19.11.2020

Sarcura: NÖ-Zelltherapie Startup schließt 2,5 Millionen Euro Seed-Finanzierung ab

Das am Campus des IST Austria bei Klosterneuburg beheimatete Startup "Sarcura" hat sich auf die Entwicklung einer Fertigungsplattform für Zelltherapien spezialisiert. Am Donnerstag gab das Unternehmen den Abschluss einer 2,5 Millionen Euro Seed-Finanzierung bekannt.
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Sarcura Gründer und Leadinvestor IST Cube (v.l.n.r.): Florian Resch, Ingrid Kelly, Alexander Schwartz (alle IST cube), Daniela Buchmayr, Erwin Gorjup, Martin Fischlechner, Franz Emminger (alle Sarcura) und Markus Wanko (IST cube) | (c) Sarcura

Das niederösterreichische Startup Sarcura wurde 2019 von einem interdisziplinären Team gegründet und entwickelt ein Verfahren für die Herstellung personalisierter Zelltherapien. Zum Einsatz kommen derartige Therapien bei der Krebsbehandlung. Die Herstellung ist derzeit allerdings noch mit hohen Kosten verbunden, da die Skalierung nur schwer möglich ist.

Sarcura möchte Kosten für Zelltherapie senken

Eine eigens von Sarcura entwickelte Geräteplattform soll nun Abhilfe schaffen: Daniela Buchmayr, Mitgründerin und CEO von Sarcura, erklärt deren Mehrwert: „Unsere Geräteplattform ermöglicht eine vollständige Automatisierung der Herstellung dieser hochwirksamen, lebenden Medikamente durch Echtzeit Prozess- und Inline-Qualitätskontrolle auf zellulärer Ebene.“ Das Startup möchte künftig mit seiner Technologie – so kommt unter anderem Nanoelektronik zum Einsatz – die Herstellung dieser hochwertigen Zelltherapien möglichst kosteneffizient zu gestalten.

Sarcura Gründer (v.l.n.r): Franz Emminger, Daniela Buchmayr, Erwin Gorjup (COVID19 bedingt am Screen), Martin Fischlechner und Mitarbeiter Philipp Neumann |(c) Sarcura

2,5 Millionen Euro Seed-Finanzierung

Für das weiter Wachstum konnte das Startup nun eine Seed-Finanzierung in der Höhe von 2,5 Millionen Euro abschließen, das gab das Unternehmen am Donnerstag in einer Aussendung bekannt. Zu den Investoren zählt eine Gruppe europäische Risikokapitalgeber – darunter  IST CubeNina Capital und die schwedische Investmentgesellschaft Axilium Capital, die sich Beteiligungen bei frühphasigen Life Science- und Technologieunternehmen spezialisiert hat. Zudem konnte sich das Startup eine Seed-Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) sichern.

„Mit dieser neuen Finanzierung können wir die Entwicklung unseres ersten Produkts, eines GMP-Zellsortierers mit integrierter Echtzeit Prozess- und Qualitätskontrolle, zügig vorantreiben“, so Daniela Buchmayr über die weiteren Pläne des Startups.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Sarcura: NÖ-Zelltherapie Startup schließt 2,5 Millionen Euro Seed-Finanzierung ab

  • Das niederösterreichische Startup Sarcura wurde 2019 von einem interdisziplinären Team gegründet und entwickelte ein Verfahren für die Herstellung personalisierter Zelltherapien.
  • Die Herstellung ist derzeit allerdings noch mit hohen Kosten verbunden, da die Skalierung nur schwer möglich ist.
  • Eine eigens von Sarcura entwickelte Geräteplattform soll nun Abhilfe schaffen: Daniela Buchmayr, Mitgründerin und CEO von Sarcura, erklärt deren Mehrwert: „Unsere Geräteplattform ermöglich eine vollständige Automatisierung der Herstellung dieser hochwirksamen, lebenden Medikamente durch Echtzeit Prozess- und Inline-Qualitätskontrolle auf zellulärer Ebene.“
  • Das Startup möchte künftig mit seiner Technologie – so kommt unter anderem Nanoelektronik zum Einsatz – die Herstellung dieser hochwertigen Zelltherapien möglichst kosteneffizient zu gestalten.
  • Für das weiter Wachstum konnte das Startup nun eine Seed-Finanzierung in der Höhe von 2,5 Millionen Euro abschließen, das gab das Startup am Donnerstag in einer Aussendung bekannt.
  • „Mit dieser neuen Finanzierung können wir die Entwicklung unseres ersten Produkts, eines GMP-Zellsortierers mit integrierter Echtzeit Prozess- und Qualitätskontrolle, zügig vorantreiben“, so Daniela Buchmayr über die weiteren Pläne ihres Startups.

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  • Das niederösterreichische Startup Sarcura wurde 2019 von einem interdisziplinären Team gegründet und entwickelte ein Verfahren für die Herstellung personalisierter Zelltherapien.
  • Die Herstellung ist derzeit allerdings noch mit hohen Kosten verbunden, da die Skalierung nur schwer möglich ist.
  • Eine eigens von Sarcura entwickelte Geräteplattform soll nun Abhilfe schaffen: Daniela Buchmayr, Mitgründerin und CEO von Sarcura, erklärt deren Mehrwert: „Unsere Geräteplattform ermöglich eine vollständige Automatisierung der Herstellung dieser hochwirksamen, lebenden Medikamente durch Echtzeit Prozess- und Inline-Qualitätskontrolle auf zellulärer Ebene.“
  • Das Startup möchte künftig mit seiner Technologie – so kommt unter anderem Nanoelektronik zum Einsatz – die Herstellung dieser hochwertigen Zelltherapien möglichst kosteneffizient zu gestalten.
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  • Das niederösterreichische Startup Sarcura wurde 2019 von einem interdisziplinären Team gegründet und entwickelte ein Verfahren für die Herstellung personalisierter Zelltherapien.
  • Die Herstellung ist derzeit allerdings noch mit hohen Kosten verbunden, da die Skalierung nur schwer möglich ist.
  • Eine eigens von Sarcura entwickelte Geräteplattform soll nun Abhilfe schaffen: Daniela Buchmayr, Mitgründerin und CEO von Sarcura, erklärt deren Mehrwert: „Unsere Geräteplattform ermöglich eine vollständige Automatisierung der Herstellung dieser hochwirksamen, lebenden Medikamente durch Echtzeit Prozess- und Inline-Qualitätskontrolle auf zellulärer Ebene.“
  • Das Startup möchte künftig mit seiner Technologie – so kommt unter anderem Nanoelektronik zum Einsatz – die Herstellung dieser hochwertigen Zelltherapien möglichst kosteneffizient zu gestalten.
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  • Die Herstellung ist derzeit allerdings noch mit hohen Kosten verbunden, da die Skalierung nur schwer möglich ist.
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  • Das Startup möchte künftig mit seiner Technologie – so kommt unter anderem Nanoelektronik zum Einsatz – die Herstellung dieser hochwertigen Zelltherapien möglichst kosteneffizient zu gestalten.
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  • Das niederösterreichische Startup Sarcura wurde 2019 von einem interdisziplinären Team gegründet und entwickelte ein Verfahren für die Herstellung personalisierter Zelltherapien.
  • Die Herstellung ist derzeit allerdings noch mit hohen Kosten verbunden, da die Skalierung nur schwer möglich ist.
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  • Eine eigens von Sarcura entwickelte Geräteplattform soll nun Abhilfe schaffen: Daniela Buchmayr, Mitgründerin und CEO von Sarcura, erklärt deren Mehrwert: „Unsere Geräteplattform ermöglich eine vollständige Automatisierung der Herstellung dieser hochwirksamen, lebenden Medikamente durch Echtzeit Prozess- und Inline-Qualitätskontrolle auf zellulärer Ebene.“
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