12.11.2025
GESCHLOSSEN

Sanierung gescheitert: Tiroler Spar-Startup monkee schließt Pforten

Das Tiroler FinTech-Startup monkee, bekannt für sein "Save Now, Buy Later"-Konzept, hat nach seiner Insolvenz im August nun endgültig den Betrieb eingestellt.
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monkee
©monkee - Christian Schneider (l.) und Martin Granig von monkee.

Das Tiroler Startup monkee musste Ende August Insolvenz anmelden und hatte bei insgesamt 20 Gläubiger:innen Verbindlichkeiten von mehr als einer Million Euro – brutkasten berichtete.

monkee: „Kein nachhaltiges Geschäftsmodell trotz steigender User-Zahlen“

Die Tiroler Spar-App von Martin Granig und Christian Schneider propagierte seit Bestehen ein „Save Now Buy Later“-Konzept, um dem Verschuldungstrend in der Gesellschaft entgegenzuwirken. Im Sommer 2022 erhielt man dafür eine Kapitalspritze von 1,5 Millionen Euro. 2023 startete man eine Kooperation mit Visa. Im Vorjahr erhielt das Startup abermals ein siebenstelliges Investment, noch heuer konnte es eine Kooperation mit der Raiffeisenbank auf die Beine stellen. Dann kam der Insolvenzantrag.

„Zu den Insolvenzgründen wird ausgeführt, dass die Monetarisierung dieses Unternehmens im Wesentlichen über Provisionen aus Cashback-Transaktionen sowie über Kooperationen mit Partnerunternehmen erfolgen sollte. Es gab zwar stetig wachsende Nutzerzahlen, letztlich war die monkee GmbH aber nicht in der Lage ein nachhaltiges Geschäftsmodell zu etablieren, wodurch die laufenden Kosten infolge auch nicht gedeckt werden konnten“, hieß es damals beim KSV (Kreditschutzverband).

Sanierung stand noch im Raum

Der Gründer meinte damals noch auf Anfrage: „Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird in den kommenden Wochen entschieden, ob und wie eine Sanierung bzw. Fortführung des Unternehmens möglich ist.“

Heute schreibt Granig auf LinkedIn: „Time to be Real. Wie manche von euch mitbekommen haben, waren die letzten zwei Monate alles andere als einfach. Wir haben monkee in den vergangenen Wochen geschlossen.“

Und weiter: „Das Fundraising-Umfeld für B2C-FinTechs ist brutal geworden. Investoren haben gelernt: Diese Business-Modelle brauchen enorm viel Kapital für User-Acquisition, bevor sie profitabel werden können. In den letzten Jahren sind viele FinTechs genau daran gescheitert. Die großen Exits oder IPOs, die Investoren ihren Return ermöglichen würden? Weitgehend ausgeblieben.“

„Baby nicht mehr überlebensfähig“

Monkee hätte Kapital gebraucht, um die nächste Phase zu erreichen. Irgendwann müsse man sich eingestehen, dass das „Baby, in das man jahrelang so viel Energie gesteckt hat, nicht mehr überlebensfähig ist“.

Granig gesteht seinen Schmerz darüber, weiß aber, dass so etwas zum Unternehmertum dazugehört, und dass er Dinge gelernt habe, die er beim nächsten Venture anders machen werde: „Jetzt heißt es: Aufstehen, Krone richten, und weitermachen.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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