03.01.2022

Sanubiom: Tiroler Startup bekämpft Hautkrankheiten mit Viren

Das Gründerehepaar aus Tirol bietet mit seiner Kosmetik- und Pflegelinie gezielte Behandlung von Neurodermitis, Rosacea und Akne mit Phagen-Technologie.
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Sanubiom Gründerehepaar
Sanubiom greift bei Hauterkrankungen auf Viren statt Kortison | © SANUBIOM

Über Viren liest man nicht gerne, vor allem in Zeiten von Corona. Aber ein Ehepaar aus Tirol hat es geschafft, damit Produkte zur Behandlung von Neurodermitis, Akne und Rosacea zu produzieren – ohne Einsatz von Antibiotika und Kortison. 

Christian Unterlechner hat sich in den letzten zehn Jahren intensiv mit Bakteriophagen, die in der Natur vorkommen, beschäftigt und auf Basis von diesem Wissen Anfang 2021 mit seiner Ehefrau Ulrike die Kostmentiklinie Sanubiom gegründet. Mit ihren Produkten wollen sie Menschen, die an Hauterkrankungen leiden, helfen, indem sie die in Bakteriophagen erhältlichen guten Viren für die Bekämpfung von schädlichen Bakterien einsetzen und damit die Hautflora wieder aufbauen. Dabei ist es wichtig, ein Gleichgewicht zwischen den auf der Haut lebenden Bakterien, Pilzen und Bakteriophagen zu halten.

Blumenwiese, Unkraut und Hautflora

“Wir vergleichen die Hautflora mit einer bunten Blumenwiese. Eine gesunde Wiese zeichnet sich durch Artenvielfalt aus. Alles ist im Gleichgewicht. Ähnlich verhält es sich mit dem Mikrobenhaushalt unserer Haut. Je mehr verschiedene Mikroorganismen, umso gesünder und umso stärker ist unser Hautbiom”, so die Founder. Gerät dieses Gleichgewicht ins Schwanken, können schädliche Bakterien überhand nehmen und Hautirritationen wie Rötungen, Juckreiz und Ekzeme auslösen, ähnlich wie Unkraut auf einer Blumenwiese.

Damit sich Bakterien nicht unkontrolliert vermehren, hat die Natur Gegenspieler in die Welt gebracht, die als Fressfeinde eingesetzt werden. Genau diesen Vorteil nutzen die Unterlechners und setzten Phagen als Bakterienfresser ein, um das Mikrobiom der Haut im Gleichgewicht zu halten. “Das Problem ist, dass in herkömmlichen Behandlungsmethoden Kortison und Desinfektionsmittel eingesetzt werden, welche das Hautbiom zerstören und es danach wieder aufgebaut werden muss. Mit unserer Technologie kann man gezielt gewisse Bakterien rausschießen und andere weiterleben lassen “, erklärt der Co-Founder. 

Bakteriophagen als Antibiotika-Alternative

Nicht nur Menschen, die an Hauterkrankungen leiden, sollen auf ihre Kosmetiklinie und ihren Online-Shop aufmerksam werden, sondern auch Vertriebspartner wie Heilpraktiker, Hautärzte und Apotheken. Das Ehepaar fokussiert sich derzeit auf die Etablierung in der DACH-Region, ist sich aber dem Marktpotenzial ihrer Linie bewusst, denn zehn Prozent der Kinder in Deutschland hätten Neurodermitis, so die Gründer. Nach ihrem Durchbruch im deutschsprachigen Raum will das Duo nach Frankreich und Italien expandieren. Als einzige Kosmetiklinie in Europa, die Produkte mit Bakteriophagen anbietet, können die Gründer diese Technologie trotzdem nicht patentieren, da es sich bei Bakteriophagen um ein Naturprodukt handelt. “In Osteuropa werden Bakteriophagen sogar als Alternative zu Antibiotika eingesetzt. Das Problem in Österreich ist, dass sie bei uns als Arzneimittel nicht zugelassen sind und sobald kein Patent erteilt werden kann, ist es für die Pharmaindustrie nicht mehr interessant”, erklärt Unterlechner.  

Im Neujahr will das Startup sein Portfolio mit einer speziellen Pflegecreme für Neurodermitiker und einer Seife, die das Hautbiom nicht belasten soll, erweitern. 

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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