09.02.2016

Samsung Österreich: „Neunmal scheitern, einmal erfolgreich sein“

Samsung Österreich ist nur ein kleiner Teil eines globalen Großkonzerns. Dennoch fällt es international immer wieder mit Innovationen auf. Samsung-Manager Gregor Almassy erzählt im Brutkasten-Interview, wie er seine Ideen in der Konzernzentrale durchsetzt.
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Samsungs Power Sleep stellt die Rechenleistung unbenutzter Smartphones der Forschung zur Verfügung. (c) Samsung
Samsungs Power Sleep stellt die Rechenleistung unbenutzter Smartphones der Forschung zur Verfügung. (c) Samsung

Samsung Electronics, jene Sparte des koreanischen Mischkonzerns, die Smartphones herstellt, ist mit mehr als 300.000 Mitarbeitern in 84 Ländern nicht gerade eine kleine Nummer. Dennoch schafft es die österreichische Niederlassung regelmäßig, mit innovativen Projekten international für Aufsehen zu sorgen. Die Idee zur App „Power Sleep“ etwa, entstand in Österreich: Verbunden mit einer Wecker-App können Nutzer die nicht verwendete Rechenleistung ihres Smartphones der Forschung zur Verfügung stellen.

Auf der Shortlist für den Cannes-Löwen

Dieser niederschwellige Einsatz eines Power Grids kam so gut an, dass Samsung Österreich es sogar auf die Shortlist des Cannes-Löwen für Innovation schaffte. „Da standen wir neben Kalibern wie dem Epic Split“, erinnert sich Samsung-Manager Gregor Almassy. Almassy ist das Mastermind hinter diesen Projekten, zu denen etwa auch das 4K-Livestreaming direkt aus der Wiener Staatsoper gehört. Gemeinsam mit der Oper wurde ein Angebot entwickelt, das sogar eine Simultanübersetzung ins Chinesische oder Japanische anbietet. Wie man als kleiner Teil eines multinationalen Großkonzerns Innovationen durchsetzen kann? Der Brutkasten bat Almassy zum Interview.

Wie kam es zu Projekten wie dem Staatsoper-Livestreaming oder der App Power Sleep?

Gregor Almassy: Das Livestreaming-Projekt ist bei einem Antrittsbesuch bei einem neuen Präsidenten entstanden. Nach circa einem dreiviertel Jahr stand das Team, ein weiteres dreiviertel Jahr war die Entwicklung abgeschlossen. Die Staatsoper verkauft das System, das dort entwickelt wurde jetzt auch an andere Opern. Ein Jahr danach ist dann das Thema 4K aufgekommen und die Staatsoper hat in den USA jemanden gefunden, der diese Auflösung auch über Modems streamen kann. Damit haben wir bei der International Broadcasting Convention den Innovationspreis gewonnen.

Und Power Sleep?

Zum Launch unserer Produkte überlegen wir uns immer kleine Extras. In dem Fall ging es um das Galaxy S4. Eine Agentur kam mit dem Thema Grid Computing. Wir haben die Idee gut gefunden, wussten aber, dass wir das nicht lokal stemmen können. Ich habe einen internen Pitch für die besten Ideen für Samsung weltweit mit dieser Idee gewonnen. Damit hatten wir die notwendigen budgetären Mittel. Wir haben es in Cannes auf die Shortlist für Innovationen geschafft. Man fühlt sich sehr geehrt, aber da warten ganz andere Kaliber.

Wie entscheidet Samsung, welche innovativen Projekte umgesetzt werden?

Solche Projekte kann man nicht monetär messen. Als 4K (Fernseher mit der vierfachen Full-HD-Auflösung, Anm.) eingeführt wurde, gab es kaum Content. Wenn wir zeigen, dass es die Staatsoper mit uns lokal schafft, ein Event live in 4K zu streamen, dann schafft man das doch überall. Das ist beim Verkauf ein gutes Argument. Man fängt immer in einer Nische an, innovativ zu sein.

+++ 7 Tipps, wie Innovation im Unternehmen gelingt +++

Müssen Sie oft Ideen oder Projekte verwerfen?

Ja. Das Verhältnis ist 9:1. Neunmal scheitern, einmal erfolgreich sein. Das wichtigste ist, dass man sich auch Sachen traut, mit denen man grandios scheitert.

Die Ideen für diese Projekte, kommen die immer von Ihnen?

Das Team bringt die Ideen.

Wer ist das Team? Kann auch ein Call-Center-Mitarbeiter Ideen einbringen?

Jeder ist more than welcome. Ich gebe oft die Richtung vor und dann überlegt das ganze Team. Wir experimentieren auch mit dem Thema VR (virtual reality, Anm.), wieder mit der Staatsoper zusammen und auch mit Air and Style. Ich habe diese Idee schon seit vier Jahren, da hat es die Technologie aber noch nicht gegeben.

Worum geht es bei dem VR-Projekt?

Ich finde es fad, wenn man die Oper mit der VR-Brille einfach nur so sieht, als würde man am Zuschauerplatz sitzen. Das Projekt läuft unter dem Titel „Beeing Don Giovanni“. Auch bei dem Snowboard-Event Air and Style wollen wir die Snowboarder-Perspektive.

Warum nicht die Streif?

Das ist mir zu breit. Außerdem kennt man die Perspektive da ja von den ORF-Kameras. Mir geht es da auch um die Zielgruppe – die Snowboarder gehören zu den treibenden Kräften bei GoPro-Kameras. Das ist die VR-Brille der nächste step.

+++ Next Big Thing? „Augmented Reality vor dem Boom“ +++

Gibt es in Österreich eine eigene Innovations-Abteilung?

Nein.

Global aber schon?

Global haben wir einige R&D-Zentren.

Ist das dort wie bei James Bond?

In London war ich dort schon einmal. Es ist eigentlich unspektakulär. Man sieht viele unfertige Waschmaschinen, Kühlschränke und neue Nutzeroberflächen für Smartphones. Da wird viel probiert. Es gibt aber schon einige Future-Gadgets, die wir auf den Messen dann in einem Black Room herzeigen. Faltbare Displays hat man sich bei uns schon vor drei Jahren anschauen können. Zwischen einer Idee und einer Serienreife ist aber noch ein langer Weg.

Warum gibt es noch keine faltbaren Displays?

Das Display ist nicht das Problem. Das Problem sind Stromzufuhr und Chips – die sind nicht faltbar. Die Frage ist auch, was es eigentlich bringt.

Samsung entwickelt neue Technologien, ohne sich zu überlegen, wofür man sie brauchen könnte?

Manchmal reizt man nur die technischen Möglichkeiten aus. Viele Erfindungen sind eher durch Zufall entstanden. Ich kann mir vorstellen, dass so ein Display praktisch sein kann, wenn man es ausrollt und an die Wand klebt. Es muss aber auch skalierbar sein. Wenn das nur 3000 Leute interessiert, ist das Produkt so teuer, dass man es nicht produziert.

Wie geht man in einer Branche mit Innovation um, die sowieso zu den innovativsten Branchen gehört?

Das ist einfach: Die Branche ist sich dessen bewusst, dass sie obsolet ist, wenn sie nicht innovativ ist. Nokia hat das vorgeführt – man kann Marktführer sein und zwei Jahre später irrelevant.

War das Ihrer Ansicht nach ein Problem der Innovation?

Ja. Nokia hat nur den Cash-Flow optimiert, das ist ihnen zum Verhängnis geworden. Vielleicht hätten sie Geld verloren, wenn sie mehr gewagt hätten, aber es gäbe sie eventuell noch. Das was wir jetzt unter Spotify oder Google Music kennen hat ja Nokia erfunden. Sie haben sich aber leider auf die falschen Bereiche konzentriert.

(Wie) kann man Disruption verhindern?

Gar nicht. Man muss sein Business Modell immer wieder ändern. Die Medienbranche sucht zum Beispiel fieberhaft nach denselben Umsätzen, die sie in der Print-Welt gemacht hat. Das wird es aber nicht mehr geben. Da muss man eben das gesamte Setup ändern, um profitabel zu bleiben.

Ist es also ein Glücksspiel, ob man als Branche rechtzeitig den Turnaround schafft, oder nicht?

Die Musikindustrie hat zum Beispiel falsch reagiert. Dort wurde versucht, diesen Technologieschritt aufzuhalten. Sich gegen einen Innovationsschritt zu stellen ist immer eher ein Nachteil. Damals habe ich bei Sony DTC ein Praktikum gemacht. Diese Firma hat quasi so viel Geld gehabt, dass sie jede Rechnung in jeder Währung bar bezahlen hat können. Sony wollte einen Online-Shop für Columbia Records machen. Mein Job als Praktikant war es, die ersten 30 Sekunden jeder CD in MP3s umzuwandeln und in eine Datenbank zu füllen. Ich habe gefragt, warum sie das nicht gleich als Download verkaufen. Nein, das geht nicht, unsere Marktforschung hat ergeben, wir können 20 Euro für eine Online-CD verlangen. Ich habe das nicht geglaubt. Drei, vier Monate später ist Napster gestartet. Wenn man als Unternehmen mit etwas viel Geld verdient, zögert man das natürlich hinaus – solange wie möglich. Das ist okay, aber man sollte etwas in der Schublade haben, wenn es dann nicht mehr geht. Das ist in den meisten Unternehmen nicht der Fall.

Oft ist es nicht so leicht, zu wissen, was man in diese Schublade stecken soll …

Es muss ja nicht immer gleich ein aufsehenerregendes Startup sein, wenn es um Innovation geht. Schauen Sie sich Adidas an. Die haben nach der Weltmeisterschaft, trotz des Sieges der Nationalmannschaft, das schlimmste Jahr aller Zeiten gehabt. Die Produkte waren nicht mehr zeitgemäß. Das haben sie geändert.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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