26.03.2024
MENTAL HEALTH

Salzburger Mental-Health-Startup gewinnt Startup-Preis und sucht Investoren

Upstrive ist eine App, die es sich zum Ziel gemacht hat, Kinder und Jugendliche mental zu unterstützen. Während man auf der Suche nach Investoren ist, gewann man nun einen Preis.
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Upstrive
(c) Upstrive - Linda Bonnar und Sven Maikranz von Upstrive.

Das Mental-Health-Startup Upstrive hat beim Skinnovation Festival 2024 den ersten Preis im Startup-Wettbewerb gewonnen. Und zwar mit einer App zur Förderung der mentalen Stärke von Kindern und Jugendlichen.

Dies war nicht das erste Mal, dass das Unternehmen ausgezeichnet wird. 2021 belegte Upstrive etwa bei den „Guess Education Awards“ in der Kategorie „Best Product to Promote Health, Fitness or Sports in the Classroom“ den ersten Platz; 2022 gewann man bei den Codie Awards.

Upstrive als duale App

„Dieser Sieg unterstreicht die Wichtigkeit von mentaler Gesundheit bei Jugendlichen und zeigt, dass es Zeit ist zu handeln“, sagt Sven Maikranz, CEO von Upstrive, der das Startup gemeinsam mit Linda Bonnar gegründet hat. „Noch nie standen Jugendliche beim Übergang ins Erwachsenenalter vor so großen Herausforderungen wie heute. Mit der Hälfte aller Teenager, die ihre psychische Gesundheit als schlecht einschätzen, ist die Stärkung des mentalen und emotionalen Wohlbefindens unserer Jugend wichtiger denn je.“

Zur Erklärung: Upstrive ist ein Salzburger Startup, das das emotionale und mentale Wohlbefinden von Jugendlichen stärken möchte. Entwickelt von Psychologen und unterstützt durch KI, bietet es Lösungen für die Herausforderungen von Jugendlichen. Es wird eigenen Angaben nach von 20.000 Kindern genutzt. Eine neue B2C-Version, die im Mai auf den Markt kommt, soll eine spezielle Version für Eltern und Jugendliche umfassen. Und ebenfalls darauf abzielen, Jugendliche mental zu stärken und sie selbstbewusst auf Herausforderungen vorzubereiten.

„Diese duale App wurde entwickelt, um Jugendliche in ihrer mentalen Entwicklung zu unterstützen und ihren Eltern zu helfen, die Beziehung zu ihren heranwachsenden Kindern zu stärken. Durch die Förderung von der Resilienz und des Selbstvertrauens sowie die Unterstützung im Umgang mit Stress und Emotionen leistet die App einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der mentalen Stärke und der familiären Bindung“, heißt es per Aussendung.

KI-Coach

Entwickelt auf Basis evidenzbasierter Methoden von einem Expertenteam aus Psychologinnen und Psychologen, unterstützt nun ein speziell ausgebildeter KI-Coach die Kinder dabei, individuelle Lösungen zu finden. Dabei wird die intern entwickelte Künstliche Intelligenz dazu verwendet, um Informationen zu filtern und zu analysieren.

„Unsere Mission ist es, effektive und wissenschaftlich fundierte Unterstützung zugänglich zu machen. Jede Empfehlung unserer KI basiert auf evidenzbasierten Methoden, um den größtmöglichen Nutzen für unsere Nutzer zu gewährleisten“, präzisiert Maikranz.

Upstrive sucht Investoren

In einer aktuellen Seed-Finanzierungsrunde ist das Startup auf der Suche nach weiteren Investoren. Durch die Zusage einiger Kapitalgeberinnen (Conny Hörl, Katja Ruhnke, Elli Wiesbauer- Hillebrand, Susanne Hillebrand und Julia Hillebrand) konnte bereits eine substanzielle Summe (mündlich) gesichert werden, die seien „comitted“ so der Founder gegenüber dem brutkasten. Ein Lead-Investor, der mit einer halben Million bis 800.000 Euro einsteigen möchte, wird aber noch gesucht.

Maikranz dazu: „Unser engagiertes Team bringt umfassende Erfahrung in allen relevanten Bereichen mit und wir sind begeistert von der positiven Resonanz, die Upstrive bereits jetzt erhält. Wir stehen am Beginn einer spannenden Entwicklungsphase und laden Investoren ein, mit uns gemeinsam die Zukunft der psychischen Gesundheitsförderung zu gestalten.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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