27.02.2023

Das politische Komplott des Sam Bankman Fried

FTX und SBF wollten sich und die Kryptowelt per Gesetz schützen. Sie sind gescheitert. Jetzt kommt SEC-Chef Gary Gensler.
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brutkasten-Kolumnist Niko Jilch vor einem Gebäude der US-Börsenaufsicht
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch | Foto: brutkasten/Adobe Stock

FTX. Wir erinnern uns noch? Der bisher größte Zusammenbruch einer Krypto-Börse. Das Ende eines Liebkinds der Medien. Auf den kometenhaften Aufstieg folgte der tiefe Absturz. In normalen Jahren würde die Story von Sam Bankman Fried (SBF) und den vielen verschwundenen Milliarden noch immer die Medien dominieren. Aber was ist schon normal? 2023 sicher nicht.

Aber jetzt wird es ernst. Denn die US-Wertpapieraufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) macht unter ihrem Chef Gary Gensler jetzt ernst und nimmt ein Kryptoprojekt nach dem anderen ins Visier. Aber war da nicht auch was? Hatte Gensler nicht Meetings mit SBF? Ja, hatte er. Und jetzt hat Gensler in einem Interview mit dem „New York Magazine“ Details dazu verraten.

Dem politisch ambitionierten Gensler geht es natürlich darum, seinen eigenen Namen rein zu waschen. Er habe FTX auflaufen lassen und dem Team von SBF schon nach zwei Powerpoint-Slides die Tür gezeigt, sagt Gensler. Was aber rund um diese wilde Story jetzt noch ans Tageslicht kommt – und welche Folgen das haben könnte – muss man sich genauer ansehen.

FTX-Lobbying für Krypto-Regulierung

Denn FTX und seine Kryptofreunde haben ohnehin versucht, Gensler und die SEC zu umgehen. Ihr Ziel war es immer, durch Geld und Lobbying zu erreichen, dass auch „Altcoins“ wie Ethereum zu „digitalen Rohstoffen“ erklärt werden. Bei Bitcoin ist dies der Fall, denn die erste Kryptowährung hat kein Team, keine zentralen Herausgeber – und sie kam auch nicht per Initial Coin Offering (ICO) unter die Leute.

Mit dem Untergang von FTX wurden aber auch die Pläne der von FTX mit Spenden bedachten US-Senatorin Debbie Stabenow (Demokraten) durchkreuzt, ein Gesetz einzubringen, das genau das zum Ziel hatte: Ethereum und Co. zu Rohstoffen zu erklären und sie so auch der Rohstoff-Aufsichtsbehörde zu unterwerfen (CFTC). Das NY Mag schreibt, dass SBF „sehr knapp“ dran war, so eine regulatorische Mauer rund um sein fragwürdiges Unternehmen zu bauen. Die SEC hätte keinen Zugriff mehr gehabt.

Gensler will Krypto-Sektor Wertpapier-Regeln unterwerfen

Aber Gensler sagt jetzt, dass der Plan immer verrückt gewesen sei. Denn: Auch Aktien und Staatsanleihen seien längst digital. „Wenn das durchgegangen wäre, hätte man das alles einfach auf eine Blockchain packen können um die bestehenden Regeln zu umgehen.“

Erreicht wurde das Gegenteil. FTX ging unter, SBF ist nicht mehr Liebkind, sondern Angeklagter. Und die genannte Senatorin soll jetzt sogar die Spendengelder an die Pleitebörse zurückzahlen. Gary Gensler ist jetzt wild entschlossen, den Kryptosektor wirklich auch den Wertpapier-Regeln zu unterwerfen. Ein Prozess, den er schon begonnen hat, wie in meiner letzten Kolumne berichtet.

SEC hat „alles außer Bitcoin“ im Visier

Und Gensler hat wörtlich „alles außer Bitcoin“ im Visier. Auch seine Position zu Bitcoin bleibt zwar vage – immerhin will Gensler möglicherweise US-Finanzminister werden. Er hat aber mehrmals gesagt, dass er die „Innovation hinter Bitcoin“ als real betrachte. In einem früheren Job hielt Gensler sogar Vorträge über Bitcoin am MIT.

Seine Position: Die allermeisten Altcoins würden über Teams, Stiftungen und zentrale Steuerung verfügen. Sie sind in den Augen Genslers nichts anderes als Wertpapiere und deshalb auch den entsprechenden Gesetzen zu unterwerfen. Die Zeit würde für diese Projekte auslaufen, sagt Gensler. Es wird also nicht das letzte mal sein, dass wir von ihm hören. Er hat sich das Kryptothema jetzt auf die Fahnen geschrieben. Und das NY Mag schließt den Bericht mit einer Warnung an alle Investoren von „Shitcoins“: „Flieht – solange ihr noch könnt“.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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