20.02.2025
INSOLVENZ

Salzburger Health-Tech-Unternehmen stellt Insolvenzantrag – 1,5 Millionen Verbindlichkeiten

Das Health-Tech PharmGenetix musste beim Salzburger Landesgericht einen Insolvenzantrag stellen. Eine Fortführung des Betriebs sei jedoch geplant.
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Symbolbild Insolvenz (c) Adobe Stock / Pixel-Shot

Das Salzburger Unternehmen PharmGenetix hat pharmakogenetische Analysen entwickelt und galt während der Corona-Pandemie als Covid-Testlabor. Nun hat man, wie der Kreditschutzverband (KSV) berichtet, einen Insolvenzantrag gestellt. Betroffen sind 100 Gläubiger und 30 Mitarbeiter – die Verbindlichkeiten betragen rund 1,5 Millionen Euro.

PharmGenetix: Auf Anpassung von Medikamenten spezialisiert

Der KSV schreibt: „Die Schuldnerin war auf die individuelle Anpassung von Medikamenten basierend auf einer pharmakogenetischen Analyse des genetischen Profils der Patienten spezialisiert. Dadurch wird eine bessere Verträglichkeit und weniger Nebenwirkungen der Medikamente erreicht.“

Insolvenzursachen

Das wesentliche Asset der Gesellschaft, so der KSV weiter, sei die Weiterentwicklung der Analysen durch ständige Verbesserung der Software sowie der Aufbau der Datenbank als Grundlage für die Forschung gewesen. Dementsprechend wurden Franchisekonzepte entwickelt, um das Produkt breiter auf den Markt zu bringen. Jedoch wurde trotz mehrfacher erfolgreicher Kontakte kein wesentlicher Franchisepartner gefunden. Dabei hätten die laufenden Kosten die anfallenden Kosten in der Vergangenheit überstiegen, so dass die Zahlungsunfähigkeit im Wesentlichen durch (nachrangige) Darlehen der Gesellschafter bislang vermieden werden konnte. Infolge mussten sie jedoch ihre Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingestehen.

Es soll weitergehen

Aktuell wird eine Fortführung des Unternehmens angestrebt. Mit folgendem Entschuldungsantrag: „Die Gläubiger erhalten insgesamt zumindest eine Quote von 20 Prozent binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanantrages.“ Die Sanierung soll in einer Kombination aus Zuführen von Finanzmitteln, Auftragsabschluss mit Vorauszahlung und Steigern des Umsatzes erfolgen.

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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