10.11.2021

Sanofi: „Eine Lounge zum Arbeiten und Wohlfühlen“

Das Gesundheitsunternehmen Sanofi zieht zum Jahresende am Wiener Stand­ort in ein neues Büro, das nach dem ­„Activity Based Working“-Konzept gestaltet wird.
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Anita Widmann und Wolfgang Kaps von Sanofi Österreich © brutkasten/Saxer
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Das Gesundheitsunternehmen Sanofi zieht zum Jahresende am Wiener Stand­ort in ein neues Büro, das nach dem ­„Activity Based Working“-Konzept gestaltet wird. Dabei profitieren die Mitarbeiter:innen künftig von einer offenen, hell gestalteten Bürolandschaft, die flexibel und individuell genutzt werden kann. Das neue Office-Konzept ist Teil der New-Work-Initiative, bei der die Freiheit besteht, von jedem Ort in Österreich aus arbeiten zu können.

Was macht die Pharmabranche und Sanofi attraktiv für neue Talente?

Wolfgang Kaps, General Manager Sanofi Österreich: Die pharmazeutische Industrie ist eine der innovativsten Branchen. Gemessen am Umsatz investieren wir am stärksten in Forschung und Entwicklung und bringen in den nächsten Jahren viele neue Produkte auf den Markt. Das ist ein klares Zeichen, dass unsere Mit­arbeiter:innen bei Sanofi einen besonders sicheren Arbeitsplatz haben.

Mit welchen Benefits kann man die jüngere Generation für Unternehmen wie Sanofi begeistern?

Anita Widmann, Head of HR Sanofi Österreich: Sanofi steht für das Thema Gesundheit, und so geht es bei vielen unserer Benefits darum, gesund zu bleiben: Es gibt eine breite Auswahl von Fitnessangeboten über Gesunden­untersuchungen und Gratisimpfungen bis hin zu einer sehr stark vergünstigten privaten Krankenversicherung.

Kaps: Unsere New-Work-Initiative ist besonders für eine junge Zielgruppe und für Mitarbeiter:innen mit Kindern attraktiv. Zwischen 6 und 22 Uhr können die Kolleg:innen ihren Arbeitstag frei einteilen und dabei von jedem Ort in ­Österreich aus arbeiten. Mit diesem ­Modell kann man z. B. tagsüber zum Sport gehen und flexible Pausen einlegen. Ein weiterer Vorteil: Durch das Prinzip des mobilen Arbeitens fahren wir auch weniger Kilometer zum Büro – das spart viel CO2.

Eine Gefahr, die bei Remote Work ­lauert, ist, ständig online zu sein. Wie verhindert Sanofi das?

Widmann: Das beginnt einerseits bei der Führungskraft als lebendem Vorbild, andererseits messen wir Mitarbeiter:innen am Output und nicht an der Arbeitszeit. Zusätzlich haben wir gemeinsam mit unseren Kolleg:innen eine neue Meeting­kultur etabliert, die klare Regeln hat. Zum Beispiel: keine Meetings vor 9 Uhr und nach 17 Uhr!

Kaps: Uns ist sehr wichtig, dass Führungskräfte mit gutem Beispiel voran­gehen. Bei mir sind Frühstück und Lunch dauerhaft im Kalender eingetragen. Das ist also nicht etwas, das wir nur aufs Papier schreiben – wir meinen das ernst.

Was bedeutet Activity Based Working bei Sanofi?

Widmann: Es ist sowohl ein Büro­konzept als auch eine neue Arbeitsstruktur. Je nachdem, welche Aufgaben ­anstehen, sucht man sich die entsprechende Ar­beitsumgebung. Dadurch kann man effizienter arbeiten und Kommunikation und Austausch werden einfacher.

Gibt es in diesem Konzept noch fix zugewiesene Arbeitsplätze?

Widmann: Nein, wir setzen auf flexible Arbeitsumgebungen für konzentriertes Arbeiten, Telefonieren oder Zusammenarbeit. Das Büro selbst wird dabei viel stärker zu einem Treffpunkt mit kreativen Zonen, in denen man sich austauschen kann.

Kaps: Wir setzen hier kein Großraumbüro um, sondern kommen eher in eine riesige Lounge, in der gearbeitet wird. Die räumliche Gestaltung und das Design tragen zu diesem Wohlfühl­charakter bei. Unser Ziel: Wenn die ­Mitarbeiter:innen Ende des Jahres erstmals das neue Büro betreten, möchten wir ein lautes „Wow!“ hören.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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