternehmen an Tesla-Mitgründer

Redwood, das Batterie-Recycling-Startup des langjährigen Tesla-Technikchefs JB Straubel, kauft nach einem Milliardeninvestment im August nun Redux, ein deutsches Tochterunternehmen der steirischen Recyclingfirma Saubermacher.
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JB Straubel vor einer Litihum-Batterien-Recyclinganlage in Bremerhaven
JB Straubel vor einer Litihum-Batterien-Recyclinganlage in Bremerhaven | Foto: Redux (Hintergrund) und RudolfSimon/Wikimedia, Montage: brutkasten

Sieben Jahre lang gehörte Redux Recycling zum steirischen Entsorgungsunternehmen Saubermacher – jetzt wird das Unternehmen mit Sitz im deutschen Bremerhaven in die USA verkauft. Käufer ist Redwood Materials. Redux ist das in Europa führende Recycling-Unternehmen für Lithium-Ionen-Batterien und war 2016 von Saubermacher übernommen worden.

Der neue Redux-Eigentümer ist in der Öffentlichkeit vor allem aufgrund seines Gründers bekannt. JB Straubel gehörte gemeinsam mit Elon Musk zu den ersten Investoren von Tesla. Er wird vom Unternehmen daher auch als Mitgründer angeführt – auch wenn er, wie Musk selbst, nicht von Tag eins mit dabei war. Jedenfalls aber war Straubel über viele Jahre Chief Technology Officer (CTO) des Herstellers von Elektroautos. 2019 zog er sich operativ aus dem Unternehmen zurück.

Kasse bei Redwood nach Milliardeninvestment aktuell gut gefüllt

Bereits 2017 hat Straubel das Batterierecycling-Startup Redwood gegründet, als dessen CEO er auch fungiert. Das Unternehmen hatte bisher nur operative Standorte in den USA. Mit der Übernahme von Redux kommt Redwood nun auch in Europa, was durchaus auch strategische Gründe hat: „Die Übernahme ist ein erster Schritt von Redwood Materials nach Europa“, sagt Dirk Demuth, Senior Vice President of European Operations bei Redwood, gegenüber dem Manager Magazin.

Europa sei nach wie vor der weltweit am schnellsten wachsende Markt für Elektrofahrzeuge, heißt es dazu in einer Aussendung von Redwood. Die Expansion nach Europa war bereits Anfang 2022 angekündigt worden. Erst vor wenigen Wochen hatte das Unternehmen zudem eine Finanzierungsrunde über 1 Mrd. US-Dollar abgeschlossen – somit ist aktuell auch genug Liquidität für Übernahmen vorhanden.

Kaufpreis nicht bekannt, 100 Prozent der Anteile übernommen

Wie viel Geld Redwood für Redux an Saubermacher zahlte, kommunizieren die Unternehmen nicht. Allerdings hat Redwood 100 Prozent der Anteile übernommen. Mit dem Kauf wird Redux zu Redwood Germany. Die Übernahme betrifft den Standort Bremerhaven. Ein weiterer ehemaliger Redux-Standort in Offenbach bleibt bei Saubermacher.

Im Zuge der Transaktion haben Redwood und Saubermacher zudem eine strategische Partnerschaft abgeschlossen: Saubemacher fokussiere sich „künftig auf alle wichtigen Services für die Entsorgung und Rückführung von Batterien nach höchsten Sicherheitsstandards sowie auf die Sortierung und Verwertung von klassischen Haushaltsbatterien“, schreibt Saubermacher dazu in einer Aussendung.

Den Verkauf von Redux kommentiert Saubermacher-CEO Ralf Mittermayer folgendermaßen: „Nur wer rasch eine kritische Größe erreicht, kann langfristig eine führende Rolle im Bereich des Lithium-Ionen-Batterierecyclings einnehmen. Die dafür erforderlichen, erheblichen Investitionen kann Saubermacher allein nicht leisten. Mit Redwood haben wir den richtigen Partner gefunden, um für unsere Kunden den Batteriekreislauf nachhaltig zu schließen“.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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