04.02.2026
WACHSTUM

Salzstrom: „Haben im Jänner gesamten Jahresumsatz des Vorjahrs überboten“

Das auf Natrium-Ionen-Batterien spezialisierte Wiener Startup Salzstrom hatte im ersten vollen Geschäftsjahr einen knapp siebenstelligen Umsatz. Nun soll es so richtig losgehen - mit stärkerem Fokus auf Gewerbe und Industrie.
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Die Salzstrom-Gründer Jürgen Ellensohn, Peter Arnold und Stefan Nolte | (c) Salzstrom
Die Salzstrom-Gründer Jürgen Ellensohn, Peter Arnold und Stefan Nolte | (c) Salzstrom

„Wir haben letztes Jahr unseren Umsatz versiebenundzwanzigfacht“, sagt Stefan Nolte, Co-Founder und CFO des Wiener Startups Salzstrom. Ganz so beeindruckend, wie auf den ersten Blick, ist diese Entwicklung aber doch nicht: Das Startup hatte erst im Oktober 2024 gestartet und dann bis Jahresende erste Umsätze gemacht. Das erste volle Geschäftsjahr 2025 wird hier also mit etwas mehr als zwei Monaten verglichen. Deutlich aussagekräftiger ist wohl die letzte Entwicklung, die Nolte gegenüber brutkasten beschreibt: „Wir haben alleine jetzt im Jänner den gesamten Jahresumsatz des Vorjahres überboten.“

Siebenstelliger Umsatz

Man sei im Umsatz mittlerweile knapp siebenstellig. Aus dem Team aus den drei Gründern – neben Nolte noch Peter Arnold (CEO) und Jürgen Ellensohn (CSO/CMO) – sind inzwischen mehr als 20 Leute geworden. Und ein dreiköpfiges Advisory Board, bestehend aus Simon Schmitz (Gründer aWATTar), Gregor Zehetner (Mitgründer Tapkey) und Bernhard Garger (Partner GSP Legal), stehe dem Gründerteam in strategischen Fragen zur Seite, sagt Nolte.

Natrium-Ionen-Batterien „haben eigentlich nur Vorteile“

Zusammen arbeiten sie daran, Natrium-Ionen-Batterien als Stromspeicher zu etablieren. Im Gegensatz zu den heute überall verbauten Lithium-Ionen-Akkus sind die dafür nötigen Ressourcen deutlich besser verfügbar. Produziert werden die Salzstrom-Produkte dennoch in Asien, wie Nolte erklärt, in Wien beschäftigt das Startup aber ein Entwickler-Team. „Wir nutzen hier die besten Produkte weltweit. Die Batterien sind CE-zertifiziert und die sicherste und nachhaltigste Lösung, die in Europa am Markt ist“, so der Gründer.

Denn die Natrium-Ionen-Technologie habe noch weitere Vorteile gegenüber Lithium-Ionen-Batterien, als nur die Ressourcenverfügbarkeit: „Sie sind temperaturresistenter und langlebiger. Abgesehen davon, dass sie eine etwas geringere Energiedichte haben, haben sie im stationären Bereich eigentlich nur Vorteile“, so Nolte. „Daher sind wir überzeugt, dass Natrium-Ionen-Akkus dort die Technologie der Zukunft sind.“

Drei Speicher-Größen

Stationär bedeutet für Salzstrom aktuell drei konkrete Anwendungsgebiete: kleine Heimspeicher, mittelgroße Speicher für den Gewerbebereich und Container-große Industriespeicher. Während man im vergangenen Jahr noch stark auf den Heimspeicher-Markt fokussierte, wolle man dieses Jahr auch den Gewerbe- und Industriebereich forcieren, sagt der Gründer.

Ein großer Referenzkunde, mit dem man in allen Bereichen zusammenarbeitet, ist Burgenland Energie – brutkasten berichtete. Der Energieversorger fungiert als Abnehmer und als Vertriebspartner und bietet die Speicherlösungen von Salzstrom seinen Kund:innen im B2C- und B2B-Bereich an. In Sachen Endkund:innen-Geschäft kam dem Startup kürzlich aber auch ein anderer Kanal zugute: „Es gab im Dezember ein Youtube-Video über uns, das mittlerweile rund 194.000 Klicks hat und uns extrem viele Kundenanfragen gebracht hat“, erzählt Nolte.

„Der Markt bewegt sich schneller als erwartet“

Und wie geht es weiter? „Der Markt für Natrium-Ionen-Batterien bewegt sich schneller als erwartet“, sagt Nolte. Nun wolle man Vertrauen für die Technologie schaffen und sie in industriellem Maßstab nach ganz Europa bringen. Und der Gründer gibt sich optimistisch, dass das gelingt: „Wir sind stabil, wachsen stark und sind sehr gut aufgestellt.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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