09.02.2016

Samsung Österreich: „Neunmal scheitern, einmal erfolgreich sein“

Samsung Österreich ist nur ein kleiner Teil eines globalen Großkonzerns. Dennoch fällt es international immer wieder mit Innovationen auf. Samsung-Manager Gregor Almassy erzählt im Brutkasten-Interview, wie er seine Ideen in der Konzernzentrale durchsetzt.
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Samsungs Power Sleep stellt die Rechenleistung unbenutzter Smartphones der Forschung zur Verfügung. (c) Samsung
Samsungs Power Sleep stellt die Rechenleistung unbenutzter Smartphones der Forschung zur Verfügung. (c) Samsung

Samsung Electronics, jene Sparte des koreanischen Mischkonzerns, die Smartphones herstellt, ist mit mehr als 300.000 Mitarbeitern in 84 Ländern nicht gerade eine kleine Nummer. Dennoch schafft es die österreichische Niederlassung regelmäßig, mit innovativen Projekten international für Aufsehen zu sorgen. Die Idee zur App „Power Sleep“ etwa, entstand in Österreich: Verbunden mit einer Wecker-App können Nutzer die nicht verwendete Rechenleistung ihres Smartphones der Forschung zur Verfügung stellen.

Auf der Shortlist für den Cannes-Löwen

Dieser niederschwellige Einsatz eines Power Grids kam so gut an, dass Samsung Österreich es sogar auf die Shortlist des Cannes-Löwen für Innovation schaffte. „Da standen wir neben Kalibern wie dem Epic Split“, erinnert sich Samsung-Manager Gregor Almassy. Almassy ist das Mastermind hinter diesen Projekten, zu denen etwa auch das 4K-Livestreaming direkt aus der Wiener Staatsoper gehört. Gemeinsam mit der Oper wurde ein Angebot entwickelt, das sogar eine Simultanübersetzung ins Chinesische oder Japanische anbietet. Wie man als kleiner Teil eines multinationalen Großkonzerns Innovationen durchsetzen kann? Der Brutkasten bat Almassy zum Interview.

Wie kam es zu Projekten wie dem Staatsoper-Livestreaming oder der App Power Sleep?

Gregor Almassy: Das Livestreaming-Projekt ist bei einem Antrittsbesuch bei einem neuen Präsidenten entstanden. Nach circa einem dreiviertel Jahr stand das Team, ein weiteres dreiviertel Jahr war die Entwicklung abgeschlossen. Die Staatsoper verkauft das System, das dort entwickelt wurde jetzt auch an andere Opern. Ein Jahr danach ist dann das Thema 4K aufgekommen und die Staatsoper hat in den USA jemanden gefunden, der diese Auflösung auch über Modems streamen kann. Damit haben wir bei der International Broadcasting Convention den Innovationspreis gewonnen.

Und Power Sleep?

Zum Launch unserer Produkte überlegen wir uns immer kleine Extras. In dem Fall ging es um das Galaxy S4. Eine Agentur kam mit dem Thema Grid Computing. Wir haben die Idee gut gefunden, wussten aber, dass wir das nicht lokal stemmen können. Ich habe einen internen Pitch für die besten Ideen für Samsung weltweit mit dieser Idee gewonnen. Damit hatten wir die notwendigen budgetären Mittel. Wir haben es in Cannes auf die Shortlist für Innovationen geschafft. Man fühlt sich sehr geehrt, aber da warten ganz andere Kaliber.

Wie entscheidet Samsung, welche innovativen Projekte umgesetzt werden?

Solche Projekte kann man nicht monetär messen. Als 4K (Fernseher mit der vierfachen Full-HD-Auflösung, Anm.) eingeführt wurde, gab es kaum Content. Wenn wir zeigen, dass es die Staatsoper mit uns lokal schafft, ein Event live in 4K zu streamen, dann schafft man das doch überall. Das ist beim Verkauf ein gutes Argument. Man fängt immer in einer Nische an, innovativ zu sein.

+++ 7 Tipps, wie Innovation im Unternehmen gelingt +++

Müssen Sie oft Ideen oder Projekte verwerfen?

Ja. Das Verhältnis ist 9:1. Neunmal scheitern, einmal erfolgreich sein. Das wichtigste ist, dass man sich auch Sachen traut, mit denen man grandios scheitert.

Die Ideen für diese Projekte, kommen die immer von Ihnen?

Das Team bringt die Ideen.

Wer ist das Team? Kann auch ein Call-Center-Mitarbeiter Ideen einbringen?

Jeder ist more than welcome. Ich gebe oft die Richtung vor und dann überlegt das ganze Team. Wir experimentieren auch mit dem Thema VR (virtual reality, Anm.), wieder mit der Staatsoper zusammen und auch mit Air and Style. Ich habe diese Idee schon seit vier Jahren, da hat es die Technologie aber noch nicht gegeben.

Worum geht es bei dem VR-Projekt?

Ich finde es fad, wenn man die Oper mit der VR-Brille einfach nur so sieht, als würde man am Zuschauerplatz sitzen. Das Projekt läuft unter dem Titel „Beeing Don Giovanni“. Auch bei dem Snowboard-Event Air and Style wollen wir die Snowboarder-Perspektive.

Warum nicht die Streif?

Das ist mir zu breit. Außerdem kennt man die Perspektive da ja von den ORF-Kameras. Mir geht es da auch um die Zielgruppe – die Snowboarder gehören zu den treibenden Kräften bei GoPro-Kameras. Das ist die VR-Brille der nächste step.

+++ Next Big Thing? „Augmented Reality vor dem Boom“ +++

Gibt es in Österreich eine eigene Innovations-Abteilung?

Nein.

Global aber schon?

Global haben wir einige R&D-Zentren.

Ist das dort wie bei James Bond?

In London war ich dort schon einmal. Es ist eigentlich unspektakulär. Man sieht viele unfertige Waschmaschinen, Kühlschränke und neue Nutzeroberflächen für Smartphones. Da wird viel probiert. Es gibt aber schon einige Future-Gadgets, die wir auf den Messen dann in einem Black Room herzeigen. Faltbare Displays hat man sich bei uns schon vor drei Jahren anschauen können. Zwischen einer Idee und einer Serienreife ist aber noch ein langer Weg.

Warum gibt es noch keine faltbaren Displays?

Das Display ist nicht das Problem. Das Problem sind Stromzufuhr und Chips – die sind nicht faltbar. Die Frage ist auch, was es eigentlich bringt.

Samsung entwickelt neue Technologien, ohne sich zu überlegen, wofür man sie brauchen könnte?

Manchmal reizt man nur die technischen Möglichkeiten aus. Viele Erfindungen sind eher durch Zufall entstanden. Ich kann mir vorstellen, dass so ein Display praktisch sein kann, wenn man es ausrollt und an die Wand klebt. Es muss aber auch skalierbar sein. Wenn das nur 3000 Leute interessiert, ist das Produkt so teuer, dass man es nicht produziert.

Wie geht man in einer Branche mit Innovation um, die sowieso zu den innovativsten Branchen gehört?

Das ist einfach: Die Branche ist sich dessen bewusst, dass sie obsolet ist, wenn sie nicht innovativ ist. Nokia hat das vorgeführt – man kann Marktführer sein und zwei Jahre später irrelevant.

War das Ihrer Ansicht nach ein Problem der Innovation?

Ja. Nokia hat nur den Cash-Flow optimiert, das ist ihnen zum Verhängnis geworden. Vielleicht hätten sie Geld verloren, wenn sie mehr gewagt hätten, aber es gäbe sie eventuell noch. Das was wir jetzt unter Spotify oder Google Music kennen hat ja Nokia erfunden. Sie haben sich aber leider auf die falschen Bereiche konzentriert.

(Wie) kann man Disruption verhindern?

Gar nicht. Man muss sein Business Modell immer wieder ändern. Die Medienbranche sucht zum Beispiel fieberhaft nach denselben Umsätzen, die sie in der Print-Welt gemacht hat. Das wird es aber nicht mehr geben. Da muss man eben das gesamte Setup ändern, um profitabel zu bleiben.

Ist es also ein Glücksspiel, ob man als Branche rechtzeitig den Turnaround schafft, oder nicht?

Die Musikindustrie hat zum Beispiel falsch reagiert. Dort wurde versucht, diesen Technologieschritt aufzuhalten. Sich gegen einen Innovationsschritt zu stellen ist immer eher ein Nachteil. Damals habe ich bei Sony DTC ein Praktikum gemacht. Diese Firma hat quasi so viel Geld gehabt, dass sie jede Rechnung in jeder Währung bar bezahlen hat können. Sony wollte einen Online-Shop für Columbia Records machen. Mein Job als Praktikant war es, die ersten 30 Sekunden jeder CD in MP3s umzuwandeln und in eine Datenbank zu füllen. Ich habe gefragt, warum sie das nicht gleich als Download verkaufen. Nein, das geht nicht, unsere Marktforschung hat ergeben, wir können 20 Euro für eine Online-CD verlangen. Ich habe das nicht geglaubt. Drei, vier Monate später ist Napster gestartet. Wenn man als Unternehmen mit etwas viel Geld verdient, zögert man das natürlich hinaus – solange wie möglich. Das ist okay, aber man sollte etwas in der Schublade haben, wenn es dann nicht mehr geht. Das ist in den meisten Unternehmen nicht der Fall.

Oft ist es nicht so leicht, zu wissen, was man in diese Schublade stecken soll …

Es muss ja nicht immer gleich ein aufsehenerregendes Startup sein, wenn es um Innovation geht. Schauen Sie sich Adidas an. Die haben nach der Weltmeisterschaft, trotz des Sieges der Nationalmannschaft, das schlimmste Jahr aller Zeiten gehabt. Die Produkte waren nicht mehr zeitgemäß. Das haben sie geändert.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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