26.03.2024
MENTAL HEALTH

Salzburger Mental-Health-Startup gewinnt Startup-Preis und sucht Investoren

Upstrive ist eine App, die es sich zum Ziel gemacht hat, Kinder und Jugendliche mental zu unterstützen. Während man auf der Suche nach Investoren ist, gewann man nun einen Preis.
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Upstrive
(c) Upstrive - Linda Bonnar und Sven Maikranz von Upstrive.

Das Mental-Health-Startup Upstrive hat beim Skinnovation Festival 2024 den ersten Preis im Startup-Wettbewerb gewonnen. Und zwar mit einer App zur Förderung der mentalen Stärke von Kindern und Jugendlichen.

Dies war nicht das erste Mal, dass das Unternehmen ausgezeichnet wird. 2021 belegte Upstrive etwa bei den „Guess Education Awards“ in der Kategorie „Best Product to Promote Health, Fitness or Sports in the Classroom“ den ersten Platz; 2022 gewann man bei den Codie Awards.

Upstrive als duale App

„Dieser Sieg unterstreicht die Wichtigkeit von mentaler Gesundheit bei Jugendlichen und zeigt, dass es Zeit ist zu handeln“, sagt Sven Maikranz, CEO von Upstrive, der das Startup gemeinsam mit Linda Bonnar gegründet hat. „Noch nie standen Jugendliche beim Übergang ins Erwachsenenalter vor so großen Herausforderungen wie heute. Mit der Hälfte aller Teenager, die ihre psychische Gesundheit als schlecht einschätzen, ist die Stärkung des mentalen und emotionalen Wohlbefindens unserer Jugend wichtiger denn je.“

Zur Erklärung: Upstrive ist ein Salzburger Startup, das das emotionale und mentale Wohlbefinden von Jugendlichen stärken möchte. Entwickelt von Psychologen und unterstützt durch KI, bietet es Lösungen für die Herausforderungen von Jugendlichen. Es wird eigenen Angaben nach von 20.000 Kindern genutzt. Eine neue B2C-Version, die im Mai auf den Markt kommt, soll eine spezielle Version für Eltern und Jugendliche umfassen. Und ebenfalls darauf abzielen, Jugendliche mental zu stärken und sie selbstbewusst auf Herausforderungen vorzubereiten.

„Diese duale App wurde entwickelt, um Jugendliche in ihrer mentalen Entwicklung zu unterstützen und ihren Eltern zu helfen, die Beziehung zu ihren heranwachsenden Kindern zu stärken. Durch die Förderung von der Resilienz und des Selbstvertrauens sowie die Unterstützung im Umgang mit Stress und Emotionen leistet die App einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der mentalen Stärke und der familiären Bindung“, heißt es per Aussendung.

KI-Coach

Entwickelt auf Basis evidenzbasierter Methoden von einem Expertenteam aus Psychologinnen und Psychologen, unterstützt nun ein speziell ausgebildeter KI-Coach die Kinder dabei, individuelle Lösungen zu finden. Dabei wird die intern entwickelte Künstliche Intelligenz dazu verwendet, um Informationen zu filtern und zu analysieren.

„Unsere Mission ist es, effektive und wissenschaftlich fundierte Unterstützung zugänglich zu machen. Jede Empfehlung unserer KI basiert auf evidenzbasierten Methoden, um den größtmöglichen Nutzen für unsere Nutzer zu gewährleisten“, präzisiert Maikranz.

Upstrive sucht Investoren

In einer aktuellen Seed-Finanzierungsrunde ist das Startup auf der Suche nach weiteren Investoren. Durch die Zusage einiger Kapitalgeberinnen (Conny Hörl, Katja Ruhnke, Elli Wiesbauer- Hillebrand, Susanne Hillebrand und Julia Hillebrand) konnte bereits eine substanzielle Summe (mündlich) gesichert werden, die seien „comitted“ so der Founder gegenüber dem brutkasten. Ein Lead-Investor, der mit einer halben Million bis 800.000 Euro einsteigen möchte, wird aber noch gesucht.

Maikranz dazu: „Unser engagiertes Team bringt umfassende Erfahrung in allen relevanten Bereichen mit und wir sind begeistert von der positiven Resonanz, die Upstrive bereits jetzt erhält. Wir stehen am Beginn einer spannenden Entwicklungsphase und laden Investoren ein, mit uns gemeinsam die Zukunft der psychischen Gesundheitsförderung zu gestalten.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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