18.04.2025
PROTEINDRINKS

Saturo setzt nicht mehr auf Personalisierung, sondern auf spezifische Produkte

Das Wiener Startup Saturo bringt ein neues proteinhaltiges sowie veganes Produkt auf den Markt, das speziell für Personen konzipiert ist, die abnehmen wollen. Damit reagiert Saturo auf die Nachfrage der Kund:innen.
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CEO und Gründer von Saturo, Jörg Hauke (c) Saturo
CEO und Gründer von Saturo, Jörg Hauke (c) Saturo

Saturo ersetzt ganze Mahlzeiten durch Drinks, die alle Nährstoffe enthalten, die der Körper braucht, so das Versprechen. Mit dieser Idee hat Saturo vor rund zwei Jahren einen der bekanntesten österreichischen Mikronährstoff-Player als Investor gewonnen, wie brutkasten damals berichtete. Biogena sicherte sich mit einer sechsstelligen Eurosumme rund 3,7 Prozent an dem Startup – und ist auch nach wie vor an Bord. Haupteigentümer der Firma Saturo ist Gründer und CEO Jörg Hauke. Eine weitere Finanzierungsrunde wurde bislang nicht durchgeführt.

Vertriebsstrategie: Online stark, stationär ausbaufähig

Die Produkte von Saturo sind aktuell nur in wenigen ausgewählten Billa Pflanzilla Shops in Wien erhältlich. Das Hauptgeschäft wird demnach weiterhin über den unternehmenseigenen Onlineshop sowie über Amazon abgewickelt. Mit dem neuen Produkt solle sich das aber ändern, so Georg Aßlaber von Saturo zu brutkasten. Das Ziel sei es, die Präsenz im Einzelhandel deutlich zu verstärken.

Das neue Produkt ist das Ergebnis einer zielgruppenspezifischen Lösung: Wie brutkasten berichtete, war ja eigentlich geplant, personalisierte Drinks anzubieten, um damit allen Kund:innen gerecht zu werden. Das habe auch über gut zwei Jahre funktioniert, so Aßlaber zu brutkasten: „Wir hatten einen Fragebogen wo die User:innen Daten wie Größe, Gewicht, Alter sowie auch die Ziele eingeben konnte. Die Ziele waren beispielsweise Gewichtszu- oder abnahme oder Muskelaufbau“. Es habe sich dann in den zwei Jahren allerdings herauskristallisiert, dass die meisten Personen ähnliche Ziele verfolgen. So hat Saturo darauf reagiert, indem die Firma jetzt keine personalisierten Drinks mehr anbietet, sondern viel mehr auf die Nachfrage reagiert.

„Logistischer Aufwand war zu groß“

Die Umstellung hatte auch logistische Gründe: „Die Auswertung aller Fragebögen waren doch sehr aufwendig“, sagt Aßlaber zu brutkasten. So gibt es jetzt eben den neuen „Saturo Weight Loss Powder“, der speziell für Personen entwickelt wurde, die abnehmen wollen. Dabei wurde darauf geachtet, weniger Zucker und dafür einen höheren Proteinanteil zu verwenden. „Außerdem haben wir darauf geachtet, mehr natürliche Zutaten zu verwenden und haben alles, was nicht unbedingt benötigt wird, aus der Rezeptur gestrichen“, so Aßlaber. Neben dem Abnehm-Drink soll es auch noch Drinks geben, die die Gewichtszunahme erleichtern sowie solche, die beispielsweise den Muskelaufbau erleichtern.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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