04.02.2026
WACHSTUM

Salzstrom: „Haben im Jänner gesamten Jahresumsatz des Vorjahrs überboten“

Das auf Natrium-Ionen-Batterien spezialisierte Wiener Startup Salzstrom hatte im ersten vollen Geschäftsjahr einen knapp siebenstelligen Umsatz. Nun soll es so richtig losgehen - mit stärkerem Fokus auf Gewerbe und Industrie.
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Die Salzstrom-Gründer Jürgen Ellensohn, Peter Arnold und Stefan Nolte | (c) Salzstrom
Die Salzstrom-Gründer Jürgen Ellensohn, Peter Arnold und Stefan Nolte | (c) Salzstrom

„Wir haben letztes Jahr unseren Umsatz versiebenundzwanzigfacht“, sagt Stefan Nolte, Co-Founder und CFO des Wiener Startups Salzstrom. Ganz so beeindruckend, wie auf den ersten Blick, ist diese Entwicklung aber doch nicht: Das Startup hatte erst im Oktober 2024 gestartet und dann bis Jahresende erste Umsätze gemacht. Das erste volle Geschäftsjahr 2025 wird hier also mit etwas mehr als zwei Monaten verglichen. Deutlich aussagekräftiger ist wohl die letzte Entwicklung, die Nolte gegenüber brutkasten beschreibt: „Wir haben alleine jetzt im Jänner den gesamten Jahresumsatz des Vorjahres überboten.“

Siebenstelliger Umsatz

Man sei im Umsatz mittlerweile knapp siebenstellig. Aus dem Team aus den drei Gründern – neben Nolte noch Peter Arnold (CEO) und Jürgen Ellensohn (CSO/CMO) – sind inzwischen mehr als 20 Leute geworden. Und ein dreiköpfiges Advisory Board, bestehend aus Simon Schmitz (Gründer aWATTar), Gregor Zehetner (Mitgründer Tapkey) und Bernhard Garger (Partner GSP Legal), stehe dem Gründerteam in strategischen Fragen zur Seite, sagt Nolte.

Natrium-Ionen-Batterien „haben eigentlich nur Vorteile“

Zusammen arbeiten sie daran, Natrium-Ionen-Batterien als Stromspeicher zu etablieren. Im Gegensatz zu den heute überall verbauten Lithium-Ionen-Akkus sind die dafür nötigen Ressourcen deutlich besser verfügbar. Produziert werden die Salzstrom-Produkte dennoch in Asien, wie Nolte erklärt, in Wien beschäftigt das Startup aber ein Entwickler-Team. „Wir nutzen hier die besten Produkte weltweit. Die Batterien sind CE-zertifiziert und die sicherste und nachhaltigste Lösung, die in Europa am Markt ist“, so der Gründer.

Denn die Natrium-Ionen-Technologie habe noch weitere Vorteile gegenüber Lithium-Ionen-Batterien, als nur die Ressourcenverfügbarkeit: „Sie sind temperaturresistenter und langlebiger. Abgesehen davon, dass sie eine etwas geringere Energiedichte haben, haben sie im stationären Bereich eigentlich nur Vorteile“, so Nolte. „Daher sind wir überzeugt, dass Natrium-Ionen-Akkus dort die Technologie der Zukunft sind.“

Drei Speicher-Größen

Stationär bedeutet für Salzstrom aktuell drei konkrete Anwendungsgebiete: kleine Heimspeicher, mittelgroße Speicher für den Gewerbebereich und Container-große Industriespeicher. Während man im vergangenen Jahr noch stark auf den Heimspeicher-Markt fokussierte, wolle man dieses Jahr auch den Gewerbe- und Industriebereich forcieren, sagt der Gründer.

Ein großer Referenzkunde, mit dem man in allen Bereichen zusammenarbeitet, ist Burgenland Energie – brutkasten berichtete. Der Energieversorger fungiert als Abnehmer und als Vertriebspartner und bietet die Speicherlösungen von Salzstrom seinen Kund:innen im B2C- und B2B-Bereich an. In Sachen Endkund:innen-Geschäft kam dem Startup kürzlich aber auch ein anderer Kanal zugute: „Es gab im Dezember ein Youtube-Video über uns, das mittlerweile rund 194.000 Klicks hat und uns extrem viele Kundenanfragen gebracht hat“, erzählt Nolte.

„Der Markt bewegt sich schneller als erwartet“

Und wie geht es weiter? „Der Markt für Natrium-Ionen-Batterien bewegt sich schneller als erwartet“, sagt Nolte. Nun wolle man Vertrauen für die Technologie schaffen und sie in industriellem Maßstab nach ganz Europa bringen. Und der Gründer gibt sich optimistisch, dass das gelingt: „Wir sind stabil, wachsen stark und sind sehr gut aufgestellt.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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